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HF1BKM > INFO 20.07.13 13:34l 60 Lines 2922 Bytes #999 (999) @ DL
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Hallo Veith,
Du stellst Dich aber so manchesmal ganz schoen begriffstutzig an. Natuerlich
war die DBO274 gemeint, aber da biste ja zwischenzeitlich selber drauf
gekommen.
Nicht aus der NB1BKM war diese Userinfo entnommen, sondern aus der DBO274. Und
zwar, nachdem die urspruengliche Mail vom Juergen Wiegand aus Wabern im PR-
Netz verteilt war.
Davor hatte zuletzt DQB656, Hans-Werner Hoppe dieses mindestens 5 Jahre vor
2009, dem letzten aktiven Auftreten von Hans-Werner mit diesem Rufzeichen
DQB658 als mobil verwendetem Rufzeichen, das Rufzeichen DQB658 verwendet.
Weil dieser seinerseits dieses Rufzeichen seither nicht mehr aktiv verwendet
hatte, wurde es von unserer Mailboxsoftware automatisch wieder freigegeben und
damit der CB-BCMNET-Userschutz (Rufzeichenschutz) wieder aufgehoben.
Juergen Wiegand, der jetzt dieses Rufzeichen einfach ungeprueft verwendet hat,
hatte sich nicht einmal die Muehe gemacht, und ueberprueft, ob dieses
Rufzeichen ueberhaupt frei ist. Haette er beispielsweise in der DBO274
nachgesehen (oder in einer anderen vernetzten Mailbox), so haette er zum
Zeitpunkt, als er sich dieses Rufzeichen einfach angeeignet hatte, die von mir
bereits geposteten Informationen zum Rufzeicheninhaber bekommen.
Fuer jemanden, der sich anmasst, im PR-Netz laengst geloeste Probleme wieder
neu durch seine Wichtigtuerei entstehen zu lassen, ist es schlichtweg blamabel,
wenn er selbst schon seit ueber 10 Jahren ueberhaupt nicht mehr am PR-
Mailboxnetz teilgenommen hat, die elementaren Dinge, die er selbst anderen
gerne predigt, nicht einhaelt.
Zur Demonstration fuer Juergen Wiegand habe ich nun das letzte mybbs einfach
fuer DQB658 nachgesetzt und somit fuer ein Jahr den Userschutz fuer Hans-
Werner Hoppe wieder reaktiviert.
Jetzt kann Juergen Wiegand gerne testen, was passiert, wenn er im Mailboxnetz
unter dem Call DQB658 eine weitere Mail ins Netz einspielt. Learnig by doing
sozusagen.
Ich denke auch wie meine Vorredner, dass wir hier im PR-Netz keine
Vorschriften von insbesondere obrigkeitshoerigen Beamten brauchen, die selbst
noch nicht mal aktiv am PR-Netz seit ueber 10 Jahren teilgenommen haben und
Dinge verwaltungstechnisch regeln wollen, die wir laengst netzweit verbindlich
geregelt haben (im CB-BCMNETz).
Die voellig inakzeptable Rufzeichenregelung im CB-PR-Netz des DAKfCBNF braucht
niemand, weil der CB-Funk kein Teil irgendeines Funkdienstes, der ueber diese
Adressierung funktionieren muss, ist. Es spielt ueberhaupt keine Rolle, was z.
B. im Amateurfunk wie geregelt ist, da der CB-Funk keine Datenverbindung zum
Amateurfunk haben darf (siehe Amateurfunkgesetz).
Leider brauchen Beamte haeufig etwas laenger, bis sie kapieren, dass der CB-
Funk weder mit dem Betriebsfunk, noch mit dem Amateurfunk verschaltet ist.
Folglich sind entsprechende Bestimmungen aus diesen Ecken im CB-Funk auch
nicht zielfuehrend.
Sind jetzt alle Klarheiten beseitigt?
73 vom Franz
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