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HF1BKM > MEINUNG 23.09.05 05:03l 183 Lines 8672 Bytes #999 (999) @ DL
BID : NF9NB1BKM_01
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Subj: Jan Kappler's Rueckzug v. RTCB
Path: NB1BKM
Sent: 050923/0303z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.05_bn3 LT:999
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To: MEINUNG @ DL
X-Info: Sent with login password
Gestern noch hatte ich Jan Kapplers Einlassungen ausfuehrlich kommentiert
und seine Verabschiedung vom RTCB vorhergesagt. Kaum lese ich die aktuellen
Beitraege im Yahoo-Forum unter http://de.groups.yahoo.com/group/rtcb/
- schon findet sich die Ruecktrittserklaerung vom Jan.
Was mir allerdings schwer missfaellt ist die Tatsache, dass Jan zunaechst
Behauptungen "aus dem Bauch heraus" aufstellt, um dann, wenn er vom Betroffenen
daraufhin konkrete Fragen erhaelt, diese Fragen des vom ihm "Beschuldigten"
als Vorwand verwendet, um sich beim RTCB aus dem Staub zu machen. Denn meiner
Meinung nach ist BPH ganz sicher nicht der Grund für Jan's Rueckzug vom RTCB.
Das bedarf einer Klarstellung durch Jan Kappler.
Getreu dem Motto: Jan macht keine Fehler - die machen immer nur andere.
Wer was behauptet, sollte es auch beweisen koennen. Schon in meiner gestrigen
Kommentierung hatte ich Jan's Schieflage in dessen Aussagen kritisiert.
Jan Kappler formulierte seinen Ausstieg folgendermassen:
>Werte Teilnehmer des RTCB!
>
>Ich gebe hiermit in aller Konsequenz meinen Rückzug aus dem RTCB
>bekannt. Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen, muß ich
>mir doch damit eingestehen, einen großen Teil meiner Freizeit sinnlos vertan
>zu haben.
In der Tat, hier kann ich Jan nicht widersprechen. Fuer diesen "RTCB" war
die vom Jan aufgewandte Zeit zweifelsfrei sinnlos vertan, weil dieser
"RTCB" nach so langer Hin-und Her-Diskussion um des Kaisers Bart immer
noch ein rechtliches NICHTS ist. Er ist ja noch nichtmal formal gegruendet.
Aber jetzt kommts: (immer die anderen sind Schuld, gell ...)
>Grundlage meiner Entscheidung ist eine persönliche E-Mail von Burkhard
>P. Heid an mich. Er bezieht sich auf mein Posting "Re: [rtcb] I. ...
>[...]
>Er stellt meine Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung dar und verlangt
>eine detaillierte Erklärung unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung -
>anders gesagt, er erwägt vielleicht eine Klage.
Nun wollen wir doch der Vollstaendigkeit halber mal einen Blick in die
originale eMail werfen, um zu erfahren, worum es denn konkret geht:
Zitat:
-------------
Subject: Aufforderung zu einer konkreten Beweiserklärung
Date: Donnerstag, 22 September 2005 12:41
From: "Burkhard P. Heid" <bph@cb-radio.de>
To: Jan Kappler <jan.xxx@xxx>
Werter Herr Kappler,
am 20. September 2005 stellten Sie mit Ihrem Komentar von 00:12 Uhr eine
Tatsachenbehauptung auf, der ich allerdings mit Protest widersprechen muss.
Sie behaupteten:
"Womit wir noch einmal bei Burkahrd P. Heid sind. Im Prinzip hatr er
durchaus in einigen Punkten Recht, wenn er nicht den gnadenlosen Hang zur
Übertreibung und zur teilweise polemischen Darstellung seiner Ansichten
hätte. In bombastischen Beiträgen versucht er immer wieder darzustellen,
das nur er Recht hat, gleichzeitig bestreitet er aber vehement den ihm immer
wieder von seinen Gegner vorgeworfenen "Anspruch", im Mittelpunkt stehen zu
wollen."
und ferner in Fortsetzung:
"Mit teilweise völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfen und Ansichten, die
er - wie so oft - öffentlich als Tatsachen verkaufen will, hat BPH in meinen
Augen maßlos übertrieben und sich selbst als Kritiker disqualifiziert."
Unter Bezugnahme dieser Tatsachenbehauptungen, die den statthaften
Kernbereich der Meinungsfreiheit verlassen, fordere ich Sie auf, mir die
nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. In welchen der von mir zur Veröffentlichung gebrachten Darlegungen ist
konkret eine "Übertreibung" zur beschriebenen Bewertung der Sachlage
erfolgt?
2. In welcher meiner Verlautbarungen handelt es sich um "polemische
Darstellung" meiner Ansichten?
3. In welchen Fällen meiner ausführlichen Kommentarbeiträgen erkennen Sie
den von Ihnen als "bombastisch" deklarierten Versuch, mit welchem ich
darzustellen anstreben würde, "das nur er Recht hat" und woraus erkennbar
ist, dass meine Bestrebung, "im Mittelpunkt stehen zu wollen", falsch ist?
4. Anhand welchen Beispieles glauben Sie zu erkennen und das Recht zur
Behauptung erheben zu können, dass ich "mit teilweise völlig aus der Luft
gegriffenen Vorwürfen und Ansichten, die er - wie so oft - öffentlich als
Tatsache verkaufen will" eine fehlerhafte Bewertung der Sach- und
Rechtslage vorgenommen habe?
