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HF1BKM > CB-RADIO 06.10.12 00:33l 54 Lines 3105 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Bundespolizisten wurden "eingenordet"
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Burkhard Heid hat in einem Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland
ein weiteres mal obsiegt. Diesesmal hatten Budespolizeibeamte ihre lokal
begrenzten Befugnisse überschritten und waren genauso wie auch ihre
vorgesetzten Dienststellen uneinsichtig bei der Rechtsauslegung. Die
Aufgabengebiete der Bundespolizei sind klar reglementiert. CB-Radio
(http://www.cb-radio.de) berichtet:

Wegen Rechtswidrigkeit von Bundespolizeiamten erfolgreich geklagt 	

Geschrieben von Dr. Bruno Hettenbach   
Wednesday, 3. October 2012

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte ein Klage von Burkhard P. Heid zu
verhandeln. Vorausgegangen war eine Identitätsfeststellung nebst Datenabgleich
am 23.06.2011 vor dem Hbf Trier durch zwei Bundespolizisten. Dieses Vorwurfes
schloss sich das erkennende Gericht in Koblenz an und stellte die
Rechtswidrigkeit jener polizeilichen Maßnahme fest.

Wegen der - in den Augen von Kläger Heid durchgeführten - massenhaften 
Kontrollwütigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz Trier im Vorfeld
dieses Vorfalls bestanden beim Kläger schon erhebliche Zweifel an der
Rechtmässigkeit der durchgeführten Maßnahmen, so dass die Handlungsweise der
Polizei auf den gerichtlichen Prüfstand, so Heid, "gestellt werden müsste". Die
Rechtsauslegung der gesetzlichen Vorgaben würden von der Bundespolizei
("ähnlich wie die Beamten der BNetA") fehlerhaft genutzt.

Nach einigem Schriftverkehr mit der beklagte Bundespolizei-Direktion - in
Vertretung für den die Bundesrepublik Deutschland vertrenen Bundesinnenminister
- erhob der Kläger am 01.10.2011 Fortsetzungsfestellungsklage, da die
Bundespolizei weiterhin die Maßnahmen für rechtmässig hielt. Als Grund gab der
Kläger an, am 23.06.2011 während einer Unterhaltung mit verschiedenen
Jugendlichen vor dem Hauptbahnhof Trier von zwei Beamten zum Vorzeigen seines
Ausweises aufgefordert worden zu sein. Als die Beamten seine Sistierung
angedroht hatten, folgte Heid deren Aufforderung, ohne allerdings einen
konkreten Grund für das Einschreiten gegen ihn zu erfahren

Dadurch hätten die materiellen Voraussetzungen für eine präventive
Personenkontrolle nicht vorgelegen.

Nicht nur, dass sich die Bundespolizei in nicht nachvollziehbare Darstellungen
der Anwendung von Rechtsgrundlagen verstrickten, fand das Gericht die Sache vom
Kläger auch begründet. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz entschied,
dem Kläger könne sein besonderes Feststellungsinteresse nicht abgesprochen
werden. Die Identitätsfeststellung des Klägers sowie der nachgelagerte
Datenabgleich am 23.06.2011 seien rechtswidrig gewesen und haben den Kläger in
seinen Rechten verletzt, urteilte am 11. April 2012 das Gericht.
(Gerichtsentscheidung kann bei bph@cb-radio.de angefordert werden)

Unter Bezugnahme auf andere Entscheidungen von unterschiedlichen
Oberlandesgerichten besitzt die Bundespolizei keine Kompetenz, auf
Bahnhofsvorplätze präventive Identitätsfeststellungen vornehmen zu können.
Damit hat Burkhard P. Heid in einem weiteren Fall gegen die Bundesrepublik
Deutschland - entgegen den Aussagen seiner verbandspolitischen Kritiker -
obsiegt. 


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