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Subj: Bayr. Innenminister unter Druck
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Bayrischer CSU-Innenminister Herrmann unter Druck  	  

Geschrieben von Joachim Hauber und Dr. Bruno Hettenbach   
Thursday, 20. October 2011

Der "Staatstrojaner", der zur staatlichen Schnüffelsoftware gezählt werde,
sorgt insbesondere in Bayern für politischen Wirbel. Während die FDP ihren
Zweifel hat, ob Trojaner überhaupt mit der Verfassung vereinbar sind, steht
Innenminister Joachim Herrmann unter parlamentarischen Druck.

Die Grünen warfen Herrmann in der vergangenen Woche im Bayrischen Landtag in
München Falschaussagen vor und legten ihm den Rücktritt nahe. So sei die
Erklärung des Ministers, dass mit den Trojanern nicht die komplette Festplatte
der betroffenen Rechner ausgeforscht werden konnte, laut Chaos Computer Club
falsch. "Wenn das so ist - das wird die Aufklärung bringen - dann müssen Sie
Ihren Hut nehmen", sagte Grünen-Innenexpertin Susanna Tausendfreund.

Die FDP stellt den Einsatz staatlicher Programme zum Ausspähen von Computern
grundsätzlich in Frage. Die innenpolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte in Berlin, es stelle sich die
Frage, ob die Verwendung von Staatstrojanern nach dem aktuellen Stand der
Technik überhaupt zulässig sei. Wenn sich bestätige, dass die Software mehr
könne als verfassungsrechtlich erlaubt sei, sei der Einsatz "ohne Wenn und
Aber" rechtswidrig gewesen. "Ein weiterer Einsatz dieser Software ist damit in
Zukunft undenkbar", sagte sie.

Dagegen hatten Vertreter von Bundessicherheitsbehörden erklärt, sie wollten an
Trojanern für die Überwachung von Computern festhalten. Der Bund verwende
Software, die genau auf ihren zuvor definierten Zweck ausgerichtet und somit
rechtens sei. Das Bundesfinanzministerium erklärte dies am gleichen Tag auch
für den Zoll. Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem
grundlegenden Urteil ein Grundrecht auf Schutz des persönlichen Computers
geschaffen und hohe Hürden für Online-Durchsuchungen - also die Durchsuchung
der Festplatte - gesetzt.

Nach den Worten des Abteilungsleiters im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, sind
die Ermittler gehalten, die Spionage-Software in ihren Fähigkeiten auf jenes
Maß zu reduzieren, das die Gerichte vorgegeben haben. "Jene Behörden, die die
Programme nutzen, müssen die Software für jeden einzelnen Zugriff zuschneiden,
dass es im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zulässig
ist", sagte Heiß den "Stuttgarter Nachrichten" (12.10.2011).

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte die Version eines Trojaners zum Abhören von
verschlüsselten Telefonaten über das Internet angeprangert. Nach den
Erkenntnissen des Clubs kann die Software mehr als sie darf - bis hin zur
äußerst sensiblen Online-Durchsuchung - und hinterlässt auf dem Computer des
Betroffenen gravierende Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten.

Die kritisierte Software wurde auch in Bayern eingesetzt. Herrmann und
Justizministerin Beate Merk (CSU) wiesen die Vorwürfe der Opposition gleichwohl
zurück, Herrmann sprach von "maßlosen Unterstellungen". Der Chaos Computer Club
(CCC) habe gar nicht behauptet, dass die Installation des bayerischen Trojaners
eine Ausforschung der gesamten Festplatte möglich gemacht habe.

Zusätzlich zu den fünf Fällen von Online-Überwachung durch das LKA habe der
Verfassungsschutz dreimal Trojaner eingesetzt, um Islamisten zu überwachen.
Alle drei Fälle seien der Kontrollkommission des Landtags vorgelegt und
genehmigt worden. Auch in Bremen hatte die Polizei 2007 in einem Fall ein
Programm zum Ausspähen von Computern eingesetzt, wie ein Polizeisprecher am
Abend des 12. Oktober 2011 bestätigte. Das Programm sei bei Ermittlungen in
einem Strafverfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung genutzt
worden.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sicherte Aufklärung zu: "Wir
gehen da ran mit voller Offenheit und Transparenz." Der bayerische
Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisierte, dass klare Regeln zur
Online-Überwachung sowohl im Strafrecht des Bundes als auch im bayerischen
Polizeiaufgabengesetz fehlen. Herrmann forderte eine schnelle rechtliche
Klärung durch den Bund.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte am
abends in Regensburg, für die Aufklärung über den Einsatz der Spähsoftware sei
das Bundesinnenministerium (Anmerk. der Redaktion: Dieses wird von einem
CSU-Mitglied als Minister geführt) zuständig. Sie warte ab, bis es eine klare
Einschätzung der Lage gebe. Erst dann könne geprüft werden, ob bestehende
Gesetze korrigiert werden müssten.

 

 


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