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DQB656 > GESUNDHE 10.02.05 21:21l 53 Lines 2279 Bytes #999 (400) @ DEU
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Subj: Vereinfachung fuer chronisch Kranke
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kobinet-nachrichten

 09.02.2005 - 15:53

Vereinfachung fuer chronisch Kranke

Berlin (kobinet) *
Patientinnen und Patienten, die in einer Dauerbehandlung
seien und bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation
nicht zu erwarten ist, muessen laut BMGS seit Beginn diesen
Jahres nicht mehr jaehrlich einen aerztlichen Nachweis ueber
das Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung
vorlegen.

Das gelte insbesondere fuer pflegebeduerftige Menschen in
die Stufe 2 und 3 der Pflegeversicherung eingestuft wurden.
Allerdings haetten die Krankenkassen die Moeglichkeit, bei
Zweifeln einen erneuten Nachweis zu fordern. "Damit wird
die Chroniker-Regelung entbuerokratisiert und pflegebeduerftige
Menschen und ihre Familien entlastet", so das BMGS.

Dieser Nachweis sei wichtig, da in dauerhafter Behandlung
befindliche chronisch Kranke bei der Ermittlung der Belastungsgrenze
besonders behandelt wuerden. Sie muessten nur ein Prozent
ihrer jaehrlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten.
Die Belastungsgrenze fuer nicht chronisch kranke Menschen
laege bei zwei Prozent.

"Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens
einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens
ein Jahr lang nachweisen kann und zusaetzlich eines der folgenden
Kriterien erfuellt: Entweder Pflegebeduerftigkeit der Pflegestufe
2 oder 3 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise
eine Minderung der Erwerbsfaehigkeit von mindestens 60 Prozent.
Ausserdem ist Chroniker, wer eine kontinuierliche medizinische
Versorgung benoetigt, ohne die nach aerztlicher Einschaetzung
eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine
Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeintraechtigung
der Lebensqualitaet durch die von der Krankheit verursachte
Gesundheitsstoerung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten,
die eine Dauerbehandlung erfordern, gehoeren zum Beispiel
Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen
oder koronare Herzkrankheit", schreibt das BMGS. elba


Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/
content,lang,1/oid,7163/ticket,g_a_s_t

55/73, DQB656, Hans-Werner



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