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HF1BKM > FM       29.10.11 09:09l 55 Lines 2569 Bytes #999 (999) @ DL
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FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News

29.10.2011

Schweiz: Betrieb von 80-Kanal-Geräten künftig verboten?

Die Schweiz möchte in Zukunft offenbar den Betrieb von umschaltbaren
80-Kanal-CB-Funkgeräten in ihrem Land unterbinden. Diesen Schluss lässt eine
Antwort zu, die das schweizerische "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) der
Firma Alan Electronics erteilte.

Die Firma Alan Electronics hatte unter anderem ihre neuen CB-Funkgeräte "AE
6790" und "AE 6891" beim BAKOM "notifiziert" - d.h. sie hat der Behörde
mitgeteilt, dass sie diese Geräte demnächst auf den Schweizer Markt bringen
möchte. (Eine solche "Notifizierung" muss jeder Hersteller vor der
Markteinführung eines neuen Funkgeräts in einem europäischen Land bei der
jeweiligen nationalen Fernmeldeverwaltung vornehmen.)

Das BAKOM antwortete, dass die Geräte wegen der Umschaltmöglichkeit auf die
deutschen Kanäle 41 bis 80 und die britischen "UK-Kanäle" nicht dem
schweizerischen "nationalen Frequenzzuweisungsplan" entsprechen würden. Der
Betrieb dieser Geräte sei deshalb in der Schweiz nicht zulässig. Die Geräte
dürften zwar auf den Markt gebracht werden, der Hersteller müsse jedoch auf der
Verpackung und in den beigelegten Unterlagen deutlich sichtbar darauf
hinweisen, dass sie in der Schweiz nicht betrieben werden dürfen.

Eine ähnliche Regelung gab es in der Schweiz bisher nur bei kombinierten
PMR446/LPD-Geräten. Sie dürfen dort ebenfalls nicht betrieben werden dürfen,
weil der LPD-Frequenzbereich in der Schweiz nicht erlaubt ist. Bei
CB-Funk-Geräten ist ein solches restriktives Verhalten jedoch neu.

Der schweizerische CB-Verband SCBO reagierte verwundert: Nach seiner Auskunft
gibt es eine Absprache mit dem BAKOM, die besagt, dass die Benutzung von
CB-Multinormgeräten in der Schweiz zulässig ist, solange eine in der Schweiz
zulässige Norm eingestellt ist.

Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und umschaltbare
80-Kanal-Geräte während eines vorübergehenden Aufenthalts (weniger als ein
Monat) in der Schweiz betreiben möchten, sind von möglichen Betriebsverboten
nicht betroffen. Sie dürfen derartige Geräte nach wie vor auf Grund der
"multilateralen Vereinbarung" (Circulation Card) bis Ende 2012 in der Schweiz
auf den dort zugelassenen Kanälen betreiben.

- wolf -

Die Firma Alan Electronics hat die Antwortschreiben des BAKOM und anderer
Fernmeldeverwaltungen auf die Notifizierung ihrer Funkgeräte im Internet unter
http://service.alan-electronics.de/RTTE-Papiere/notification-answers/registrations veröffentlicht.

 

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