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DQB656 > DFA      07.11.04 23:48l 123 Lines 4897 Bytes #999 (999) @ DEU
BID : 6EBDBX656_01
Read: PL1EBE BL1AIB MZ1AIB HF1BKM L66BPH TW1KOL RS1BKM KW1BKM PK1BKM HW1BKM
Read: HF2BKM BK1BKM MH1TYR OW1BKM HF3BKM RN1NMB JH1TYR HF1MBL RS2BKM DQA334
Read: ESE1E DAF999 BL1MBL IN1BKM
Subj: EIRP-Berechnung fuer den CB-Funker
Path: NB1BKM<AS1BOX<DBX656
Sent: 041106/2054z @:DBX656.#MK.NRW.DEU.BCMNET [MK JO31TF] obcm1.05_bn3 LT:999
From: DQB656 @ DBX656.#MK.NRW.DEU.BCMNET (Hans-Werner)
To:   DFA @ DEU
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EIRP-Berechnung fuer den CB-Funker

Der Themenbereich um "ERP" ist, spaetestens seit der Herausgabe
der "Allgemeinen Genehmigung fuer den CB-Funk", in der "Amtsblatt-Verfuegung
41/2003 im Amtsblatt Nr. 18 vom 10.09.2003", von wichtigem
Belang.
Um nicht gegen die Allgemeinen Bestimmungen zu verstossen,
muss dem CB-Funker Grundwissen zur Thematik vermittelt werden.

Daher hat sich die Vorstandschaft der DFA e.V. entschlossen,
eine selbststartende Windows-Programm-CD herauszubringen,
welche ERP, EIRP und den daraus resultierenden Personensicherheitsabstand
gem. der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
ueber eletromagnetische Felder berechnet.

Einige der, fuer einen CB-Funker, relevanten Gesetzestexte
lauten:

"[...]
1. Europaeisch harmonisierte Freguenznutzung(1) im Freguenzbereich
gem. § 1 Nr. 1 (Kanaele 1 bis 40)

* Zulaessige Sendeart: F3E/G3E (Frequenz-/  Phasenmodulation,
ein Kanal mit analoger  Information, Fernsprechen)
* Maximal zulaessige aequivalente Strahlungsleistung, bezogen
auf Lambda/2- Dipol (ERP): 4 Watt
* Maximal zulaessige Senderausgangsleistung (Traegerleistung)(2)
* Betriebsart: Simplex (Wechselsprechen auf einer Frequenz)
* Kanalbandbreite: 10 kHz
--------------------------------
1 Siehe ERC/DEC(98)11 ERC Decision of 23 November 1998 on
the harmonised freguency band to be designated for CEPT
PR 27 radio equipment and on  the implementation of the
technical standard for this equipment.
2 Die maximal zulaessige Senderausgangsleistung ist hilfsweise
und lediglich informell zusaetzlich neben der verbindlich
festgelegten maximal zulaessigen aequivalenten Strahlungsleistung
angegeben, um deren messtechnische Ueberpruefung praxisgerecht
zu erleichtern.
[...]
2.4
Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn in der horizontalen
Ebene (Richtantennen) gilt der Grenzwert von 4 Watt abweichend
von § 2.Nr.1 fuer die der Antenne zugefuehrte Leistung.
Hinweis:
Die aequivalente Strahlungsleistung in der Hauptstrahlrichtung
ist um den Antennengewinn hoeher als die der Antenne zugefuehrte
Leistung. Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des
Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen
entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils gueltigen
Vorschriften. Unabhaengig von dieser Frequenzzuteilung duerfen
ortsfeste Sendefunkstellen mit einer aequivalenten Strahlungsleistung
(EIRP) von zehn oder mehr Watt erst betrieben werden, wenn
die Reg TP eine entsprechende Standortbescheinigung erteilt
hat.
[...]"
(Quelle: Auszuege aus: "Amtsblatt-Verfuegung 41/2003 im Amtsblatt
Nr. 18 vom 10.09.2003" (Allgemeingenehmigung fuer den CB-Funk))

"[...]
§ 4
Standortbescheinigung
(1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer aequivalenten isotropen
Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur
betrieben werden, wenn fuer diesen Standort eine gueltige
Standortbescheinigung vorliegt. Das Gleiche gilt fuer eine
ortsfeste Funkanlage mit einer aequivalenten isotropen Strahlungsleistung
(EIRP) von weniger als 10 Watt, die an einem Standort mit
einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt oder mehr errichtet
wurde, oder wenn durch die hinzukommende Funkanlage die
Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreicht oder
ueberschritten wird.
[...]"
(Quelle: Auszug aus: "Verordnung ueber das Nachweisverfahren
zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)")

"[...]
§ 7 Anzeige
(1) Der Betreiber einer Hochfreguenzanlage hat diese der
zustaendigen Behoerde mindestens zwei Wochen vor der lnbetriebnahme
oder einer wesentlichen Aenderung anzuzeigen; der Anzeige
ist die vom Bundesamt fuer Post und Telekommunikation nach
telekommunikationsrechtlichen Vorschriften zu erstellende
Standortbescheinigung beizufuegen.
[...]"
(Quelle: Auszug aus: "26. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(BImSchV - Verordnung ueber eletromagnetische Felder")



Die Programm-CD ist ueber die Geschaeftsstelle der "Deutschen
Funk-Allianz (DFA) e.V. zu bestellen.
Die CD wird, um evtl. aktuelle Aenderungen einfliessen zu
lassen, erst nach dem Eingang der Bestellung gebrannt.

Der Preis der CD, inkl. Versand, betraegt: 8,- Euro.
Vorkasse: Ueberweisung auf Kontonr.: 70001314, BLZ: 533 500
00, Spark. Marburg-Biedenkopf, Stichwort: "Bestellung EIRP-CD"
- Adresse nicht vergessen mit anzugeben!.

Fuer aktive und foerdernde Mitglieder der DFA e.V. betraegt
der Preis, ebenfalls inkl. Versandkosten: 5,- Euro.
Vorkasse: Ueberweisung auf Kontonr.: 70001314, BLZ: 533 500
00, Spark. Marburg-Biedenkopf, Stichwort: "Bestellung EIRP-CD"
- Adresse nicht vergessen mit anzugeben!.

Die Kontaktdaten fuer weitere Informationen sind auf
http://www.deutsche-funk-allianz.de/Vertreter/vertreter.html
abzurufen.

Veroeffentlichung frei, Beleg erbeten!





Quelle:http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#06.11.2004:

55/73, DQB656, Hans-Werner



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