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HF1BKM > FUNK     19.02.07 01:23l 84 Lines 4291 Bytes #999 (180) @ DEU
BID : IH2NB1BKM_1M
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Subj: Re^6: Rettungsfunk gestoert:
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To:   FUNK @ DEU
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Was ich noch sagen wollte: Die Meldung Wolfgang Frickes zum Thema Rettungsfunk
betrifft doch wohl weder jemandem auf CB-Funk und auch keinen auf AFu.

Wer als Funkamateur einen so hochgradigen Unfug wie in dieser Meldung des
Funkmagazins mit nach Bildzeitungsstil formulierten Tatsachenbehauptungen, die
gar nicht zutreffen koennen, einfach nur so von anderen Zeitungsschmierern
ohne Inbetriebnahme des eigenen Hirns uebernimmt, muss kritisiert werden.

In der Meldung wurde behauptet, der Leiter der Rettungswache haette den BOS-
Funk gestoert. Das haette die BNetzA zweifelsfrei festgestellt.

An dieser Stelle darf ich an die vielen verlorenen Prozesse dieser Behoerde
erinnern, wo sie CB-Funker wegen zu hohen Sendeleistungen bzw.
Strahlungsleistungen abkassieren wollten.

Gottseidank ist es in Deutschland immer noch so, dass fuer einen
Verdaechtigten die Unschuldsvermutung gilt, solange ihm seine Tat nicht
zweifelsfrei nachgewiesen ist. Und dieser Beweis muss vor Gericht erbracht
werden.

Was Wolfgang Fricke in seiner Meldung schlicht unterlassen hat, ist die
Tatsache, dass der Beschuldigte dieser Anschuldigung widerspricht.

An dieser Stelle darf jeder gerne fuer sich selber annehmen, was ihm beliebt.

Aber der Rettungshubschrauber ist in ueberhaupt keiner Aktion selbst durch den
Ausfall des BOS-Funkgeraetes behindert. Schliesslich hat der auch noch ein
Flugfunk-Funkgeraet an Board und sicherlich auch ein Handy am Mann.

Von Mordversuch zu sprechen ist also alles andere als zutreffend. Wenn denn
anderen Presseheinis schon derart reisserisch ueber diesen Fall berichten, so
darf man doch von einem Funkamateur etwas mehr Hintergrundwissen zur Sachlage
erwarten. In der Folge also, dass er einen solchen Unfug nicht einfach
ungeprueft mit eigenen Worten genauso als Tatsachenbehauptung formuliert.

Wenn der verdaechtigte Leiter der Rettungswache nicht ganz bloed ist, duerfte
wohl die BNetzA mit einem gerichtsverwertbarem Beweis so ihre liebe Not haben.

Denn wenn die Stoerung von dieser Rettungswache ausgegangen ist, heisst das
noch lange nicht, dass der Beschuldigte auch den Traeger gedrueckt haben muss.

Darueberhinaus duerfte ueber automatische Fernpeilingen die Genauigkeit der
Koordinatenermittlung des Stoersenders nicht so hoch sein, dass nicht im
Umkreis von einigen zehn Metern auch ein mobiler Stoerer in Betracht kommen
koennte.

Dann gibt es da noch typische Charaktereigenschaften eines Funkgeraetes, wie
etwas Frequenzablage von der Sollfrequenz, ein bestimmtes Tastverhalten etc.
Das aber sagt trotzdem nicht zweifelsfrei aus, dass nicht ein zweites
Funkgeraet exact dieselben Eigenschaften aufweisen koennte.

In der kurzen Zeit, wo die Stoerung jeweils vorhanden war, wird wohl kaum ein
Messbeamter (ausser zufaellig oder schon lange auf der Lauer liegend) im
unmittelbaren Nahbereich der Stoerquelle mitsamt seinem Messequipment gewesen
sein.

Wenn ich also diesen Kaese zusammenfasse, lese ich viel Uebertreibung und
haltlose Vorwuerfe.

Weil hier auf von Seiten Juergen Walter ausgehend (viele neue Calls sind in
letzter Zeit wieder aufgetaucht, ein bekanntes Verhalten) schon wieder auf BPH
losgegangen wird und sich einige Schlaumeier aus dem Regionet da dranhaengen,
sei darauf hingewiesen, dass ausgerechnet dieser BPH es war, der dieser
gleichen Behoerde vor Jahren Lehrstunden in Sachen Recht vor Gericht erteilt
hatte. Da hatten auch Beamte dieser Behoerde damals wortwoertlich vor Gericht
behauptet: "Wenn wir das so sagen, dann ist das so!". Die bekamen dann
anschliessend vom Richter einen Schnellkurs in Sachen Recht.

Ich habe schon soviele duemmste Fehler der Messbeamten selber erlebt, dass ich
an diesem im berichteten Fall erhobenen Behauptungen starke Zweifel hege, was
die tatsaechliche Beweiskraft betrifft. Solange der Beschuldigte nicht zugibt,
dass er es tatsaechlich war, wird wohl ein gerichtsverwertbarer Beweis
aeusserst schwierig bleiben.

Ich frage mich, warum Wolfgang Fricke solche Pannen passieren, wo doch sein
Spezl, Rechtsanwalt Michael Riedel persoenlich so gegen Vorverurteilungen ist.

Beide sind se Funkamateure.

Deswegen an unsere auf CB-Funk aktiven beiden Michaels, die ja ebenfalls beide
Funkamateure sind meine Bitte: Blamiert Euch nicht durch derart
unqualifizierte Kommentare selber!

73 vom Franz


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