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L66BPH > BERICHTE 04.03.06 01:41l 156 Lines 8446 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Frequenznutzungsgebuehren nicht rechtmaessig erhoben
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Grosskampftag der schwarzen Roben beim Verwaltungsgericht
Freitag, 03 Maerz 2006
Die fortgesetzte muendliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koeln um
die Frequenznutzungsbeitraege fuer die Jahre 2000 bis 2003 fand am 3.3.2006
statt und wurde zum "juristischen Grosskampftag der schwarzen Roben".
Nach der von den Verfahren um die Beitragsbescheide fuer die Jahre 1998 und
1999, mit denen die Klaeger- worunter sich auch ein Mitglied der DFA befand
- obsiegten, abgetrennten und am 21.11.2005 vertagten Verfahren, wurde die
muendliche Verhandlung um die Rechtmaessigkeit der Frequenznutzungsbeitraege
und -bescheide fuer die Jahre 2000 bis 2003 am 3.3.2006 fortgesetzt.
Insgesamt standen daher noch 22 Klagen und Antragsverfahren aus, die sich
alle auf diesen Zeitraum bezogen.
In der Eroerterung gab es fuer die Anwesenden weitreichende Ãœberraschungen,
die vom Inhalt her ueber Jahre hinweg von der DFA deutlich vorgetragen und
eingefordert wurden.
Zunaechst legte ein neuer der 11. Kammer zugewiesener ehrenamtlicher
Richter sein eidesstattliches Geloebnis in Anwesenheit von
Prozessbeteiligten und der Oeffentlichkeit ab. Nach dieser von Amts wegen
vorgeschriebenen Amtsverpflichtung und mit religioeser Beteuerung versehenen
Zeremonie stieg der Vorsitzende Richter, Dr. Wegner, gleich in die
Tagesordnung ein.
Zur Sache standen um 9.30 Uhr zuerst drei andere Verfahren an, in welchem
die Deutsche Telekom gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
die BNetzA, wegen der Vergabepraxis von Telefonnummern im geographischen
Festnetz geklagt hatte. Die Angelegenheit wurde ausfuehrlich eroertert, bis
den Kontrahenten keine neue Begruendungen mehr einflielen. Darauf
verkuendete die 11. Kammer ihren Beschluss, den Beteiligten das Urteil
schriftlich zuzustellen.
Kurz vor 10.30 Uhr verdunkelte es sich merklich im Saal 33 des
Verwaltungsgerichts Koeln. Teilweise in doppelter Besetzung ihrer
Rechtsvertretung traten vornehmlich die (oeffentlich-rechtlichen UND
privaten) Rundfunkanstalten auf. Es schien fuer die beiden
Behoerdenvertreter, Regierungsrat Proemper und dessen Kollege Stein,
sicherlich "heiss" zu werden. Als Oeffentlichkeit waren noch drei weitere
Personen aus der Behoerde anwesend.
Nach Aufruf der Sache teilte die Kammer den Prozessbeteiligten das Ergebnis
ihrer bisherigen Rechtsstudie mit. Groesstes Problem habe die Kammer mit dem
Umstand, nicht zu wissen, welche Kosten mit den Frequenznutzungsbeitraegen
gedeckt werden sollten. Die damalige RegTP und heutige BNetzA samt
Bundeswirtschaftsministerium haetten nicht nachvollziehbar machen koennen,
wie sich die Beitraege - als Umlage - ermitteln gelassen haben. Auch die
Stellungsnahme des Bundeswirtschaftsministerums vom 8.12.2005 enthielt keine
Tranparenz dazu, welche Berechnungsgrundlagen fuer welche
Leistungsaufwendungen hierbei zugrunde gelegt worden und wie die Beitraege
zustande gekommen sind. So wie das Gericht koenne auch nicht der Buerger
nachvollziehen, fuer was er eigentlich zahlen muesse.
Auf die Frage des Gerichts an den Behoerdenvertreter Stein, "was umgelegt
worden" sei, deutete Stein an, dass dazu die Kosten der Behoerdenleitung
ebenso zaehlten, wie der Betrieb der Aussenstellen der Behoerde und auch
deren Massnahmen einschliesslich der Unterhalt des Wagenparks. Hierbei
nannte Stein auch die Ermittlungs- und Arbeitsaufwendungen, wenn die
Bediensteten der Aussenstellen zur Erforschung von Stoermeldungen mit den
Messfahrzeugen ausser Haus arbeiten.
Daraufhin gab der Vorsitzende Richter jedoch zu bedenken, dass diese
Aufwendungen womoeglich doch nicht mit einem "Frequenznutzungsbeitrag" in
Verbindung gebracht werden koennen.
Durch einen anwesenden Pressevertreter wurde daraufhin die Klaegerseite
aufmerksam gemacht, dass die Beklagte soeben zugegeben habe, dass sich die
Behoerde fuer eine einzige Amtshandlung gleich dreifach bezahlen liesse.
Aufgrund der Gebuehrenverordnung habe der Verursacher die Einsaetze der
Aussenstellen mittels Verwaltungsakt (Gebuehrenbescheid) zu zahlen. Folglich
duerften diese Einsaetze nicht mehr bei der Berechung der Beitraege
auftauchen; andernfalls waeren diese Aufwendungen aber eine der
Allgemeinheit zufallende Last und sie duerften nicht mehr auf die einzelnen
Nutzergruppen umgelegt werden, da sie ja schon gezahlt worden seien.
