OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

NB1BKM

[Box OBB]

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HF1BKM > MEINUNG  20.01.05 05:14l 95 Lines 4647 Bytes #999 (180) @ DEU
BID : KF1NB1BKM_03
Read: HF1BKM L66BPH TW1KOL MZ1AIB RS1BKM KW1BKM PK1BKM D82MSE MH1TYR JH1TYR
Read: HF2BKM HB1AIB BK1BKM HF3BKM DQA334 BL1AIB ES1FAI OW1BKM RS2BKM HF1MBL
Read: RN1NMB DAF999 BL1MBL IN1BKM
Subj: Re^4:Modifikation Alan78+
Path: NB1BKM
Sent: 050120/0314z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.05_bn3 LT:180
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To:   MEINUNG @ DEU
X-Info: Sent with login password

Hallo Jan,

>GR1AAB > MEINUNG  19.01.05 22:31l 32 Lines 1285 Bytes #180 (0) @ DEU
>BID : J1FDBX53100B
>Read: HF1BKM
>Subj: Re^3:Modifikation Alan78+
>Path: NB1BKM<AS1BOX<BX0KMZ<BX0RBL<DBX531
>Sent: 050119/2232z @:DBX531.#MISA.O.DLNET.DEU.EU [RG JO61PH] bcm1.44
>From: GR1AAB @ DBX531.#MISA.O.DLNET.DEU.EU  (Jan)
>To:   MEINUNG @ DEU
>X-Info: Sent with login password

erlaube mir zunaecht einen Hinweis (weil ich gerade druebergestolpert bin),
welcher fuers Routing fuer Dich wichtig sein koennte, falls Du keine Endbox
bist und die DBX531 unter Deiner Verantwortung steht:

Du verwendest eine ziemlich alte BCM-Version, welche noch KEINE
LANGEN H-Routen kann. Deine Mailboxsoftware (BCM 1.44) kann nur maximal 
24 Zeichen lange Adressen (Mailboxcall incl. H-Route und allen Trennzeichen)
richtig verarbeiten. Fuer ein Update muessen lediglich die Executable und
einige Msg-Dateien auf den aktuellen Stand gebracht werden.

>Hallo Franz,

[...]

>Ich habe aber noch eine Frage: Ist es einem Funkamateur gestattet, 
>CB-Funkgeräte z.B. abzugleichen (Hub, Sendeleistung etc.), z.B. für 
>einen befreundeten CB-Funker?

Das haengt einzig und allein vom Eigentuemer des CB-Funkgeraetes ab, ob
der das gestattet. Er ist verantwortlich fuer sein CB-Geraet.

>Eigentlich hat er die fachliche Qualifikation mit seiner Lizensprüfung
>nachgewiesen.

Die Lizenzpruefung eines Funkamateurs ist zwar ziemlich umfangreich und
sicherlich auch schwierig, aber mit einer qualifizierten Berufsausbildung
(Meister, staatl. gepr. Techniker f. E-Technik, Ingenieur, Dr.) kann man sie
nicht annaehernd vergleichen. Das ist jetzt nicht boese gemeint,
sondern meine Meinung, welche aufgrund eigener Erlebnisse mit z.B. 
Funkamateuren (erlernter Beruf Funkelektroniker, aber grosse AFu-Liz.) des
Messdienstes der RegTP zustande kam. Ich habe schon CB-Geraete, welche von
solchen Beamten beanstandet worden waren auf den Messtisch bekommen, bei denen
eine fuer den Funker kostenpflichtige Reklamation schlichtweg Korinthenkakkerei
war. 

Abgesehen von der Tatsache, dass der Messbeamte und AFu gegen mehrere
Grundsaetze der Messtechnik verstossen hatte (Messung bei Umgebungstemperatur
von +4 Grad Celsius, kein betriebswarmer Messplatz, Hubmessung nur mit dem
"Pruefpfeifferl" bei 1250 Hz, Behauptung (weil exact bei 1250 Hz
Modulationsfrequenz der Hub 2,5 KHz betrug, bei 1000 Hz waren es nur mehr
1,7 KHz, bei 1500 Hz nur mehr 1,5 KHz - wobei er aber nur bei 1250 Hz gemessen
hatte) die Nachbarkanalleistung waere deswegen zu gross, obwohl er sie gar
nicht gemessen hatte, kein geeichter Messplatz und demzufolge auch keine
Beachtung einer Fehlerkurve und noch weiteren diversen Kleinigkeiten, konnte
er SEINE EIGENEN dadurch begangenen Fehler auch nicht annaehernd richtig
einschaetzen. Der hatte wohl im Fach Messtechnik immer gut geschlafen. Solche
Menschen kann und darf man nicht aufs Volk loslassen.

>Natürlich würde er in diesem Fall für die Einhaltung der gesetzlichen Normen
>(durch das Funkgerät) haften müssen, denke ich. Spricht etwas dagegen?

Das kann der Funkamateuer, der dem CB-Funker sein Funkgeraet abgleicht,
genausowenig wie ein Funkhaendler. Denn wer will denn spaeter feststellen,
wer den Schraubendreher z.B. am Hub-Poti zuletzt angesetzt hat? Und wer will
das gerichtsverwertbar und wie beweisen koennen?

Verantwortlich ist der Eigentuemer bzw. der Benutzer des Geraetes fuer die
Einhaltung der Vorschriften. 

Natuerlich ist das, was die RegTP oft mit den CB-Funkern macht, wenn wieder
mal Daseinsberechtigungseinsaetze her muessen, schlichtweg eine Frechheit.
Denn der CB-Funker hat selbst groesstenteils keinen Schimmer.

Anstatt wie frueher die erste Kontrollmessung auch bei Beanstandungen 
- wegen des Allgemeininteresses an der Einhaltung von festgelegten Grenzwerten,
das durch den Steuerzahler fuer derartige Ueberwachungsaufgaben zu finanzieren
ist - kostenfrei und bei festgestellten Maengeln mit Fristsetzung zur erneuten
Vorlage des vorschriftenkonform arbeitenden Funkgeraetes erst den Funker dann
mit Kosten zu belasten, wenn auch die Nachmessung ein nicht 
vorschriftenkonformes Ergebnis bringt, wird heute jede Kontrollmessung,
welche Ueberschreitungen der zulaessigen Werte ergibt, kostenpflichtig.

Das ist natuerlich fuer die RegTP ein Anreiz, ihre eigene Wichtigkeit
gerade bei den "dummen" CB-Funkern durch Praesidenzfaelle gegenueber
Regierung und Politikern darzustellen.

Also, warum sollte ein fachlich versierter Funkamateur, der die erforderlichen
Messmittel hat, einem CB-Funker nicht sein Funkgeraet abgleichen duerfen?

Verantwortlich ist in jedem Falle der Benutzer/Eigentuemer des Funkgeraetes.

73 vom Franz



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