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HF1BKM > MEINUNG  06.03.03 15:23l 165 Lines 9352 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 633NB1BKM003
Read: HF1BKM ES1MBL KW1BKM RS1BKM HW1BKM JS1BFA FB1BKM BL1AIB MZ1AIB BK1BKM
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Read: IN1BKM
Subj: CB-Aschermittwochskommentar 2/3
Path: NB1BKM
Sent: 030306/1223z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU [Bruckmuehl JN57XV] BCM1.42_cb5
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU  (Franz)
To:   MEINUNG @ DL


Teil 2/3

Weshalb haben sich hierzu die sich massenhaft in schreibender Weise 
artikulierenden Mit-Delegierten (einschliesslich Vorstand und 
Ehrenvorsitzender) nicht richtigstellend und berichtigend geaeusserst, 
statt aus einem ueberdemensionierten Solidaritaetsverhalten heraus die 
Grundlagen der deutschen Verfassung widerspruchlos hinzunehmen und durch 
die "Deckung eines ihrer Mitstreiter" inhaltlich den Verfassungsbruch 
mit zu tragen?

Wo bleibt die sich selbst als "neutral" bezeichnete (Fach)Presse? Bei 
jeder sich bietenden Gelegenheit kommen von deren Seite Vorhalte; doch 
bei solchen verfassungsbrecherischen Aeusserungen eines Delegierten 
und Kassenpruefers des DAKfCBNF schweigt sie in einseitig 
unterstuetzender Art. Spiegelt das Loyalitaetsbestreben zu einem 
bestimmten Verein eine neonazistische Zusammenrottung zu einem 
angehenden "Hitler-Deutschland" wider?

Wenn die sich aeussernden Personen doch - wie sie immer angeben - so 
viel Demokratieverstaendnis besitzen, dann muesste wohl in Erwartung 
stehen duerfen, dass sich die natuerlichen und juristischen Personen 
von einer solchen Gesinnung oeffentlich distanzieren. Doch was 
geschieht? Nichts! Schlimmer noch; man traegt es durch Stillschweigen 
mit. Und die Pressevertreter versuchen zudem noch, die Gesinnung durch 
ein "Berichten ueber aufopferungsreiche Taetigkeiten" zu legalisieren. 
Das ist eine unverzeihliche Schande und die CB-Funker wissen darum nur 
zu gut, weshalb sie dem DAKfCBNF fern zu bleiben haben - nicht zuletzt 
deswegen, um nicht Gefahr zu laufen, mit den Machenschaften des DAKfCBNF 
in Verbindung gebracht oder identifiziert zu werden. Und DAS ist gut so!

Von sogenannten "Kleinkriegen", wie einige Kommentatoren, welche sich 
durch den DAKfCBNF vertreten fuehlen, beschwichtigend anmerkten, ist 
man angesichts solcher verfassungswidriger Gesinnung wohl doch zu weit 
entfernt, als dass dies auch noch unter den Teppich gekehrt werden 
duerfte.

Als Reaktion auf in anderer Sache gelagerten Vorhaltungen sah sich 
nunmehr (wie schon Monate zuvor der "Moderatoren-Verschnitt") der 
"langjaehrige Clubvorstand und Gruender" Georg Kovacs am 
27.02.2003-07:58 veranlasst, der Forenverwaltung seine Verabschiedung 
aus dem FUNKFORUM mit den Worten "Jetzt hab ich genug" mitzuteilen. Aus 
berufenem Munde ist jedoch bekannt, dass eher die CB-Funker im 
Regierungsbezirk Freiburg von diesem Vertreter "genug" haben. Allgemein 
wird begruesst, wenn sich solche und als "staatenlose Heckenbrunzer" 
bezeichneten Personen aus einem Verantwortungsbereich zurueckzuziehen 
haben, weil sie zudem keinen Vertretungsauftrag besitzen. Die 
Tricksereien um Taeuschung und Verrat, mit welchen ein illegales 
(Ehren)Amt uebernommen werden konnte, sind nicht nur durch das vom 
Ehrenmitglied Burghard Haid gefuehrte Gerichtsverfahren unter Beweis 
gestellt. Wie wenig Ehrlichkeit vorhanden scheint, zeigt der 
angekuendigte Rueckzug aus dem Forum und die Tatsache, sich nicht 
daran zu halten, was angekuendigt wurde. (Gleiches erlaubte sich ja 
auch schon der "Moderatoren-Verschnitt"; der aber anfangs zunaechst mit 
dem Namen seiner Frau weiter Kommentare abliess)