Fuer die gleichen Leistungen mit aehnlichen Begriffsbestimmungen wuerden
die Aufwendungen durch weitere Beitraege, die allerdings nach dem EMVG
bestimmt sind, zum dritten Mal erhoben. Mittels Zwischenabstimmung unter den
Klaegern ueberkam der Gedanke, die BNetzA als Behoerde koenne
"Zockereigenschaften" verkoerpern.
Dieser Verdacht wurde dann noch genaehrt, als bei der Sacheroerterung der
der Allgemeinheit zufallende Anteil von 20 Prozent angesprochen wurde. Mit
"Frequenznutzung hat es jedenfalls nichts zu tun" wenn 20 Prozent abgezogen
wurden, um dann zur Deckung ALLER Behoerdenkosten wieder 300 bis 500 Prozent
"draufzuschlagen", wunderte sich die Kammer. Das Gericht stellte daher auch
die grundsaetzliche Frage in den Raum, "ob das in diesem Ausmass geschehen
darf". Die Berufsrichter der Kammer koennten jedenfalls nicht
nachvollziehen, wie und durch welche Massnahmen diese Kosten entstuenden,
welche auf die Benutzergruppen umgelegt wuerden.
Es koenne vielleicht moeglich sein, dass "politische Stellschrauben"
verwendet sein koennten.
Als ein Beispiel fuehrte die Kammer den Amateurfunk an. Bei den
Rundfunkanstalten werde es noch deutlicher. Ãœber 22 Millionen Euro habe sich
die Summe der Beitraege fuer diese Gruppe beziffern lassen. Eine
Berechnungsgrundlage ist nach Ansicht des Gerichts nicht vorhanden;
zumindest saehe das Gericht diese nicht.
Als die Beklagtenvertreter einwarfen, hier kaemen "Gemeinkosten" zum
Tragen, erwiderte der Vorsitzende Richter sueffisant, dies waere endlich mal
keine lueckenhafte Darlegung.
Die Gesamtkosten, die nach Paragraph 48 Abs. 2 TKG (alte Fassung) auf die
einzelnen Nutzergruppen umgelegt worden seien, betrugen rund 330 Millionen
Euro.
So fasste die 11. Kammer des fuer den Telekommunikationsbereich innerhalb
Deutschlands zustaendige Verwaltungsgerichts Koeln nach Verhandlungsdiktat
zu den Antraegen der Prozessbeteiligten Beschluss, das Urteil werde den
Prozessparteien schriftlich zugestellt. Die anwesenden Bevollmaechtigten
hatten die jeweiligen Antraege aus der Klageschrift und zuzueglich etwaiger
Zinsforderungen gestellt. Die Beklagtenvertreter beantragten die Klagen
abzuweisen.
Mit dem Verlauf der Eroerterung und Aussprache wurde deutlich, dass sich
die Frequenzbehoerde insbesondere an Hobby treibenden Buergern ueber das
notwendige Mass bereichert haben duerfte. Die finanziellen Aufwendungen, die
die CB-Funker jahrelang tragen mussten, haetten offensichtlich schon Jahre
zuvor wegfallen koennen, wenn der DAKfCBNF unter der Zuhilfenahme seiner
"Heilsprediger" nicht eine gegenteilige "Vertretung" wahrgenommen haette.
Nur durch die Beharrlichkeit der DFA hinsichtlich ihrer durchdachten
Argumentation sowie ebenso die - staendigen - nur von der DFA initiierten
Richtigstellungen durch die Gerichte entstanden der Behoerde mehr Kosten als
aus dem CB-Bereich an Einnahmen verzeichnet werden konnten. Diese
verlustreichen Aufwendungen konnte die Behoerde jedoch in ihre bislang nicht
nachvollziehbare Berechnung fuer eine Deckung nicht einfliessen lassen.
Zumindest dem wahrhaft interessierten CB-Funker wird angesichts dessen, was
nun langsam aber sicher ans Tageslicht kommt, verstaendlich, weshalb der
DAKfCBNF durch seine Mitglieder-(Delegierten-) Versammlung auf Anraten
seines Ehrenvorsitzenden und damaligen Pressesprechers beschlossen hatte,
dass die monatlichen/jaehrlichen Beitraege als Finanzbelastung fuer die
CB-Funker beibehalten werden sollen.
Zudem stand die DFA mit der EU-Kommission in dauerhaften Kontakt, um dann
auch erreichen zu koennen, dass von deren Seite "Richtlinien" erlassen
worden sind, nach denen sich die nationalen Mitgliedsstaaten zu halten
haben.
An diesen nunmehr gerichtlich festgestellten Fakten ruetteln auch keine
"Presse-Enten" von schaumschlagenden Radio-Fuzzis. Offensichtlich, so muss
anzunehmen sein, haben auch die zahlreichen - angeblich gefuehrten -
Meetings und Konferenzen mit Politik, Verwaltung und Normung nur dazu
gefuehrt, tatsaechliche Verbesserungen im CB-Funkbereich zu verzoegern und
(finanzielle) Erleichterungen zu verhindern.
73 de BPH
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