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DQB656 > FUNK     04.01.05 22:54l 440 Lines 20215 Bytes #999 (999) @ DEU
BID : 3F1DBX656_1V
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Hallo zusammen.

In Bezugnahme auf die Einspielung BID 11FDBO841004 (" Rueckblick:
CB-Funk-Jahr 2004") moechte ich euch keinesfalls die Gedanken
von Burkhard P. Heid vorenthalten, welche er, als PRIVATE(!)
Meinung, ins Internet, im Funk-Mitsprache-Forum, heute eingespielt
hat.

...Zitat...

03.01.2005 - 13:25: Partei einnehmender Jahresrueckblick
in der Nachlese

 Hallo Interessierte!

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres laesst die unter dem Namen
"FM-Das Funkmagazin" fimierende "Redaktion Hamburg " von
"rpa-Radio " (vgl. Impressum: http://www.rpa-radio.de/html/b
ody_impressum.html) den Verzicht auf eine Neutralitaet in
der Berichterstattung in einem weiteren Versuch, sich schuetzend
vor den allgemein unerwuenschten "Radio-Fuzzi " zu stellen,
offenkundig werden. Im so genannten "Rueckblick" (siehe:
http://www.funkmagazin.de/0101 5.htm) wird die Parteinahme
- wieder einmal - deutlich.

Die fuer den "Rueckblick" herausgepickten Themenbereiche sollen
entsprechend einer dringlichen Vermutung die Glaubwuerdigkeit
und Serioesitaet des in Fuerth beheimateten Senders in den
Vordergrund stellen. Doch auch in dieser Wiedergabe angeblicher
monatlicher Hoehepunkte haben sich Fehlerhaftigkeiten eingeschlichen,
was eine "Nachlese " erforderlich machen.


Januar
Ein gehaessiger Unmut und vorhandene Schadenfreude liest
sich offenkundig aus der genutzten Formulierung:
Das Team besteht ueberwiegend aus ehemaligen Mitarbeitern
von rpa-Radio. Five-Radio verspricht eine woechentliche CB-Funk-Sendung.
Die Freude darueber haelt nur neun Monate. Bereits im Oktober
wird Five-Radio die CB-Funk-Sendungen wieder einstellen
und seinen Sitz in die Schweiz verlegen.

Natuerlich bestand Five-Radio ueberwiegend aus ehemaligen
Mitarbeitern von rpa-Radio. Der Grund lag darin, dass diese
dort abgesprungene Mitarbeiter - trotz der jahrelang beibehaltenen
Loyalitaet - die vom Betreiber angewandten Machenschaften
nicht weiter mittragen konnten.
Da aber im "Rueckblick" schon bei der Listung von Hoehepunkten
gleich bei der Benennung des Starts auf die nur neun Monate
begrenzte "Freude " hingewiesen wird und die Formulierung
des Textes in Zukunftsform gewaehlt ist (indem schon im Januar
auf die Einstellung des Senders im Oktober sowie ab diesem
Zeitpunkt gueltige Verlegung des Sitzes aufmerksam gemacht
wird), ist fuer mich die Schadenfreude ueber die Liquidation
der vermeintlichen Konkurrenz unverkennbar.


Februar
Mit dem Zusatz:
Der Internet-Sender rpa-Radio berichtet ausfuehrlich ueber
den Vorfall. Zahlreiche Hoerer bieten daraufhin ihre Hilfe
an.
soll vermutlich die eigentliche Akzeptanz von rpa-Radio
und dessen angebliche guenstige Einflussnahme suggerierend
dokumentiert werden? Ein Hinweis jedenfalls auf eine treffsichere
Zahl der angeblich "zahlreichen Hoerer ", die - wie behauptet
- ihre Hilfe aufgrund der - ausfuehrlichen - Berichterstattung
angeboten haetten, fehlt, was letztlich bedeuten duerfte,
dass rpa-Radio grundsaetzlich in der Sache nichts bewirkt
hat und nur als ein kuenstlich inzenierter Hoehepunkt im Monat
Februar fuer eine angebliche Bedeutung von rpa-Radio widerspiegeln
soll.


