OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

NB1BKM

[Box OBB]

 Login: IN1BKM





  
HF1BKM > BERICHTE 13.10.11 16:44l 179 Lines 10289 Bytes #999 (999) @ DL
BID : DLANB1BKM_05
Read: HF1BKM IN1BKM RN1NMB
Subj: Forderung T. 1/4
Path: NB1BKM
Sent: 111013/1544z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] obcm1.07b5_bn4 LT:9
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To:   BERICHTE @ DL
X-Info: Sent with login password

Teil 1/4
---------

CB-Verein Mangfalltal e.V.                         Bruckmuehl, den 07.10.2011
Franz Hornauer, Vorsitzender
Postfach 1268
D-83045 Bruckmuehl/Mangfall
Tel: 08062/3660



CB-Verein Mangfalltal e.V. * Postfach 1268 * 83045 Bruckmuehl
Einwurfeinschreiben
Bundesministerium fuer Wirtschaft und
Technologie
Herrn Dr. Philipp Roesler

D-11019 Berlin




Abstellung von Regulierungsmaengeln, Beendigung der Buergerkriminalisierung
durch die BNetzA


Sehr geehrter Dr. Roesler,

ich wende mich an Sie als den zustaendigen und der Bundesnetzagentur als
Reglulierungsbehoerde vorstehenden Minister, um die schleichende
Kriminalisierung aller cb-funkenden Buerger zu beenden und ueberdies einen
mittlerweile voellig ueberfluessigen und auch nicht erforderlichen
Regulierungs/Verwaltungsaufwand zu beseitigen.

Konkret fordere ich die Anpassung der Strahlungsleistungsgrenze auf 100 Watt
Equivalent Radiated Power (ERP) fuer die Erfordernis einer
Standortbescheinigung fuer Sendefunkanlagen, die bisher aus technisch
mittlerweile nicht mehr nachvollziehbaren Gruenden auf nur 10 Watt Equivalent
Isotropic Radiated Power (EIRP) aus reiner politischer Willkuer festgelegt
ist. Der Grund fuer diesen niedrigen Einstiegswert fuer die Erfordernis einer
Standortbescheinigung lag frueher (um 1996) bei den Herzschrittmachern 
("elektronische Koerperhilfen"), die ueber die Reizleitungen vom Bauchraum
zum Herzen mit ungefaehr Lambda/4-Wellenlaenge im Bereich rund um 150 MHz als
Empfangsantennen wirkten und speziell bei amplitudenmodulierten Sendern (AM
und SSB) im Amateurfunkbereich im 2m Band seinzerzeit eventuell sehr
vereinzelt haetten gestoert werden koennen. 

Im CB-Bereich bei 27 MHz war diese Problematik nie existent gewesen.

Hier sind die technischen Parameter mit der maximal zulaessigen
Senderausgangsleistung des Funkgeraetes bereits komplett und umfassend
"erschlagen" und damit reguliert. Seit 1983 darf jeder CB-Funker und damit
Bundesbuerger diese seit damals erlaubten 4 Watt Hochfrequenzwirkleistung in
eine beliebige Antenne seiner Wahl einspeisen und auch abstrahlen. Es gibt
keine Sendeantenne, die mehr als die ihr an ihrer Antennenbuchse zugefuehrte
Hochfrequenzwirkleistung abstrahlen kann (Energieerhaltungssatz). Nur die
Wirkleistung=Effektivleistung kann eine Waermewirkung entfalten. Athermische
Wirkungen von zur Informationsuebertragung genutzten Frequenzbereichen,
welche fuer Funkverbindungen genutzt werden, sind die letzten 50 Jahre
intensiv gesucht, aber nur sehr schwache mit irrelvanten Beeinflussungen auf
die menschliche Gesundheit in vereinzelten Studien gezeigt worden.
Athermische Wirkungen von Funkwellen in Frequenzbereichen, die zur drahtlosen
Informationsuebertragung seit nunmehr ueber 8 Jahrzehnten genutzt werden,
koennten allenfalls dann in Erscheinung treten, wenn ein biologisches
Regelsystem in Resonanz durch die aeussere Energiezufuhr ueber
elektromagnetische Wellen versetzt werden koennte. In allen anderen Faellen
ist bei weit kleineren Strahlungsdichten des elektromagnetischen Feldes
bereits eine Waermewirkung feststellbar, gegen die die weit zur sicheren 
Seite hin nach unten bereits festgelegten ICNIRP-Grenzwerte sicher schuetzen. 

