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HF1BKM > CB-RADIO 27.05.12 15:49l 54 Lines 3048 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Bayern: Verdacht reicht ...
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Für Raubkopien muss auch ohne Computerbesitz gezahlt werden 

Geschrieben von Dr. Bruno Hettenbach   
Sunday, 27. May 2012

Katastrophale Konsequenzen hat ein lediglicher Verdacht für eine Rentnerin
verursacht, Raubkopien von "Hooligan"-Filmen verbreitet zu haben. Einen
Computer besass die Rentnerin aber nicht.

Kosten von 651,80 Euro für die Abmahnung durch einen Anwalt hat es eine
Rentnerin gekostet, die einen "Hooligan"-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten
haben soll. Das entschied - entsprechend einer Meldung von SPIEGELonline - das
Amtsgericht München.

Offenbar scheint die bayrische Justiz schon wieder soweit zu sein, dass ein
lediglicher Verdacht zu einer Straftat ausreicht, um jemand - auch tatsächlich
Unschuldige und Unbeteiligte - zu belangen.

Die Rentnerin besitzt weder Computer oder Router, hat auch kein W-Lan. Trotzdem
soll sie gemäss einer Entscheidung des Amtsgericht München 651,80 Euro für die
Abmahnung an eine Anwaltskanzlei zahlen. Die pflegebedürftige Rentnerin hat
noch nicht einmal eine eMail-Adresse; soll aber mit einer Zahlung der
Abmahnkosten des Anwalts des Auftrag gebenden Film-Rechtinhabers geradestehen.

Dass "die Rentnerin überhaupt einen Router besitzt, scheint offenbar das
Gericht nicht interessiert zu haben", regt sich die Prozessbevollmächtigte der
angeklagten Rentnerin, Rechtsanwältin Jennifer Hannemann,auf. Der Film von
Holligans mit einigen Gewaltsszenen soll sie über das "eDonkes2000"-Netzwerk
unberechtigt heruntergeladen haben, lautet der vom gegnerischen Anwalt
vorgetragenen Vorwurf. Doch da die Rentnerin kein W-Lan und keinen Router,
sondern nur einen DSL-Splitter besitzt, müsse es für den fraglichen Zeitpunkt
für das Filesharing offenbar eine illegale Nutzerquelle geben. Einen Nachweis
für die Täterschaft der Rentnerin wurde allerdings nicht erbracht.

Die Ansichten über das "Königlich, bayriche Amtsgericht" erhält aufgrund einer
solchen Meldung erhebliche Nahrung und lässt die bayrische Justiz nach
Überzeugung von Burkhard P. Heid in einem "erbärmlichen, rechtsstaatlichen
Licht" erscheinen. "Wenn die Justiz bei ihrer Urteilsfindung die elemantarsten
Dinge für eine Täterschaft der Verdächtigten ausschliesst, müssen dringend
personelle Konsequenzen gezogen werden", sagte hinblickend auf das TK-Recht der
siegreiche Gewinner vor dem Bundesverfassungsgericht. Jedenfalls könne ein
lediglicher Verdacht nicht ausreichend sein, um einen Angeklagten als völlig
Unbeteiligter in der Sache zu verurteilen. Die Schuld müsse nachgewiesen werden
und nicht, dass der Verdächtige seine Unschuld nachzuweisen hätte, regt sich
Burkhard P. Heid auf.

Aufgrund solcher Rechtsumstände ist Burkhard P. Heid allerdings der Meinung,
dass die Bürger oftmals zu bequem und unerfahren seien, um für ihr Recht zu
kämpfen. Das liesse sich schon beim CB-Funk bedeutsam feststellen. Hier bedürfe
es qualifizierte Personen, die sich auch für die Belange der Betreiber
einsetzen können. Diese würden jedoch nur die "Schwätzer" ersetzt werden, was
über Jahre anschaulich verfolgt werden könne.

 


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