Maerz
Die Revue-Passierung meiner feststellenden Klageinreichung
gegen den mit gesetzlich nicht geschuetzten Funktionstitel
eines "Journalisten" auftretenden und als "Radio-Fuzzi"
bezeichneten Betreiber von rpa-Radio zur Fragenproblematik,
ob die bisherigen (u.a. anderem mir gegenueber gemachten)
Vorhaltungen von DAKfCBNF freundlich gesonnenen Vertreter,
ich haette mich immer wieder in meinen Kommentierungen und
Veroeffentlichungen ueber den durch die Meinungsfreiheit geschuetzten
Rahmen in den Bereich von Diffamierung und Beleidigung hinaus
gewagt, richtig und zutreffend sind, wird vom "Rueckblick"-Sch
reiberling als Beweggrund zur Klage nicht erwaehnt.

Statt dessen unternimmt der rpa-Redaktionsleiter Hinweis
gebend, aber gleichzeitig - unbewusst - bestaetigend Stellung
zur Richtigkeit der von der DFA veroeffentlichten Pressemitteilung
zum Ausschluss des DAKfCBNF aus der ETSI, was vorher von
("dumm" gehaltenen) Mandatstraegern aus dem DAKfCBNF immer
als "Luegengespinst ", "unwahr " der DFA vorgeworfen wurde.


April
Hier pickt der "Revueteur" lediglich einen Antrag (aus den
etlichen) der bei der Tagung der DFA in Freden/Leine behandelten
heraus, der ausschliesslich seinen - auch dort bei dieser
Tagung anwesenden - "Chef " zur Persona non grata betrifft.
Zwingend anzunehmen ist, dass mit der bewusst im Rueckblick
gewaehlten Bezugnahme auf genau diesen, von einem in der
DFA beheimateten Vollmitglieds eingebrachten Antrag die
Glaubwuerdigkeit der DFA in Zwielicht gebracht werden soll.
Unbeachtlich ist jedenfalls, dass dieser Antrag "auf die
naechste Sitzung vertagt " wurde oder nicht. Alleine schon
die Tatsache, dass ein solcher Antrag (der uebrigens mit
dem CB-Funk nur am Rande etwas gemeinsam hat und somit im
Rueckblick nicht verloren haben duerfte) ueberhapt gestellt
wurde, zeichnet den "Radio-Fuzzi " in seiner Beliebtheit
aus. Ferner muss und darf es einer bundesweit agierenden
CB-Organisation wie der DFA eigenverantwortlich anheim zu
stellen sein, sich mit Antraegen zu beschaeftigen, welche
die Entfernung missliebiger Personen aus ihren Tagungen zum
Inhalt haben, ohne dass sich Personen, die mit der missliebigen
Person in geschaeftsmaessiger Verbindung stehen, zu Internas
betreffenden Antraegen auslassen. Da diese Thematik aber
den CB-Funk nicht beruehrt, ergibt sich eine Beantwortung
zur Frage, weshalb der Revue passierender Schreiberling
diesen Fakt im seinem Rueckblick ueberhaupt in Erwaehnung bringt.
Von einer "Neutralitaet " darf wohl angesichts solcher Massstaebe
nicht auszugehen sein.


Mai
Was heisst schon
CB-Funker muessen normalerweise nichts mehr zahlen.
und wie soll dieser Hinweis auf eine angebliche Normalitaet
aussagen?

Es ist bekannt, dass ausnahmslos nur die DFA fuer eine Beitragsbefreiung
eingetreten ist. Der DAKfCBNF hatte naemlich (um dieses auch
nicht in Vergessenheit geraten zu lassen) noch kurz vor
dem Wegfall der Nutzungsbeitraege deren Beibehaltung mittels
Beschlussfassung in seiner Mitgliederversammlung gefordert.


