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DHH841 > BERICHTE 28.09.03 23:35l 76 Lines 3481 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: RegTP-"Fernmessung" zu ungenau
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RegTP-"Fernmessung" zu ungenau - CB-Funker freigesprochen
Mit einem Freispruch endete am 15. August 2003 vor dem Amtsgericht
Bonn ein Verfahren gegen einen Duesseldorfer CB-Funker wegen uner-
laubter Frequenznutzung.
Wie der AGZ-Rundspruch HamRadio 2day meldet, hatte die RegTP dem
CB-Funker vorgeworfen, mit einem Amateurfunkgeraet vom Typ YAESU und
einer Sendeleistung von ca. 30 Watt auf im 27-MHz-Bereich gesendet
zu haben.
Weil die RegTP-Mitarbeiter keinen Zugang zu den Raeumen des verdaech-
tigten Funkers hatten, nahmen sie eine Art "Fernmessung" vor. Dazu
postierten sie sich vor dem Haus des Betroffenen und massen mit ihrem
Messempfaenger die HF-Spannung der beanstandeten Aussendungen. Aus
dem so ermittelten Wert schlossen sie, dass der von dem CB-Funker
betriebene Sender eine Ausgangsleistung von etwa 30 Watt haben muesse.
Die RegTP leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und
und schickte dem Beschuldigten einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro.
Der CB-Funker erhob dagegen Einspruch, und so landete der Fall vor
dem Amtsgericht Bonn.
Das Gericht betrachtete es als unerheblich, welche Art von Funkgeraet
(in diesem Falle angeblich ein Amateurfunkgeraet) verwendet wurde. Es
kaeme allein darauf an, ob die hoechstzulaessige Sendeleistung von
4 Watt ueberschritten wurde oder nicht.
Weil der Verteidiger, erhebliche Zweifel daran hatte, ob sich mit der
von der RegTP angewandten "Fernmessung" die tatsaechliche Senderaus-
gangsleistung hinreichend genau ermitteln laesst, beantragte sie ein
nachrichtentechnisches Fachgutachten. Der Gutachter kam zu dem Ergeb-
nis, dass mittels des von der RegTP angewandten "Fernfeldmodells" zwar
grundsaetztlich von einer Feldstaerkemessung auf die Senderausgangs-
leistung geschlossen werden koenne. Dazu muessten jedoch eine Vielzahl
von Systemparametern mit hoher Genauigkeit vorliegen. Diese fehlten
aber im vorliegenden Fall. So hatte die RegTP beispielsweise bei ihrer
Messung den Messabstand nicht genau protokoliert. Der RegTP-Mitarbeiter
schaetzte ihn im Nachhinein auf "etwa 10 bis 15 Meter". Bei einem sol-
chen Abstand und unter Beruecksichtigung aller Fehlertoleranzen der
nachtraeglich zum Teil geschaetzten Daten zugunsten des Beschuldigten
errechnete der Gutachter eine Senderausgangsleistung von etwa 3 bis
4 Watt. Der CB-Funker wurde daraufhin freigesprochen.
Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten, der Koelner Rechtsanwalt
Michael Riedel, bemaengelte in diesem Fall "die Ungenauigkeit der
behoerdlichen Beweisermittlung und die unzureichende Praezision der
von der RegTP eingesetzten Messgeraete".
Die Kosten des Verfahrens in Hoehe von 7000 Euro muss die Landeskasse
tragen.
- wolf -
FM-FUNKMAGAZIN
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Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) ueber-
nommen werden.
73 de Hans!
- DHH841 - Hans - Weng JN68EP - Sysop der DBO841 - eMail: dhh841@freenet.de -
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