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HF1BKM > MEINUNG 06.03.03 15:23l 165 Lines 9352 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 633NB1BKM003
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Read: IN1BKM
Subj: CB-Aschermittwochskommentar 2/3
Path: NB1BKM
Sent: 030306/1223z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU [Bruckmuehl JN57XV] BCM1.42_cb5
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU (Franz)
To: MEINUNG @ DL
Teil 2/3
Weshalb haben sich hierzu die sich massenhaft in schreibender Weise
artikulierenden Mit-Delegierten (einschliesslich Vorstand und
Ehrenvorsitzender) nicht richtigstellend und berichtigend geaeusserst,
statt aus einem ueberdemensionierten Solidaritaetsverhalten heraus die
Grundlagen der deutschen Verfassung widerspruchlos hinzunehmen und durch
die "Deckung eines ihrer Mitstreiter" inhaltlich den Verfassungsbruch
mit zu tragen?
Wo bleibt die sich selbst als "neutral" bezeichnete (Fach)Presse? Bei
jeder sich bietenden Gelegenheit kommen von deren Seite Vorhalte; doch
bei solchen verfassungsbrecherischen Aeusserungen eines Delegierten
und Kassenpruefers des DAKfCBNF schweigt sie in einseitig
unterstuetzender Art. Spiegelt das Loyalitaetsbestreben zu einem
bestimmten Verein eine neonazistische Zusammenrottung zu einem
angehenden "Hitler-Deutschland" wider?
Wenn die sich aeussernden Personen doch - wie sie immer angeben - so
viel Demokratieverstaendnis besitzen, dann muesste wohl in Erwartung
stehen duerfen, dass sich die natuerlichen und juristischen Personen
von einer solchen Gesinnung oeffentlich distanzieren. Doch was
geschieht? Nichts! Schlimmer noch; man traegt es durch Stillschweigen
mit. Und die Pressevertreter versuchen zudem noch, die Gesinnung durch
ein "Berichten ueber aufopferungsreiche Taetigkeiten" zu legalisieren.
Das ist eine unverzeihliche Schande und die CB-Funker wissen darum nur
zu gut, weshalb sie dem DAKfCBNF fern zu bleiben haben - nicht zuletzt
deswegen, um nicht Gefahr zu laufen, mit den Machenschaften des DAKfCBNF
in Verbindung gebracht oder identifiziert zu werden. Und DAS ist gut so!
Von sogenannten "Kleinkriegen", wie einige Kommentatoren, welche sich
durch den DAKfCBNF vertreten fuehlen, beschwichtigend anmerkten, ist
man angesichts solcher verfassungswidriger Gesinnung wohl doch zu weit
entfernt, als dass dies auch noch unter den Teppich gekehrt werden
duerfte.
Als Reaktion auf in anderer Sache gelagerten Vorhaltungen sah sich
nunmehr (wie schon Monate zuvor der "Moderatoren-Verschnitt") der
"langjaehrige Clubvorstand und Gruender" Georg Kovacs am
27.02.2003-07:58 veranlasst, der Forenverwaltung seine Verabschiedung
aus dem FUNKFORUM mit den Worten "Jetzt hab ich genug" mitzuteilen. Aus
berufenem Munde ist jedoch bekannt, dass eher die CB-Funker im
Regierungsbezirk Freiburg von diesem Vertreter "genug" haben. Allgemein
wird begruesst, wenn sich solche und als "staatenlose Heckenbrunzer"
bezeichneten Personen aus einem Verantwortungsbereich zurueckzuziehen
haben, weil sie zudem keinen Vertretungsauftrag besitzen. Die
Tricksereien um Taeuschung und Verrat, mit welchen ein illegales
(Ehren)Amt uebernommen werden konnte, sind nicht nur durch das vom
Ehrenmitglied Burghard Haid gefuehrte Gerichtsverfahren unter Beweis
gestellt. Wie wenig Ehrlichkeit vorhanden scheint, zeigt der
angekuendigte Rueckzug aus dem Forum und die Tatsache, sich nicht
daran zu halten, was angekuendigt wurde. (Gleiches erlaubte sich ja
auch schon der "Moderatoren-Verschnitt"; der aber anfangs zunaechst mit
dem Namen seiner Frau weiter Kommentare abliess)
Durch den Ausgang des Gerichtsverfahrens steht aber aufgrund
rechtskraeftigen Urteils fest, wie von der betreffenden (natuerlichen)
Person satzungswidrig "gearbeit" und dem Ansehen des CB-Funks Schaden
zugefuegt wird. Und alle Personen und Persoenlichkeiten, die trotz
Rechtskraft des Gerichtsurteils die widersinnigen Behauptungen der im
Verfahren unterlegenen Partei mittragen, sind als die gleichen Taeter
anzusehen. Von einem solchen Personenkreis wollen sich die CB-Funker -
wohl berechtigt - nicht "vertreten" sehen. Und DAS ist gut so!