Juni
Den bestaetigenden Charakter des feststellenden Urteils verkennt
der "Revue-Schreiberling " weiterhin, was letztlich mit
dem Urteil angestrebt erreicht wurde. Mit dem Hinweis: "Heid
muss die Kosten des Verfahrens tragen. " macht der Schreiberling
lediglich auf eine in der Prozessordnung geregelte Normalitaet
in der Hoffnung aufmerksam, dass viele Leserinnen und Leser
aufgrund des benannten Faktes zur Kostenregelung die Ueberzeugung
gewinnen moegen, dass der Unterlegene in seiner Rechtsansicht
einem Trugschluss unterlegen habe. Die zur gerichtlichen
Feststellung geeignete Homepage (siehe: http://www.bph-story.de.vu)
wurde zwischenzeitlich aus dem Netz genommen, weil sie aufgrund
dieser Gerichtsentscheidung doch nur als eine Meinungsaeusserung
gewertet werden kann und somit auch bei deren Realitaet betreffenden
Inhalten in deren Richtigkeit irren darf. Dies muessen -
so das Gericht - insbesondere Personen aushalten, die als
"Persoenlichkeit des oeffentlichen Lebens " anerkannt sind,
weshalb ich auch auf die Einlegung von Rechtsmittel gegen
das Urteil verzichten konnte.

Dass sich jedoch der Behauptung - wie in der "Revue " erklaert
wird - nach der Inkraftsetzung des neuen TKG
Unmittelbare Aenderungen fuer den CB-Funk ergeben sich daraus
nicht.
eine Richtigkeit ableiten laesst, bestreite ich im Hinblick
auf die getroffene Befugniserweiterung fuer die RegTP weiterhin.
Spaetestens dann, wenn einigen CB-Funkern die konzentrierte
Machtfuelle der RegTP widerfahren und die Einschreitungen
des diktatorisch von der - unerfahrenen - Politik zusammen
gezimmerten Staatsapperates gegenueber hobbtreibenden Buergers
(hoffentlich!) auch oeffentlich werden, wird sich die berechtigte
Sorge unserer Klientel begruenden.

Juli
Bedingt durch die Aktivitaet der DFA und aufgrund der im
Juni 2004 an die Oeffentlichkeit gelangte Erklaerung der RegTP,
dass sie grundsaetzlich kein Problem mit der Freigabe von
AM und SSB auf allen 40 Kanaelen freizugeben, "wenn die Funker
dies wuenschten ", habe, hat nun auch der DAKfCBNF sein Faehnchen
in den aufkommenden Wind gehangen. Und da im Rueckblick die
Reaktion der DAKfCBNF-Vorsitzenden Heike Hess folgend erwaehnt
ist:
Sie erklaert die Funktionsweise des DAKfCBNF und verweist
an die regionalen Mitgliedsverbaende.
ist fuer den Kenner der Verbandslandschaft deutlich, dass
mit dieser Aktion lediglich eine Werbemassnahme (jedoch ohne
Garantie zur Durchsetzung der - entsprechend der Aufklaerung
des Ehrenvorsitzenden - als "Bitten und Empfehlungen " bestehenden
Forderungen) durchgefuehrt wurde.
Die bisherig bei CB-Funkern verbreitete Annahme, wenn sich
der DAKfCBNF einem Thema widmet, sei dies eine Garantie
dafuer, dass dieses Thema durch die Behoerden- und Politikebene
mit dem Tenor einer Umsetzung verquickt bliebe, ist demzufolge
falsch und unrichtig. Dies duerfte nachhaltig durch die mit
Beschlussfassung ummantelte Antragstellung nach der Beibehaltung
der Nutzungsgebuehren wie auch durch die Mitteilung des staatlichen
Frequenzmamangements an einen anfragenden Sysop vom RegioNet,
dem bekanntgegeben wurde, alle (bundesweit relevanten) CB-Vertretungen
werden bei anstehenden Gespraechen eingeladen, unmissverstaendlich
geklaert sein. Hier helfen auch nicht die der Wahrheit zuwider
sprechenden Behauptungen, dass sich der DAKfCBNF "aufgrund
" eines Bundestagsbeschlusses gegruendet habe.


August
Die im "Rueckblick " lediglich benannte Konsequenz, indem
ausschliesslich vom Ruecktritt des Pressewartes und technischen
Beraters der (kuenstlich am Leben erhaltenen) F.I.G., Horst
Garbe, berichtet wird, ist in dieser Darstellung nicht richtig.
Ich habe in Erinnerung, dass der Vorsitzende der F.I.G.,
Georg Kovacs, schon vor dem Ruecktritt seines Pressesprechers
die Aufloesung der F.I.G. und seinen eigenen Ruecktritt bekannt
gab. Nachzulesen ist dies unter: http://www.funkmagazin.de/1308
4.htm.

