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FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News

28.04.2012

FTEG geändert: Grundlage für neuen "FTEG-Beitrag" geschaffen

Am 28. April 2012 ist ein Änderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem u.a. das
"Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln"
(EMVG) und das "Gesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) geändert wurden.

Durch die Änderung des FTEG ist das Wirtschaftministerium ermächtigt worden,
von Frequenznutzern künftig auch einen "FTEG-Beitrag" zu erheben. Mit dem FTEG-
Beitrag sollen die "Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Marktaufsicht"
abgegolten werden. Beitragspflichtig sind alle Senderbetreiber, denen
Frequenzen zugeteilt sind. (Anmerkung: Dies gilt nicht für allgemeingenehmigte
Funkanwendungen wie z.B. den CB-Funk.) Die "Kalkulation, Erhebung und
Verteilung" des geplanten FTEG-Beitrags soll nach denselben Vorgaben wie beim
EMVG-Beitrag erfolgen.

Die Änderung des FTEG schafft außerdem die Voraussetzungen dafür, dass in
Zukunft bestimmte Verstöße gegen die "Verordnung über das Nachweisverfahren
zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) als Ordnungswidrigkeit mit
Bußgeld geahndet werden können. Bisher war dies nicht möglich, weil eine
entsprechende gesetzliche Grundlage im FTEG fehlte. In der BEMFV sind u.a. die
Regelungen zur Standortbescheinigungspflicht und zum Anzeigeverfahren für
Amateurfunkanlagen enthalten.

Voraussetzung für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist allerdings, dass die
betreffenden Tatbestände in der BEMFV benannt sein müssen und dort auf die
Bußgeldvorschrift verwiesen wird - was bisher nicht der Fall ist. Um solche
Bußgeldverfahren künftig zu ermöglichen, müsste die BEMFV also zuvor
entsprechend geändert werden.

Das Änderungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 27.04.2012
veröffentlicht worden und kann im Internet unter http://tinyurl.com/d2bxs6a
als PDF heruntergeladen werden.

- wolf -



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