Darueber hinaus darf ueberhaupt keine Kritik an den handelnden
Personen geuebt werden. Es stellt (nach glaubender Behauptung der
Betroffenen) eine Schmaehung, Beleidigung und Diffamierung dar. Doch:
Sie glauben es nur, denn die Rechtswirklichkeit sieht voellig anders
aus.
Beispiel:
Georg Kovacs fuehlt sich fortlaufend wegen der oeffentlich gemachten
Kritik am DAKfCBNF, auch wegen seiner persoenlichen Loyalitaet,
"beleidigend angegriffen". Andere Delegierte stimmten ihm zu und
versuchten ihn zu verteidigen.
Doch der Straftatbestand einer Beleidigung ist mit der in einem
Kommentar verbundenen Wiedergabe eines gewonnenen Eindrucks nicht
erfuellt. Um hier auch einmal eine Rechtsklaerung und sachgerechte,
formaljuristische Information zu bieten, erlaube ich mir mal, im
Anschluss an diese Mail den Text eines Urteils des Oberlandgerichts
Frankfurt/Main anzuhaengen. Daraus geht zweifelsfrei hervor und ist
erkennbar, welche tatsaechlichen Grundlagen und Voraussetzungen
vorhanden sein muessen, um den Tatbestand einer Beleidigung erfuellen
und die Tat begehen zu koennen.
Warum thematisiere ich dieses?
So wie hier in diesem Beispiels-Fall von einer fehlerhaften Wuerdigung
der Sachlage ausgegangen wird, so verhaelt es sich auch bei der
Wuerdigung bestimmter und kritisierter Vereinsnormen. Man muss zugrunde
legen, dass es sich hier um - angeblich konform gewaehlte -
Mandatstraeger handelt.
Wenn z.B. der ehrenwerte Herr Edgar Oestreich als Antwort auf meine
letzte Mail ausschliesslich die Texte der Paragraphen 186 und 187 StGB
zurueck mailt, dann muss zwangslaeufig von einer dummen und
unwissenden Mandatstraegerschaft ausgegangen werden. Ich komme nicht
umhin, meinen Eindruck in diese Richtung lenken zu muessen und ich habe
zwischenzeitlich hierzu eine Ueberzeugung gewonnen.