Ein in Resonanz versetztes biologisches Regelsystem zeigt aber immer sofort
beim Vorhandensein des aeusseren, resonanzerregenden Einflusses ab einer
bestimmten Strahlungsdichte ihre Wirkung und diese Wirkung klingt beim
Unterschreiten einer bestimmten Schwelle auch sofort wieder ab. Sie kann
somit also in Hochfrequenzlaboren zweifelsfrei in Doppelblindtests
festgestellt werden. Wie gesagt, bisher konnte noch keine relevante, die
Gesundheit negativ beeinflussende athermische Wirkung trotz intensiver
Forschung hierzu gezeigt werden.

Aus der Sicht der Anfangsregulierung in den 1990er Jahren war folglich schon
falsch, dass, wenn lediglich bei ca. 150 MHz Stoerungen der (damals schon
uralten) Herzschrittmacher-Modelle durch Sendefunkanlagen der Funkamateure
auftreten, welche bis zu 750 Watt Hochfrequenz-Wirkleistung an der
Antennenbuchse des Senders abgeben koennen, sich nicht zwanglaeufig auch die
Notwendigkeit ergibt, auch in allen anderen Frequenzbereichen weitab der
Stoerproblematik dieselben Einsatzschwellwerte von nur 10 Watt EIRP (und
auch noch auf die kuenstliche Rechenbezugsantenne, dem isotropen Strahler
bezogen) fuer die Notwendigkeit einer Standortbescheinigung generell fuer
Funksendeanlagen festzulegen. Hier werden insbesondere die jetzt bereits 
ueberregulierten CB-Funker voellig sinnlos kriminalisiert. Mehr als 90% aller
CB-Funker mit einer Stationsantenne (Lambda/2 oder Lambda5/8) ueberschreiten
die neu erstmals 2003 und voellig ueberfluessig durch die BNetzA 
eigenmaechtig definierte Strahlungsleistungsschwelle von 4 Watt ERP. Fuer
eine derartige und zusaetzliche Begrenzung der Sendeleistung existiert kein
nachvollziehbarer Grund.

Zur korrekten Beurteilung, ob die CB-Funker nun eine Standortbescheinigung
benoetigen, muessten sie Elektrotechnik mit Schwerpunkt Hochfrequenztechnik
studiert haben. Diese Anforderung gibt aber der Sachverhalt des
Personenschutzes, insbesondere aber die Allgemeingenehmigung im europaeischen
Raum und auch derjenige bezueglich Stoerungen von HSM speziell in dem den
CB-Funkern zugewiesenen Frequenzbereich nicht her, zu welchem die
Standortbescheinigung "erfunden" wurde. Somit kann auch eine Notwendigkeit
und damit Erfordernis einer solchen, zusaetzlichen Begrenzungsregulierung
nicht vermittelt werden.

Der CB-Funker kann mit - egal welcher - einer mit 4 Watt gespeisten Antenne
keinen relevanten und daher beachtenswerten Sicherheitsabstand bei korrekter
Berechnung unter Zugrundelegung des Personenschutzgrenzwerte verursachen,
weil, je hoeher der Antennengewinn der Antennenanlage ist, im gleichen Masse
auch die wirksame Antennenflaeche zunehmen muss und zur Annaeherung an den
Idealgewinn der verwendeten Antenne(n) diese wenigstens 1 Wellenlaenge ueber
Grund aufgebaut sein muss, darueber hinaus das Nahfeld ueber viele
Wellenlaengen frei von elektrischen Hindernissen und erst recht von
absorbierenden Materialien sein muss. Wellenlaenge ist im 27-MHz CB-Bereich
um die 11 Meter.