Demzufolge ist davon auszugehen, dass in der dem DAKfCBNF
zugehoerigen Mitgliedsorganisation ein heillose und rechtlich
aeusserst bedenkliche Zustaende herrschen, worueber aber im
"Rueckblick " (zur eigenen Berichterstattung) der Verfasser
wegen der netten Umschreibungen wohl etwas geschielt haben
duerfte.


September
Die Wiedergabe zur eigenstaendigen Erhebung (haltloser) Vorwuerfe
gegenueber dem Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF durch eine
Pressemitteilung der DFA erfolgt im veroeffentlichten "Rueckblick"
weitgehend fehlerhaft. Die sich durch die Bekanntgabe erhaltener
Informationen womoeglich ergreifenden Schuldzuweisungen sind
lediglich vom Verfasser des Rueckblicks (wegen dessen Verzicht
auf notwendige Neutralitaet) aus der betreffenden Pressemitteilung
herauslesbar; eine direkte Zuweisung von Schuld jedoch erfolgte
nicht.

Aufgrund der der DFA zugegangenen Informationen aus der
RegTP, welche sie lediglich in der Pressemitteilung der
Oeffentlichkeit bekannt gab, und den sich daraus zu entwickelnden
Denkmodellen handelt es sich ausnahmslos - im Gegensatz
zu den Behauptungen des Rueckblick-Schreiberlings - um aus
der Sache heraus stehende Wertungen. Wenn die DFA ihre Informationen
und ihre daraus gewonnenen Erkenntnisse in einer Erklaerung
an die Oeffentlichkeit weiter gibt, so ist dies im Hinblick
auf die rechtskraeftige Gerichtsentscheidung zur Bewertung
falscher Behauptungen (wie im Falle gegen den Radio-Fuzzi)
voellig legal und nicht zu beanstanden.

Im uebrigen hatte der DAKfCBNF selbst innerhalb einer Erklaerung,
die auf der Homepage veroeffentlich war und sich ausgedruckt
in meinen Akten gesichert befindet, eingeraeumt, dass von
ihm "zu frueheren Zeiten " in seiner Eigenschaft als Verband
eine ablehnende Haltung zur Freigabe von SSB gegenueber der
Frequenzbehoerde vertreten wurde.

Die Benennung des Faktes im "Rueckblick", dass der DAKfCBNF
die DFA aufgefordert habe, "Beweise fuer ihre Beschuldigung
vorzulegen , laesst unzweifelhaft auf bewusste und unter
Vorsatz stehende Bemuehungen des Schreiberlings schliessen.

Diese "Beweise" hat sich der DAKfCBNF durch diese Erklaerung
selbst gegeben, indem er seinen frueheren Vertretungs-Standpunkt
selbst erklaerte. Von einer "Beschuldigung" ist die DFA jedoch
auch weit entfernt, wie man selbst in der betreffenden Pressemitteilung
nachlesen kann: http://www.deutsche-funk-allia nz.de/News/newsarchiv.html#08.
09.2004

Desweiteren wird im "Rueckblick " behauptet, dass mehrere
Mitglieder vom RegioNet gegen Mitarbeiter der RegTP "sowie
gegen eine Koelner Amtsrichterin " Strafantraege gestellt
haetten, wobei es sich allerdings bei der letztgenannten
Angelegenheit um einen Strafantrag gegen eine Amtsrichterin
in Bonn handelt.

Auch die zitierten Gruende:
Amtsmissbrauch, Urkundenfaelschung, Verfolgung Unschuldiger,
Verleumdung sowie datenschutzrechtliche Verstoesse
fuer die Strafantraege beziehen sich ausnahmslos gegen die
Mitarbeiter der RegTP. Dies ist schon trefflich im Rueckblick
erwaehnt, jedoch im gleichen "Atemzug " das eingeleitete
Ermittlungsverfahren gegen die Koelner Amtsrichterin zu nennen,
duerfte auf eine falsche Annahme (gewollt?) schliessen lassen
- ungeachtet der Tatsache, dass der falsche Wirkungsort
der Richterin behaupetet wurde. Im uebrigen bezieht sich
das Ermittlungsverfahren gegen die Amtsrichterin auf den
Straftatbestand der Rechtsbeugung.


