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DKW314 > GESUND 28.08.03 02:03l 102 Lines 4999 Bytes #999 (0) @ DEU
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Organspender dringend gesucht
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Im Jahr 2001 wurden in Deutschland 125 Lungen, 1960 Nieren,
394 Herzen, 660 mal eine Leber transplantiert. Alle diese
Organe stammen aus postmortalen Spenden. Doch die Wartelis-
ten sind noch viel länger. Benötigt werden fünf Mal soviel
Nieren, doppelt so viele Herzen und auch Leberspenden gibt
es zu wenig. In Deutschland warten derzeit etwa 14.000 Men-
schen auf eine Spenderniere, -Leber, -Pankreas, -Lunge oder
ein Spenderherz. Darunter Hunderte von Kindern. Doch es gibt
zuwenig Organe. Das bedeutet für viele Patienten den Tod.
Mit ca. 12 Organspenden pro eine Million Einwohnern ist
Deutschland leider ein Schlusslicht - zusammen mit Holland
und den Italienern. Die Nachbarländer Österreich oder auch
Belgien haben sehr viel mehr, rund 22 Spender pro 1 Million
Einwohnern. Die Spanier führen weltweit mit 33 Spender pro
Million Einwohnern.
Prinzipiell ist die Zustimmung in der Bundesrepublik zu einer
Organspende groÚ. Laut einer Forsa-Umfrage plädieren über 70%
der Bevölkerung theoretisch dafür. Aber die Realität sieht
anders aus: Nur 14% der Bürger haben einen Organspendeaus-
weis. Ein Grund dafür ist mit Sicherheit die Angst, dass bei
einem Patienten, der mit Organspendeausweis eingeliefert
wird, vielleicht die ärztlichen Bemühen früher erlahmen könn-
ten. Diese Sorge ist jedoch vollkommen unerechtigt: Denn laut
dem Transplantationsgesetz von 1997 darf erst transplantiert
werden, wenn der Tod des Organspenders nach Regeln der medi-
zinischen Wissenschaft entsprechend festgestellt ist. Zur
Zeit ist das der Hirntod. Dieser muss von mindestens zwei
€rzten festgestellt werden. Erst dann kann darüber entschie-
den werden, ob bestimmte Organe entnommen werden oder nicht.
Im Transplantationsgesetz wird unterschieden zwischen der
postmortalen Spende nach dem Tod und der Spende zu Lebzeiten.
Die Postmortale ist mit Sicherheit die häufigere, aber auch
zu Lebzeiten kann gespendet werden. Organverpflanzungen von
lebenden Spendern werden überwiegend bei direkter Blutsver-
wandschaft (Eltern-Kind, Geschwister) vorgenommen. Erfahrungs-
gemäÚ stehen die Chancen für das Funktionieren eines Transplan-
tates zum Beispiel bei Lebendnierenspenden besser als bei Spen-
dernieren von Verstorbenen. Die gewebetypischen Merkmale zwi-
schen Spender und Empfänger weisen bei einer Verwandtenspende
sehr häufig gute bereinstimmungen auf, so daÚ die Gefahr einer
AbstoÚung des transplantierten Organs deutlich vermindert ist.
Da der Mangel an Nieren von Verstorbenen sehr groÚ ist, dauert
die Wartezeit auf eine Transplantation für viele Patienten lang
- oft zu lang. Hier kann die Lebendnierenspende helfen, das De-
fizit auszugleichen. Rechtzeitige Planung vorausgesetzt, läÚt
sich mit einer Lebendnierenspende sogar die Wartezeit an der
Dialyse verkürzen oder im besten Fall die Dialyse gar umgehen.
Für lebende Organspender gibt es allerdings Einschränkungen:
Der Spender muss volljährig und zu einer Einwilligung fähig
sein, das heiÚt: er muss persönlich entscheiden können. Dann
muss er sich über sämtliche Risiken bewusst sein. Er muss voll
aufgeklärt worden sein und wissen, was er tut und wie gefähr-
lich es ist. Des weiteren darf er nur Organe spenden, die sich
regenerieren und er darf sich durch die Spende nicht selbst ge-
fährden. AuÚerdem darf es nur spenden an Verwandte 1. oder 2.
Grades, Ehepartner oder Verlobte oder sehr nahe stehende Perso-
nen. Das heiÚt, er darf nicht einfach sagen, ich bin ein wohl-
tätiger Mensch, ich spende an die Allgemeinheit. Gleichzeitig
muss die Spende freiwillig erfolgen und sollte nicht mit der
Erwartung auf finanzielle Leistung verknüpft sein.
Weder dem potentiellen Organspender noch seinen Angehörigen
wird eine Vergütung gezahlt. Es muÚ sichergestellt werden, daÚ
jeder, der ein Spenderorgan braucht, ohne Bezahlung die gleiche
Chance erhält. Eine Spende sollte also ausschlieÚlich durch
Liebe, starken Familienzusammenhalt und Freundschaft motiviert
sein. Das Transplantationsgesetz schreibt die Prüfung durch
eine unabhängige Kommission vor, ob der Organspende freiwillig
und ohne psychischen oder finanziellen Druck zugestimmt wird.
Für die Organvermittlung ist Eurotransplant zuständig. Euro-
transplant International Foundation führt die Organempfänger in
Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, den Niederlanden
und Slowenien auf einer gemeinsamen Warteliste. Der Computer
ermittelt nach festgelegten Kriterien die Empfänger. Mitbetei-
ligte an dieser internationalen Kooperation sind die Transplan-
tationszentren, Gewebetypisierungslabors und Krankenhäuser, in
denen die Organentnahmen stattfinden. In der Eurotransplant-
Region leben derzeit über 118 Millionen Einwohner.
Organspendeausweise gibt es kostenlos bei Krankenkassen, Ge-
sundheitsämtern, Apotheken und Arztpraxen oder zum Herunter-
laden im Internet unter
www.stmas.bayern.de/krankenhaus/transplant/download.htm#ausweis
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