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Subj: Frueherkennung von Hoerschaeden aus
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kobinet-nachrichten
17.02.2005 - 14:00
Frueherkennung von Hoerschaeden ausgedehnt
Wiesbaden (kobinet) *
Ueber eine halbe Million Euro hat die Hessische Landesregierung
in den letzten fuenf Jahren zur Verfuegung gestellt, um die
Frueherkennung hoergeschaedigter Babys auf den Weg zu bringen.
"Von den insgesamt 109 hessischen Geburtskliniken beteiligen
sich inzwischen mehr als ein Drittel am regelmaessigen Hoerscreening
von Neugeborenen", bilanzierte Sozialministerin Silke Lautenschlaeger
heute im Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages.
"Wir sind auf einem guten Weg, diese Frueherkennung flaechendeckend
einzufuehren."
Nach einem Modellversuch zur Erprobung geeigneter Messgeraete
an den Universitaetskliniken Frankfurt und Marburg baut Hessen
seit 2003 dieses Angebot im gesamten Land auf. Da es bisher
nicht gelungen ist, das Hoerscreening in den Leistungskatalog
der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, beschreitet
das Land Hessen, gemeinsam mit den Geburtskliniken, die
das Personal zur Verfuegung stellen, und unterstuetzt von
den oertlichen Lions Clubs, die bei der Finanzierung der
Messgeraete mithelfen, einen erfolgreichen eigenen Weg.
Hoergeschaedigten Kindern kann der Weg in eine gute Sprach-
und Hoerentwicklung und damit in eine anspruchsvolle Ausbildung,
eine Berufstaetigkeit und in die Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben, geebnet werden, wenn die Therapie fruehzeitig genug
einsetzt. "Durch das Screening gelang es in Hessen, das
Durchschnittsalter der Babys bei Therapiebeginn ganz erheblich
auf 3,2 Monate zu senken", erlaeuterte die Ministerin. Eine
Diagnose von schweren angeborenen Hoerstoerungen erfolge in
Deutschland im Durchschnitt bisher erst nach 31 Monaten.
Zu diesem spaeten Zeitpunkt sei die Entwicklung der Hoerbahn
im Allgemeinen bereits abgeschlossen, der Erwerb von Hoeren
und Sprechen bleibe defizitaer. sch
Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/
content,lang,1/oid,7258/ticket,g_a_s_t
55/73, DQB656, Hans-Werner
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