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HF1BKM > FM       14.09.11 18:42l 45 Lines 1751 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: CB-Allgemeinzuteilung - Änderungsentwurf
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FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News

01.09.2011

BNetzA veröffentlicht Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. September 2011 in ihrem Amtsblatt Nr.
18 den Entwurf einer Verfügung veröffentlicht, mit der die
CB-Funk-Allgemeinzuteilung geändert werden soll.

Der Entwurf sieht vor, dass die maximal zulässige äquivalente
Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk auf 4 Watt für AM und 12 Watt (PEP) für SSB
angehoben wird. Damit soll die europäische CEPT-Entscheidung ECC 11(03), die im
Juni 2011 in Kraft trat, in deutsches Recht umgesetzt werden (das Funkmagazin
berichtete).

Entfallen soll künftig die Angabe zur maximal zulässigen Senderausgangsleistung
an der Antennenbuchse des Funkgerätes, die bisher hilfsweise dazu diente, die
"messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern". Ebenfalls entfallen
soll die Anmerkung, dass die BNetzA davon ausgeht, dass Rundstrahlantennen
keinen Gewinn gegenüber einem Dipol aufweisen.

An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk soll sich dem Entwurf zufolge
nichts ändern. Ebenfalls unverändert bleiben soll der Hinweis, dass für
stationäre Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine
Standortbescheinigung erforderlich ist.

Der Entwurf der Änderungsverfügung kann im Internet unter
www.funkmagazin.de/cb-entwurf-0911.pdf heruntergeladen werden.

Interessierte Funkfreunde haben die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren.
Kommentare können per E-Mail als Word- oder PDF-Dokument mit dem Betreff "225-3
CB" an referat225@bnetza.de oder in Papierform an die Bundesnetzagentur,
Referat 225, Canisiusstraße 21, 5122 Mainz geschickt werden. Einsendeschluss
ist der 14. Oktober 2011.

- wolf -

 

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