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HF1BKM > BERICHTE 13.02.04 21:02l 27 Lines 1303 Bytes #999 (999) @ DL
BID : DE2NB1BKM_04
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Subj: Klage gegen GSM-Netzbetreiber erfolglos
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Heise (http://www.heise.de) meldete am 13.02.2004 15:11
BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei parallel gelagerten
Verfahren (Aktenzeichen V ZR 217/03 und V ZR 218/03) ueber
die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen
Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann,
den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon
ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen.
Nach den Entscheidungen des BGH haben Klaeger gegen
Mobilfunkanlagen in ihrer Nachbarschaft nur dann Aussicht
auf Erfolg, wenn sie dem Gericht konkrete Anhaltspunkte fuer
ein Gesundheitsrisiko durch Elektrosmog vorlegen koennen.
Damit wies der BGH am Freitag die Klage der zwei Anwohner
einer Sendeanlage auf einem Kirchturm im hessischen
Bruchkoebel ab.
Das Gericht begruendete seinen Spruch mit einer Vorschrift,
nach der eine Duldungspflicht bestehe, wenn die von der
Anlage ausgehenden Immissionen zu keiner oder nur zu einer
unwesentlichen Beeintraechtigung fuehren. Wissenschaft und
Forschung ist nach Auffassung des Gerichtes bislang nicht
der Nachweis gelungen, dass nicht-thermische Effekte
elektromagnetischer Felder zu gesundheitlichen Schaeden
fuehren koennen. (tol/c't)
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