Oktober
Wenn im "Rueckblick " beschoenigend von "Formfehlern" berichtet
wird, so trifft dies einfach nicht den wahren Kern der Sache.

Richtig ist, dass vom DAKfCBNF eine fehlerhafte Einladung
versandt und von der Mitgliederversammlung die vorgelegte,
fehlerhafte Tagesordnung angenommen wurde. Statt einer Beschlussfassung
oder Diskussion auf der Tagesordnung zu benennen, wurde
lediglich nur zu einem "Bericht ueber die neue Satzung "
eingeladen. Damit duerfte eine Annahme nicht erfolgen. Um
das den erbosten Delegierten erklaerlich zu machen, hatte
der Ehrenvorsitzende waehrend dieser Tagung auch das BGB
fuer notwendige Erklaerungen zur Hand und wovon er auch regen
Gebrauch machte.

Es handelte sich also NICHT um einen "Formfehler ", weswegen
das Thema Satzungsaenderung und die Verabschiedung einer
Geschaeftsordnung (obwohl schon eine beim DAKfCBNF vorhanden
ist) auf die naechste Tagung verschoben werden musste. Dieser
Einblick in den Rueckblick ist daher auch fehlerhaft wiedergegeben
worden.


November
Der Hinweis, dass die ECBF massgeblich an der Schaffung der
Standards zur Stoerfestigkeit von Fernsehanlagen beteiligt
war, bestaetigt jedoch die bisher in Abrede gestellte Richtigkeit
solcher Behauptungen, nach denen die ECBF (meinetwegen mit
oder ohne die Firma President) an den Schalthebeln der Entscheidungsgremien
massgeblich mitwirkt.

Da grundsaetzlich fast alles, was von der DFA in die Oeffentlichkeit
gebracht wird, in der Vergangenheit als unwahr, erlogen
und erfunden deklariert worden ist, so duerfte unter dieser
Primisse auch die Reaktionsbezeichnung ("Sturm im Wasserglas
") vom "Revue-Schreiberling " zur Sorge der DFA um den Erhalt
eines demokratischen Rechtsstaats zu werten sein.

Unzweifelhaft stellt sich bei der Sachbewertung der gueltigen
- noch vom Wirtschaftsministerium unter massgeblicher Mitwirkung
der RegTP erlassenen - Gebuehrenverordnung fest, dass sich
eine Behoerde ueber den aus dem Ermaechtigungsrahmen hinaus
gehende Rechte zum Schaden der Buerger zubilligt. Alleine
diese Tatsache hat die DFA zum Anlass genommen, die noch
weiter uebertragbare Ermaechtigungsverordnung in ihrer sachlichen
Notwendigkeit und im Hinblick auf die durch das TKG moeglich
gemachte Befugniserweiterung oeffentlich zu kritisieren,
was aber offensichtlich von Schreiberlingen in ihren Auswirkungen
nicht verstanden worden zu sein scheint und weshalb solche
Geistesgroessen im Verfassungsrecht die DFA wegen deren Rechtsbedenken
ins Laecherliche zu ziehen versuchen.

Dezember
Zum Rueckzug des ehemaligen Webmasters des DAKfCBNF gibt
der rueckblickende Schreiberling auch lediglich nur ein geschoentes
Bild wider. Es wurde im Hinblick auf die Begruendung des
Zurueckgetretenen geschreiben und veroeffentlicht:
Er sieht sich in seiner Arbeit von Personen behindert, die
Kritik an den Nachrichten ueben, die er auf der Homepage
und im DAKfCBND-Newsletter veroeffentlicht hat.

Leider hat der "Rueckblicker " aber vergessen zu erwaehnen,
dass Thomas Karten in seiner Ruecktrittbegruendung erwaehnte
hatte, die Vorsitzende sei von Personen aus dem DAKfCBNF
quasi erpresst worden. Die wirft schon ein voellig anderes
Licht auf den Sachverhalt, als die beschoenigte Darstellung,
der Webmaster sei lediglich "behindert " worden.