Durch den Ausgang des Gerichtsverfahrens steht aber aufgrund 
rechtskraeftigen Urteils fest, wie von der betreffenden (natuerlichen) 
Person satzungswidrig "gearbeit" und dem Ansehen des CB-Funks Schaden 
zugefuegt wird. Und alle Personen und Persoenlichkeiten, die trotz 
Rechtskraft des Gerichtsurteils die widersinnigen Behauptungen der im 
Verfahren unterlegenen Partei mittragen, sind als die gleichen Taeter 
anzusehen. Von einem solchen Personenkreis wollen sich die CB-Funker - 
wohl berechtigt - nicht "vertreten" sehen. Und DAS ist gut so!

Darueber hinaus darf ueberhaupt keine Kritik an den handelnden 
Personen geuebt werden. Es stellt (nach glaubender Behauptung der 
Betroffenen) eine Schmaehung, Beleidigung und Diffamierung dar. Doch: 
Sie glauben es nur, denn die Rechtswirklichkeit sieht voellig anders 
aus.

Beispiel:
Georg Kovacs fuehlt sich fortlaufend wegen der oeffentlich gemachten 
Kritik am DAKfCBNF, auch wegen seiner persoenlichen Loyalitaet, 
"beleidigend angegriffen". Andere Delegierte stimmten ihm zu und 
versuchten ihn zu verteidigen.

Doch der Straftatbestand einer Beleidigung ist mit der in einem 
Kommentar verbundenen Wiedergabe eines gewonnenen Eindrucks nicht 
erfuellt. Um hier auch einmal eine Rechtsklaerung und sachgerechte, 
formaljuristische Information zu bieten, erlaube ich mir mal, im 
Anschluss an diese Mail den Text eines Urteils des Oberlandgerichts 
Frankfurt/Main anzuhaengen. Daraus geht zweifelsfrei hervor und ist 
erkennbar, welche tatsaechlichen Grundlagen und Voraussetzungen 
vorhanden sein muessen, um den Tatbestand einer Beleidigung erfuellen 
und die Tat begehen zu koennen.

Warum thematisiere ich dieses?
So wie hier in diesem Beispiels-Fall von einer fehlerhaften Wuerdigung 
der Sachlage ausgegangen wird, so verhaelt es sich auch bei der 
Wuerdigung bestimmter und kritisierter Vereinsnormen. Man muss zugrunde 
legen, dass es sich hier um - angeblich konform gewaehlte - 
Mandatstraeger handelt.

Wenn z.B. der ehrenwerte Herr Edgar Oestreich als Antwort auf meine 
letzte Mail ausschliesslich die Texte der Paragraphen 186 und 187 StGB 
zurueck mailt, dann muss zwangslaeufig von einer dummen und 
unwissenden Mandatstraegerschaft ausgegangen werden. Ich komme nicht 
umhin, meinen Eindruck in diese Richtung lenken zu muessen und ich habe 
zwischenzeitlich hierzu eine Ueberzeugung gewonnen.

