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DHH841 > BERICHTE 28.09.03 23:35l 76 Lines 3481 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: RegTP-"Fernmessung" zu ungenau
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RegTP-"Fernmessung" zu ungenau - CB-Funker freigesprochen

Mit einem Freispruch endete am 15. August 2003 vor dem Amtsgericht 
Bonn ein Verfahren gegen einen Duesseldorfer CB-Funker wegen uner-
laubter Frequenznutzung.

Wie der AGZ-Rundspruch HamRadio 2day meldet, hatte die RegTP dem 
CB-Funker vorgeworfen, mit einem Amateurfunkgeraet vom Typ YAESU und 
einer Sendeleistung von ca. 30 Watt auf im 27-MHz-Bereich gesendet 
zu haben. 

Weil die RegTP-Mitarbeiter keinen Zugang zu den Raeumen des verdaech-
tigten Funkers hatten, nahmen sie eine Art "Fernmessung" vor. Dazu 
postierten sie sich vor dem Haus des Betroffenen und massen mit ihrem 
Messempfaenger die HF-Spannung der beanstandeten Aussendungen. Aus 
dem so ermittelten Wert schlossen sie, dass der von dem CB-Funker 
betriebene Sender eine Ausgangsleistung von etwa 30 Watt haben muesse. 
Die RegTP leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und 
und schickte dem Beschuldigten einen Bussgeldbescheid ueber 200 Euro. 
Der CB-Funker erhob dagegen Einspruch, und so landete der Fall vor 
dem Amtsgericht Bonn.

Das Gericht betrachtete es als unerheblich, welche Art von Funkgeraet 
(in diesem Falle angeblich ein Amateurfunkgeraet) verwendet wurde. Es 
kaeme allein darauf an, ob die hoechstzulaessige Sendeleistung von 
4 Watt ueberschritten wurde oder nicht. 

Weil der Verteidiger, erhebliche Zweifel daran hatte, ob sich mit der 
von der RegTP angewandten "Fernmessung" die tatsaechliche Senderaus-
gangsleistung hinreichend genau ermitteln laesst, beantragte sie ein 
nachrichtentechnisches Fachgutachten. Der Gutachter kam zu dem Ergeb-
nis, dass mittels des von der RegTP angewandten "Fernfeldmodells" zwar 
grundsaetztlich von einer Feldstaerkemessung auf die Senderausgangs-
leistung geschlossen werden koenne. Dazu muessten jedoch eine Vielzahl 
von Systemparametern mit hoher Genauigkeit vorliegen. Diese fehlten 
aber im vorliegenden Fall. So hatte die RegTP beispielsweise bei ihrer 
Messung den Messabstand nicht genau protokoliert. Der RegTP-Mitarbeiter 
schaetzte ihn im Nachhinein auf "etwa 10 bis 15 Meter". Bei einem sol-
chen Abstand und unter Beruecksichtigung aller Fehlertoleranzen der 
nachtraeglich zum Teil geschaetzten Daten zugunsten des Beschuldigten 
errechnete der Gutachter eine Senderausgangsleistung von etwa 3 bis 
4 Watt. Der CB-Funker wurde daraufhin freigesprochen.

Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten, der Koelner Rechtsanwalt 
Michael Riedel, bemaengelte in diesem Fall "die Ungenauigkeit der 
behoerdlichen Beweisermittlung und die unzureichende Praezision der 
von der RegTP eingesetzten Messgeraete".

Die Kosten des Verfahrens in Hoehe von 7000 Euro muss die Landeskasse 
tragen.

    - wolf -

 FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekuerzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche 
Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprueche, CB-Packet-Radio) ueber-
nommen werden.

73 de Hans!

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