Wer es nicht glauben will (oder aus verbandstaktischen Gruenden
nicht kann), der hat die Moeglichkeit, sich selbst zum Schreiben
von Thomas Karten und dessen Formulierungen seine Gedanken
zu machen. Nachlesen kann man dessen schriftliche Mitteilung
unter:
http://64595.board.webtropia.c om/board.php?action=messages_s
how&boardmessage_id=197694

Unter Beruecksichtung meiner zutreffenden Richtigstellungen
kann und darf jede/r mitlesende Interessierte die Erkenntnis
gewinnen, dass ich nicht weiter bereit sein werde, jeder
Veroeffentlichung grundsaetzlich eine anzunehmende Richtigkeit
zu unterstellen.

Wie nunmehr beweiskraeftig vorliegt und nachvollziehbar verglichen
werden kann, befindet sich auch oftmals die Redaktion Hamburg
von rpa-Radio durch die Redaktions-Abteilung FUNKMAGAZIN
in einem sachbezogenen Wertums-Irrtum, was letztlich auch
zu beweisen in der Lage ist, dass grundweg nicht "Suessholzgerasp
el " bei der Wortwahl Gewaehr fuer die Richtigkeit der getroffenen
Aussage bietet. Andere bekannt gewordenen Umstaende bieten
zudem untruegliche Moeglichkeiten, um die Erkenntnis zu gewinnen,
wie man "Spreu vom Weizen " zu trennen mag.

Gerade die vom Betreiber dieses Forums hier (Franz Hornauer)
an die Herren Henning Gajek und Wolfgang Fricke angebotene
Moeglichkeit, sich als Moderatoren einzubringen, erntete
nur Verweigerung. Daraus muss zwangslaeufig die Annahme entstehen,
dass es diesen Herren (auch nur als Beispiel fuer viele andere
aus dem Kreis des DAKfCBNF) ohne tatsaechlich uebernommene
Verantwortung in und bei allem grossspurig mitreden wollen,
aber grundlegende Voraussetzungen nicht erbringen wollen.

Statt dessen wird beschoenigend Dinge beschrieben, aus welchen
nur die wenigen Durchblicker schlau werden koennen, obwohl
die Veroeffentlichungen fuersorglich auch nur eine bestimmte
Richtung zu verfolgen in der Lage sein sollen. Mit einem
solchen Verhalten (welches jedoch nur durch klaegliches und
mangelndes Hintergrundwissen ueberhaupt moeglich scheint)
kann sich nicht aus dem Kreis der CB-Funker solidarisiert
werden.

Vergleicht man also die Taten mit den vorab abgegebenen
Worten, so ergibt sich ein nicht zu ueberbrueckbares Defizit.
Deshalb wuerde ich mir gerne fuer die Zukunft wuenschen, wenn
die grossmundig aufgetragenen Ankuendigungen auch endlich
einmal in die Tat umgesetzt wuerden - besonders durch die
bislang nachaeffenden Delegierten im DAKfCBNF, die jederzeit
den Anschein ausstrahlen, als koennten sie nicht ohne vorgebende
Gesundbeter selbststaendig ihrer mit dem jeweiligen Amt verbundenen
Verantwortung gerecht werden.

Es wird sich angesichts solcher fuer mich erkennbaren Tollheiten
von Unmuendigkeit mehr aendern muessen, als nunmehr zukuenftig
besser darauf zu achten, was manche Zeitgeister in ihrer
beschoenigten Darstellung vorzugeben versuchen.

Geht deshalb mehr den Dingen auf den Grund und glaubt nicht
wegen der Vereinfachung jeden verzapften Bockmist, der lediglich
mit dem Worten "Ich weiss was, aber darueber darf ich noch
nicht reden als Koeder ausgelegt wird.

Ich wuensche allen CB-Funkern ein erfolgreiches, gutes Neues
Jahr!


Mit freundlichen Gruessen
Burkhard P. Heid


P e r s oe n l i c h e L e b e n s w e i s h e i t:
"Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo andere
erst mal reden!"
ODER ANDERES:
"Wo es beim einen aufhoert, da faengt's bei dem andern erst
richtig an...!"

...Zitat-Ende...


Quelle:
http://64595.board.webtropia.com/board.php?action=messages_show&boardmessage_id=
199233

55/73, DQB656, Hans-Werner



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