Mit einem vorhandenen "Stolz", der zudem noch dadurch gefoerdert sein 
soll, indem nur freundlich gesinnte Kommentare als "konstruktiv" 
bewertet werden, ist die Ueberheblichkeit eines duemmlichen 
"Gernegross" letztendlich unter Beweis gestellt. Es ist daher auch 
zukuenftig ausgeschlossen, dass jene Personen lernfaehig sein koennen 
oder gar in der Befaehigung stehen duerften, Rechte anderer CB-Funker 
zu vertreten, wenn sie selbst noch nicht einmal die sachgerechte 
Wuerdigung in bestimmten Angelegenheiten vornehmen koennen. Hierbei 
erinnere ich nur an die (einstimmige!) Beschlussfassung des DAKfCBNF, 
wonach die missbraeuchliche Verwendung des vom DAKfCBNF ausgegebenen 
"Rufzeichenausweises" gemaess Paragraph 281 StGB gleich strafrechtlich 
verfolgt werden, wie dies beim gleichen Delikt mit einem amtlichen 
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) moeglich ist. Wie 
erwaehnt - dieser vom AK Hessen eingebrachte Antrag wurde EINSTIMMIG 
von den Delegierten im DAKfCBNF angenommen; keine Gegenstimmen. Also 
handelt es sich bei der Zusammensetzung der Mitgliederversammlung des 
DAKfCBNF um Laien, die Spinnereien in gemeinsamer Eintracht verfolgen. 
Und dann wird auch noch erwartet, dass sich das "CB-Volk" mit dem durch 
"Verbandsdeppen" verzapften Schwachsinn mit einer gezeigten Anwesenheit 
solidarisieren. Fuer wie dumm halten die Delegierten und (ausgesuchte) 
Pressevertreter bei ihren Veroeffentlichungen die CB-Funker wirklich?

Als weiterer "Verarsche-Versuch" und "ablenkendes Blenden" ist der 
Beitrag von Franz Ahne am 27.02.2003-14:09 zu sehen. Hierin fragt Ahne 
scheinheilig oeffentlich bei seinem Freund Eisele an, ob Harald 
Westermann schon einen Termin fuer ein Gespraech genannt habe, damit 
beide zum Vorsitzenden der DFA nach Kassel fahren koennten.

Gerade weil man Ahne und Eisele einschliesslich ihrer bisherigen 
Aussagen kennt, faellt es besonders schwer, die freiwillige 
Bereitschaft fuer ein von Vorbedingungen befreites Gespraech annehmen 
zu koennen. Es drueckt sich vielmehr der Eindruck auf, dass hier Ahne 
wieder "benebeln" und die lesenden CB-Funker auf eine falsche Faehrte 
locken moechte.

Nichts gegen ein sogenanntes "Spitzengespraech", aber waere das nicht 
Aufgabe des amtierenden Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung sein 
gewaehlter Stellvertreter? Oder fuehlt sich Ahne weiterhin als 
Vorsitzender des DAKfCBNF? Weshalb ist ueberhaupt ein stellvertretender 
Vorsitzender gewaehlt worden, wenn er vom Ehrenvorsitzenden an der 
Ausuebung seines Amtes behindert wird?

Und was hat Eisele bei einem solchen Gespraech zu suchen, wo er sich 
doch mehrfach darin behauptet hat, er als "Pressevertreter" (ich dachte 
immer, nach seinem damaligen Konkurs waere er als Kurierfahrer taetig) 
wolle sich aus der "Verbandspolitik heraus halten"?

Da sich die DFA durch einstimmige Beschlussfassung ihrer 
Vollversammlung gegen einen Beitritt (also Mitgliedschaft) in den 
DAKfCBNF aus nachvollziehbaren Gruenden ausgesprochen hat, wird sich 
folgerichtig der Vorsitzende der DFA auch nicht nach einem Gespraech 
mit Personen, die zudem ohne Prokura einer Mehrheit handeln, in der Lage 
sehen, den DFA-Beschluss zu missachten.  
Weshalb Ahne - und dann auch noch oeffentlich - im gleichen Beitrag bei 
Eisele "um eine Zwischenauskunft" bittet, statt selbst mit seinem 
XXL-Telefonanschluss bei Harald Westermann um die Info nachfragt, 
laesst begruendete Zweifel an der Aufrichtigkeit des gesamten Themas 
aufkommen. Dieter Contzen hatte vor Jahren einmal einen bundesweit 
veroeffentlichten Kommentar verfasst. Der Titel lautete: "Wahrheiten 
mit Lug und Trug". Hier scheint sich wieder einmal zu zeigen, wie 
weitsichtig Dieter Contzen gewesen sein mag. Und DAS war frueher auch 
schon gut so!
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weiter im Teil 3/3


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