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Herbst-Tagung der DFA ungültig

Geschrieben von Dr. Bruno Hettenbach   
Wednesday, 28. September 2011

Die am 24. Sept. 2011 in Langenhagen durchgeführte Vollversammlung der DFA e.V.
ist aufgrund falscher Rechtsanwendung der Satzungsvorgaben nichtig und muss vom
Verband wiederholt werden. Das Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel hat sich
eingeschaltet.

Die am vergangenen Wochenende in Langenhagen bei Hannover stattgefundene
"Herbst-Tagung" der Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V. ist unter
rechtsmerkwürdigen Umständen zustande gekommen und durchgeführt worden.

Statt die Einladung durch das Präsidium an die Mitglieder zu versenden, wurde
diese Einladung sowie die Versammlungsleitung in Ermangelung eines Präsidenten
vom Vorstand in Angriff genommen. Hierbei verstieß der Verband gegen die
Bestimmungen der eigenen Satzung aus Paragraf 7 Absatz 1 in Verbindung mit
Paragraf 7 Absatz 4. Demzufolge hat jeweils zu den "Vollversammlungen" ("des
CB-Parlamentes") der Präsident die Abgeordneten nach Absprache im Ältestenrat
mindestens zwei Wochen vor dem Stattfinden der Tagung schriftlich unter
Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Zu der neuerlichen Tagung hatte
allerdings der Vorstand schriftlich eingeladen, so dass die diesjährige
"Herbsttagung" nicht ordnungs- und satzungsgemäss zustande kam.

Da bei der "Frühjahrstagung" auf die Wahl eines Präsidiums verzichtet worden
war, konnte demzufolge auch kein Präsidium eine ordnungsgemässe Einladung
vornehmen. Die DFA e.V. war und ist somit nach innen nicht handlungsfähig.

Ebenso fehlt es daher der DFA e.V. an einer befugten Person, welche die
Versammlungsleitung hätte übernehmen können, da nach Paragraf 7 Absatz 4 der
Verbandssatzung hierfür der Präsident bevollmächtigt wäre. Doch dieses Amt war
nicht besetzt worden und in dessen Ermangelung hat sich der Vorstand in
geglaubter Überzeugung sich dieser Ausübung fälschlicherweise ermächtigt.

Doch auch nicht der neugewählte Vorsitzende der DFA e.V., Hans Bestrobka
(Saarbrücken), hatte die Leitung der Versammlung übernommen, sondern der
nunmehr als "Ehren-Vorsitzender" agierende Harald Westermann, welcher nach
Worterteilung durch den amtierenden Vorsitzenden eigenmächtig die
Versammlungsleitung ausübte. Dadurch wurde die Rechtsgültigkeit der als
"Herbsttagung" bezeichneten ausserordentlichen Mitgliederversammlung nichtig.

Alle Beschlüsse der Versammlung sowie deren Zustandekommen sind in Folge dessen
gegenstandslos und ungültig.

Das Vereinregister beim Amtsgericht Kassel wurde von einem Abgeordneten des
Verbandes über die satzungswidrigen Handlungen des Vereins mit der
Registrierungs-Nr. 2706 in seiner Tagung informiert. Von dort wurden
entsprechende Maßnahmen zur Abstellung der Rechtswidrigkeit zugesichert.

Nach übereinstimmender Auffassung in betreffenden Kreisen von CB-Funkern
erscheine die DFA e.V. als glaubhafte Vertretergemeinschaft von CB-Funkern
ebenso unfähig zu sein, wie dies schon frühere Organisationen bewiesen hätten.
Dass der CB-Funk "allmählich und sicher" zugrunde gehen werde, könne angesichts
solcher kapitalen Fehlleistungen nicht wundern. An dieser Abwärts-Entwicklung
nütze auch keine "Gefälligkeits-Berichtsführung".

  


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