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HF1BKM > BERICHTE 30.03.04 15:16l 61 Lines 2922 Bytes #999 (999) @ DL
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Wolfgang Fricke berichtete in seinem Funkmagazin (http://www.funkmagazin.de)
am 28. 03. 2004:
RegTP: Messgeraete nicht geeicht - Prozess verloren
Sind von der RegTP verwendete Peil- und Messgeraete ohne Kalibrierung
bzw. amtliche Eichung dazu geeignet, einen Verstoss gegen
Frequenznutzungsbedingungen nachzuweisen und die dazu benutzten Funkgeraete
zu identifizieren?
Um diese Frage ging es unter anderem bei einem Prozess am 18. Maerz 2004
vor dem Verwaltungsgericht Koeln. Drei Hobbyfunker hatten gegen die RegTP
geklagt. Den Funkern war vorgeworfen worden, mit Amateurfunkgeraeten im
sog. Freenet-Bereich mit zu hoher Sendeleistung und zu grossem Hub gesendet
zu haben. Die Funker bestritten dies und bezweifelten die Messergebnisse
der RegTP.
Die Bussgeldverfahren gegen die Funker waren schon vorher vom Amtsgericht
Koeln eingestellt worden. Es ging jetzt nur noch um die Verwaltungsge-
buehren. Diese hatte die RegTP zunaechst auf 2000 DM pro Person festgelegt
und spaeter auf 200 DM gesenkt. Gegen die Erhebung dieser Gebuehren hatten
die Funker geklagt.
Die Vertreterin der RegTP vertrat vor Gericht die Auffassung, dass die von
den RegTP-Mitarbeitern benutzten Messgeraete nicht eichfaehig seien und
auch nicht einer Eichpflicht unterlaegen. Sie berief sich dabei auf das
Ergebnis einer Anfrage an die Eichdirektion Rheinland-Pfalz. Der Vertreter
der Klaeger, der Koelner Rechtsanwalt Michael Riedel, bemaengelte,
dass diese Anfrage zu allgemein gehalten war und dass die von der RegTP
verwendeten Geraete darin nicht genau bezeichnet gewesen seien.
Der gerichtlich bestellte Sachverstaendige Dr. Ralph Schorn fuehrte dazu
aus, dass der von der RegTP verwendete Messaufbau ohne weitere Kalibrierung
bzw. Eichung nicht geeignet sei, elektromagnetische Feldstaerken zu messen.
Der benutzte Empfaenger messe vielmehr Spannungen an seinem Antenneneingang.
Die Ausfuehrungen des Sachverstaendigen wurden vom technischen Beistand des
Klaegervertreters, Manfred Dudde, bestaetigt. Manfred Dudde ist Inhaber
eines akkreditierten EMV-Labors.
Rechtsanwalt Riedel erklaerte, dass es nicht moeglich sei, aus dem Zustand
eines (laengere Zeit nach der Tat beschlagnahmten) Funkgeraets zu
schliessen, dass mit mit diesem Funkgeraet auch tatsaechlich die Tat
begangen wurde.
Aufgrund dieser Unsicherheiten riet das Gericht der RegTP, die Gebuehren-
bescheide gegen die Funker zurueckzunehmen. Das Gericht bezog sich dabei
auch auf die Frage, ob die von der RegTP verwendeten Messgeraete neben einer
durchgefuehrten Kalibrierung auch einer amtlichen Eichung zugaenglich sind
und ob sie deshalb nur im geeichten Zustand verwendet werden duerfen.
Die RegTP nahm daraufhin alle vier Gebuehrenbescheide zurueck und
verzichtete auf weitere Ausfuehrungen des Sachverstaendigen.
Die Kosten des Verfahrens traegt die RegTP.
- wolf -
Diese Meldung beruht auf einer Pressemitteilung von Rechtsanwalt
Michael Riedel, Koeln.
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