5. Aus welchem - konkreten - Anlass leiten Sie ihre Behauptung ab, dass ich
"maßlos übertreiben" und "sich selbst als Kritiker disqualifiziert" habe?
6. Welcher fachlichen Qualifikation sind Sie ausgesetzt, um bei mir "einen
Hang" diagnostizieren und öffentlich ein solches gutachterliche
Psychologieergebnis attestieren zu können?
7. Bei welchen Stellen meiner Ausführungen glauben Sie - konkret - erkennen
zu können, dass diese Darlegungen dem geltenden und gültigen Recht
widersprechen, ich übertrieben habe und lediglich Polemik verbreiten würde?
Da von Ihnen ausschliesslich Tatsachenbehauptungen als generelle
Globalanschuldigungen gegen mich erhoben werden, erwarte ich von Ihnen
selbstredend, dass Sie diese im konkreten Rahmen beweiswürdigend belegen
und begründen, andernfalls ich mich genötigt empfinde, Ihre Äusserungen zum
Anlass nehmen zu müssen, diese einer gerichtlichen Prüfung unterziehen zu
lassen, welche allerdings für Sie mit nicht unerheblichen Kosten verbunden
wäre. Aus Gründen der Fairness innerhalb räume ich Ihnen diese Möglichkeit
einer begründeten Erklärung ein.
Zur Beantwortung meiner Fragen und der damit verbundenen
Beweismittelpflichtsführung erstelle ich Ihnen eine Frist bis zum
30. September 2005.
Die Konsequenzen, die aus einer Verweigerung zu meiner (berechtigten)
Aufforderung entstünden, müssten Sie selbst verantworten.
Mit dem Ausdruck
freundlicher Grüsse
Burkhard P. Heid
----------------------
Zitatende
Nun Jan, offensichtlich hast Du Dich tatsaechlich etwas zu weit "aus dem
Fenster" mit Deinen oeffentlichen Darstellungen gelehnt. So wie ich die
Sache sehe, nimmt Dich Burkhard Heid beim Wort und will daher von Dir
Deine eigenen Tatsachenbehauptungen - Deine Aeusserungen sind zweifelsfrei
Tatsachenbehauptungen - konkret mit den jeweiligen Textstellen in
seinen Veröffentlichungen belegt haben.
Ich habe auch die Texte von BPH auf seinen Seiten gelesen und kann aber
- wie Burkhard in seinem Fragenkatalog an Dich erkennen laesst -
Deine behaupteten Feststellungen ebenfalls nicht entdecken. Ich weiss,
dass die Deutsche Sprache eine schwere Sprache ist. Da Du aber ganz sicher
kein Dummerchen und der Deutschen Sprache maechtig bist, sollte eine
eindeutige Beantwortung der BPH-Fragen fuer Dich keinerlei Problem darstellen.
Sollte es Dir aber nicht moeglich sein, Deine Behauptungen auch unter
Beweis zu stellen, so erwarte ich von Dir die mindestens ebenso deutliche
oeffentliche Klarstellung und damit den Widerruf Deiner in diesem Falle
fehlerhaften Behauptungen.
Sollte aber weder ein Beweis von Dir erbracht werden und aber auch keine
ebensodeutliche oeffentliche Klarstellung, so nuetzt Dir auch der Rueckzug
vom RTCB nichts, um die Begehr vom Burkhard zu befriedigen.
Burkhard Heid mag Dir durch seine deutlich formulierten Kommentare vielleicht
die Augen dahingehend geoeffnet haben, wie sinnlos Deine Aktivierung beim
RTCB zum Erreichen von Verbesserungen fuer die CB-Funker gewesen ist.
Und er mag Dir vielleicht auch dabei geholfen haben, entdecken zu koennen,
dass mit einem rechtlichen Nichts - denn der RTCB ist nach ueber 500
Kommentarbeitraegen im Yahoo-Forum immer noch nicht gegruendet - auch niemals
bei Verwaltung und Politik die Rechte Dritter vertreten werden duerfen
(Ausnahme: es liegt von jedem Einzelnen zu Vertretenden eine genau
spezifizierte Vollmacht vor).
Deinen Rueckzug vom RTCB mit Burkhards eMail zu begruenden, empfinde ich
als schaebiges Verhalten Deinerseits. Denn Burkhard hat von Dir keinen
Rueckzieher von dieser Meinungsliste gefordert und Dich auch nicht in Deiner
Meinungsabgabe eingeschraenkt.
Im Gegensatz zur Rechtsmeinung des Moderators des RTCB-Forums ist das
RTCB-Forum bei Yahoo nicht privat - sondern fuer die breite Oeffentlichkeit
ohne jedes Problem zugaenglich. Jeder kann dort ohne Anmeldung lesen.
Da es sich dabei in der Hauptsache um oeffentliche Meinungsaeusserungen
handelt, kann durch den Moderator oder einen Autor nicht das grundgesetzlich
jedem Buerger zugestandene Recht entzogen werden, diese oeffentlich
dargebotenen Meinungen auch an anderer Stelle selbst zu kommentieren und zu
zitieren. Das kaeme einer illegalen Einschraenkung des Rechtes auf freie
Meinungsaeusserung gleich.
Jan, ich warte auf die Beantwortung meiner Dir in meinem letzten Kommentar
in der Rubrik Meinung gestellten Frage und ebenso auf Deine Antworten auf
die Fragen, die Burkhard in seiner eMail gestellt hatte.
73 vom Franz
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