Mit einem vorhandenen "Stolz", der zudem noch dadurch gefoerdert sein
soll, indem nur freundlich gesinnte Kommentare als "konstruktiv"
bewertet werden, ist die Ueberheblichkeit eines duemmlichen
"Gernegross" letztendlich unter Beweis gestellt. Es ist daher auch
zukuenftig ausgeschlossen, dass jene Personen lernfaehig sein koennen
oder gar in der Befaehigung stehen duerften, Rechte anderer CB-Funker
zu vertreten, wenn sie selbst noch nicht einmal die sachgerechte
Wuerdigung in bestimmten Angelegenheiten vornehmen koennen. Hierbei
erinnere ich nur an die (einstimmige!) Beschlussfassung des DAKfCBNF,
wonach die missbraeuchliche Verwendung des vom DAKfCBNF ausgegebenen
"Rufzeichenausweises" gemaess Paragraph 281 StGB gleich strafrechtlich
verfolgt werden, wie dies beim gleichen Delikt mit einem amtlichen
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) moeglich ist. Wie
erwaehnt - dieser vom AK Hessen eingebrachte Antrag wurde EINSTIMMIG
von den Delegierten im DAKfCBNF angenommen; keine Gegenstimmen. Also
handelt es sich bei der Zusammensetzung der Mitgliederversammlung des
DAKfCBNF um Laien, die Spinnereien in gemeinsamer Eintracht verfolgen.
Und dann wird auch noch erwartet, dass sich das "CB-Volk" mit dem durch
"Verbandsdeppen" verzapften Schwachsinn mit einer gezeigten Anwesenheit
solidarisieren. Fuer wie dumm halten die Delegierten und (ausgesuchte)
Pressevertreter bei ihren Veroeffentlichungen die CB-Funker wirklich?
Als weiterer "Verarsche-Versuch" und "ablenkendes Blenden" ist der
Beitrag von Franz Ahne am 27.02.2003-14:09 zu sehen. Hierin fragt Ahne
scheinheilig oeffentlich bei seinem Freund Eisele an, ob Harald
Westermann schon einen Termin fuer ein Gespraech genannt habe, damit
beide zum Vorsitzenden der DFA nach Kassel fahren koennten.
Gerade weil man Ahne und Eisele einschliesslich ihrer bisherigen
Aussagen kennt, faellt es besonders schwer, die freiwillige
Bereitschaft fuer ein von Vorbedingungen befreites Gespraech annehmen
zu koennen. Es drueckt sich vielmehr der Eindruck auf, dass hier Ahne
wieder "benebeln" und die lesenden CB-Funker auf eine falsche Faehrte
locken moechte.
Nichts gegen ein sogenanntes "Spitzengespraech", aber waere das nicht
Aufgabe des amtierenden Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung sein
gewaehlter Stellvertreter? Oder fuehlt sich Ahne weiterhin als
Vorsitzender des DAKfCBNF? Weshalb ist ueberhaupt ein stellvertretender
Vorsitzender gewaehlt worden, wenn er vom Ehrenvorsitzenden an der
Ausuebung seines Amtes behindert wird?
Und was hat Eisele bei einem solchen Gespraech zu suchen, wo er sich
doch mehrfach darin behauptet hat, er als "Pressevertreter" (ich dachte
immer, nach seinem damaligen Konkurs waere er als Kurierfahrer taetig)
wolle sich aus der "Verbandspolitik heraus halten"?
Da sich die DFA durch einstimmige Beschlussfassung ihrer
Vollversammlung gegen einen Beitritt (also Mitgliedschaft) in den
DAKfCBNF aus nachvollziehbaren Gruenden ausgesprochen hat, wird sich
folgerichtig der Vorsitzende der DFA auch nicht nach einem Gespraech
mit Personen, die zudem ohne Prokura einer Mehrheit handeln, in der Lage
sehen, den DFA-Beschluss zu missachten.
Weshalb Ahne - und dann auch noch oeffentlich - im gleichen Beitrag bei
Eisele "um eine Zwischenauskunft" bittet, statt selbst mit seinem
XXL-Telefonanschluss bei Harald Westermann um die Info nachfragt,
laesst begruendete Zweifel an der Aufrichtigkeit des gesamten Themas
aufkommen. Dieter Contzen hatte vor Jahren einmal einen bundesweit
veroeffentlichten Kommentar verfasst. Der Titel lautete: "Wahrheiten
mit Lug und Trug". Hier scheint sich wieder einmal zu zeigen, wie
weitsichtig Dieter Contzen gewesen sein mag. Und DAS war frueher auch
schon gut so!
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weiter im Teil 3/3
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