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HF1BKM > FUNK     18.02.07 23:41l 71 Lines 3217 Bytes #999 (180) @ DEU
BID : IH2NB1BKM_1L
Read: HF1BKM L66BPH HF3BKM DAF999 RN1NMB JH1TYR OW1BKM HF1MBL KW1BKM RS1BKM
Read: RS2BKM TW1KOL DQA334 ESE1E ES1MBL IN1BKM
Subj: Re^5: Rettungsfunk gestoert:
Path: NB1BKM
Sent: 070218/2241z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.05_bn3 LT:180
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To:   FUNK @ DEU
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Hallo Michael,

so langsam geht mir Dein Gequaeke hier auf den Zeiger. "Ist Hans-Werner Hoppe
überhaupt dazu berechtigt, Meinungsbilder Anderer ohne deren Zustimmung zu
verbreiten?"

Meinst Du etwa, diese Berechtigung steht nur den DLNET-Geistern zu?

"Wenn dieser Deutsch/Luxemburger eine Meinung veroeffentlichen moechte, ist
der nicht selber in der Lage dies im Packet Radio zu taetigen?"

Er ist.

"Reicht es nicht wenn Euer geistiger Ausguss im Internet steht?"

Gegenfrage: Kannst Du derart sinnfreie Kommentare nicht einfach unterlassen?

Wenn Du schon geistig nicht in der Lage bist, der kundgetanen Grundproblematik
zu folgen, bringt es ganz sicher auch nichts, wenn Du hier staendig
rumstenkerst.

Und reiss Dich kuenftig am Riemen und schalt das Hirn ein, bevor Du Deine
Tippfinger betaetigst!

Nur weil Du als Du mit den anderen Flaschen Dieter Loechter und Henning Gajek
bei der BNetzA warst und dabei eine genauso laecherliche Figur abgegeben
hattest wie die anderen Vertretungspflaumen, musst Du nicht hier staendig
Deinen Frust ablassen.

In Deutschland ist es gesetzlich nun einmal so, dass nur juristischen Personen
(also eingetragenen Vereinen, welche die gesetzlichen Anforderungen fuer
Vertretungsmandate erfuellen) die Vertretung DRITTER vorbehalten ist. Alle
anderen Personen, die diese Eigenschaft nicht erfuellen, koennen nur sich
selbst oder im Ausnahmefall mit einer gezielten, genau bezeichneten
Vertretungsvollmacht den/die jeweiligen Auftraggeber rechtswirksam im
vorgegebenen Vertretungsumfang vertreten.

Formaljuristisch gesehen ist auch das DLNET oder das RegioNet ein Verein. Also
erspar Dir und uns die staendige Frustablassung hier im PR, wie schlecht doch
alle Vereine waeren.

Wer sich - so wie Du und die anderen Blindfuechse damals an gesetzlich
vorgegebene Formaljurismen nicht haelt - darf auch nicht erwarten, dass die
Behoerde etwas anderes mit solchen Personen macht, als sie die ganze Zeit
immer schon getan hatte: Sie sucht sich die fuer sie guenstigsten Vorschlaege
heraus - egal ob wirklich sinnvoll oder nicht - und schreibt die auf Papier.

Wenn aber jemand wie Du - der auch anlaesslich seiner AFu-Pruefung schon
einmal auch einen gewissen Wissensstand bezueglich der Gesetzeslage (bezogen
nur auf AFU) nachgewiesen und seine Pruefung bestanden hat, fortlaufend mit
solchem "Gekotze" hier im CB-PR in Erscheinung tritt, obwohl er selber die
letzten Jahre nichts zum Positiven bewegen konnte, sollte doch etwas viel
leiser treten.

Wenn ich dann solch unsinnige Fragen lese wie die obigen, dann zeigt das, wie
wenig Wissen Du vom allgemeinen Recht hast.

Und das ist blamabel.

Nichts fuer ungut, aber die ewige Frustablasserei und eigene Inaktivitaet
bezueglich rechtlichen Verbesserungen fuer den CB-Funk insgesamt und die mehr
oder weniger direkte Aufforderung an alle PR-User, doch gegenueber der BNetzA
ihr Maul zu halten, bringt niemanden weiter.

Der CB-Funk wird in den kommenden Jahren sowieso immer uninteressanter, weil
dann wieder tagtaeglich das Band offen sein wird und mit legalem Equipment
wieder jahrelang kaum lokale Verbindungen rund um die Uhr klappen werden.

Also Michael, reiss Dich am Riemen! So wichtig ist der CB-Funk nicht.

73 vom Franz


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