Ich beispielsweise habe seit weit ueber 30 Jahren bereits eine Lambda5/8
Antenne im Einsatz, die mit einem Antennengewinn von 7,5 dBi vom Hersteller
angegeben ist. Und neben mir haben selbstredend natuerlich auch die meisten
der heute noch an ihrer Heimstation funkenden CB-Funker ebenfalls 
ueberwiegend 5/8tel Antennen im Einsatz. Diese Antenne durfte ich seit 1983
an ihrem Antenneneingang mit 4 Watt speisen. Daraus ergibt sich rechnerisch
eine Strahlungsleistung von 13,7 W ERP bzw. 22,5 W EIRP. Die tatsaechlich
abgestrahlte und fuer den Personenschutz relevante Wirkleistung dieser
Antenne ist jedoch deutlich kleiner als 4 Watt und haengt vom
Antennenwirkungsgrad und von der naeheren Umgebung der Antenne (in 
Wellenlaengen betrachtet) entscheidend ab. Alle Gewinnangaben bei Antennen
beziehen sich auf den freien Raum, wo sich ueber viele Wellenlaengen kein
elektrisches Hindernis oder leitfaehiges Material, welches die Strahlung
absorbieren oder refektieren koennte, befindet. In der Praxis gerade im
CB-Funk ist aber der Raum um die Antenne eigentlich nie frei von
Hindernissen, weil nur wenige Funkfreunde direkt von einer Bergspitze aus
funken. Damit wird haeufig das Antennendiagramm des Herstellers in der Praxis
anders aussehen und der Antennengewinn wird auch meistens schlechter als
angegeben sein. Die Strahlungsleistung kann man im Nahfeld der Antenne
nirgends praxistauglich messen, ohne relevante Messfehler zu begehen. Denn
dazu muss die Messantenne in das Nahfeld (nebst der sie bedienenden Person)
eingebracht werden, was bereits zu Verwerfungen des Strahlungsdiagrammes
fuehrt. 

Der Antennenstrahler meiner Antennenanlage beginnt bei 11 m ueber Grund und
die Antennenspitze liegt bei 17,5 m ueber Grund. Die wirksame Antennenflaeche
dieser Antenne betraegt ungefaehr 30 qm, ueber die sie die
Hochfrequenzenergie dem Raum entnimmt bzw. im Sendefall im Raum verteilt.
Wuerde sich eine Person unmittelbar in Tuchfuehlung zum Antennenstrahler (auf
dieser Hoehe ueber Grund) befinden, koennte in die Person selber nur deutlich
weniger als 80 mW/qm einwirken, weil der Flaechenausschnitt der am
Antennenstrahler befindlichen Person (ungefaehr 1 qm geschaetzt) im
Verhaeltnis zur Antennenwirkflaeche nur ungefaehr ein Dreissigstel ausmacht,
darueber hinaus weicht der Wellenwiderstand des Menschen im Vergleich zu dem
des freien Raumes stark ab, was folglich fuer die auf den Menschen
auftreffende Hochfrequenz eine Reflektionsstelle zur Folge hat, die
geschaetzt gut 50 % der auf diese Flaeche aufgestrahlten HF-Energie wieder
reflektiert und maximal die anderen 50% zur sanften Erwaermung des Gewebes
(fuer den Menschen nicht merkbar) bewirkt. Die Wellenlaenge der Hochfrequenz
ist mit ca. 11 Metern im Vergleich zur Waermestrahlung von wenigen
Mikrometern ungleich groesser, sodass die eingestrahlte Energie im Menschen
auch zu keinen "Hot-Spots" fuehren kann. Wie Sie ja wissen, erzeugt ein
erwachsener Mensch in Ruhe bereits selber schon ueber 100 Watt an 
Waermeleistung, die er in seine Umgebung abstrahlt. Der fuer meine
Betrachtung in Tuchfuehlung mit dem CB-Antennenstrahler stehende Mensch
verursacht aber in diesem Fall noch zusaetzlich eine starke Fehlanpassung der
Sendeantenne selber, was mit einem SWR-Meter problemlos auch messtechnisch
erfassbar ist. In Folge dessen reflektiert in einem solchen Extrem-
Betrachtungsfall die Antenne schnell gut die Haelfte der an der
Antennenbuchse eingespeisten HF-Leistung zum Sender zurueck. Dieser Anteil
fehlt dann natuerlich auch bei der abgestrahlten Leistung und verwirft das
Strahlungsdiagramm der Antenne komplett. Der Antennengewinn sinkt in diesem
Fall zusaetzlich in Richtung Null. Alle diese genannten Faktoren zusammen
zeigen auf, dass beim CB-Funk der komplette Aufwand bezueglich
Standortbescheinigung voellig ueberfluessig ist und ersatzlos entfallen kann,
ohne dass ein CB-Funker bei - egal welcher - einer mit 4 Watt gespeisten
Antenne einerseits die spezielle Absortionsrate von 80 mW/kg fuer die
Ganzkoerperbefeldung und schon ueberhaupt nicht die Teilkoerper-SAR von
2 W/kg jemals erreichen koennte.

---weiter im Teil2
 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 22.12.2024 06:40:35lZurueck Nach oben