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HF1BKM > MEINUNG 08.12.05 16:06l 116 Lines 4534 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: FJA erneut CB-Funk-Totengraeber
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Bei meinem Besuch der Internetseiten der Bundesnetzagentur bin ich ueber
das nachfolgende Schreiben von Franz Ahne an die BNetzA vom 25.11.2005
gestolpert:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4278.pdf
Da schreibt Franz Ahne an die BNetzA:
>DAKfCBNF e.V.
>Vorsitzender a.Z.
>Franz Ahne
[...]
>
>
>
>Mit eMail an die 25.11.2005
>Bundesnetzagentur
>Referat 214
>
>Wolfgang.Becker@bnetza.de
>
>Sehr geehrter Herr Becker,
>
>am 25.11.2005 hatten wir ein Informationsgespraech ueber einen Entwurf
>einer neuen Verfuegung fuer den CB-Funk in Mainz (Referat Goeddel -225).
>
>Dabei stellte sich heraus, dass durch die Angabe "Maximal zulaessige
>aequivalente Strahlungsleistung" von 4 Watt ERP (siehe angefuegten
>Frequenznutzungsplan) CB-Funkgeraete, die nach der EN 300 135 und
>EN 300 433 gefertigt wurden und an der Antennenbuchse 4 Watt HF abgeben,
>nicht mehr mit bisher moeglichen Antennen betrieben werden koennen.
>
>Ich bitte Sie zu ueberpruefen, ob der Wert 4 Watt ERP auf 8 Watt ERP
>geaendert werden kann.
>
>Die andere Grenze von 10 Watt EIRP wird dadurch nicht angetastet.
>
>Fuer weitere Gespraeche stehen Ihnen sowohl Herr Schnorrenberg, wie auch
>ich zur Verfuegung.
>
>Anhang: Ausschnitt Frequenznutzungsplan
>
>Mit freundlichen Gruessen
>
>Franz Ahne
>Vorsitzender a.Z.
>DAKfCBNF e.V.
>
>Kopie an Herrn Jankowiak
Im angeaengten Ausschnitt des Frequenznutzungsplanes ist der
Frequenznutzungsteilplan 163, Eintrag 163004 fuer den Frequenzbereich
26175 - 27500 KHz, der fuer den Frequenzteilbereich 26560 - 27410 KHz
den CB-Funk regelt, bezeichnet.
Dort steht unter Frequenznutzungsbedingungen:
Uebertragung von Sprache und Daten
Maximal zulaessige aequivalente Strahlungsleistung: 4 W ERP
Kanalbandbreite: 10 KHz
Kanalraster: 10 KHz
So weit, so schlecht.
Franz Ahne betreibt also aktiv die weitere Knebelung der CB-Funker durch
die Einforderung unnoetiger Begrenzungsschikanen.
Ausserdem hat sich nicht bei dem Gespraech der BNetzA mit Franz Ahne
dieser Umstand herausgestellt, sondern dieses Thema wurde exact von mir
am 10.11.2005 angesprochen und damit zum Thema gemacht. Denn die weitere
Kriminalisierung der CB-Funker durch die BNeppA ist nicht hinzunehmen.
Abgesehen von der Tatsache, dass, wenn auch nur 8 Watt ERP als maximal
zulaessige aequivalente Strahlungsleistung im Frequenznutzungsplan benannt
werden, dennoch auch die 10 Watt EIRP-Grenze "angetastet" wird, fordert
damit der Funkamateur Franz Ahne das endgueltige Verbot von Richtantennen.
Fuer die Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung ueber 10 Watt EIRP
gibt es im CB-Funk keine Fakten. Selbst bei 1000 Watt EIRP wuerde der
Schutzabstand vom Strahler nur 6,30 m betragen, bei 100 Watt EIRP gerade
mal 1,99 m. CB-Antennen muessen aber mindestens ueber 10 m hoch errichtet
werden, um die angegebenen Antennengewinne ueberhaupt erreichen und die
errechneten Strahlungsleistungen ueberhaupt erzielen zu koennen.
Ich glaube, dass Franz Ahne einfach nur keinerlei Wissen ueber die Auswirkungen
seines Vorschlages und sowieso nur mangelhaftes technisches Hintergrund-
wissen zur Strahlungsleistungsthematik hat. Andernfalls kann ein geistig
gesunder Mensch keinen solchen Unfug vorschlagen!
Erneut tritt Franz Ahne - sonst niemand - die Interessen aller CB-Funker
mit Fuessen.
Nach seinem Vorschlag waeren gerade mal noch 5/8tel Hochantennen benutzbar
und die auch nur bei entsprechend langem Antennenkabel.
Ich frage mich, ob nun im DAKfCBNF nur noch Dilettanten sitzen und warum sich
seinerzeit auch Heinz Schmitz (AFD, auch Mitgliedsverein im DAKfCBNF)
ueberhaupt auch fuer die freie Verwendung von Richtantennen stark gemacht
hatte. Was ist mit den sich sonst so wichtigmachenden Landesfuersten im
DAKfCBNF wie Knauer, Knoell, Kueck, Grewel, Gajek und wie sie alle heissen?
Haben die diesem Schreiben von Franz Ahne an die BNetzA zugestimmt? Oder
ist das wieder einmal eine Eigenmaechtigkeit von Franz Ahne zum Schaden
aller CB-Funker?
Ahne war wohl auch nicht persoenlich am 25.11.05 in Mainz, sondern hatte
wahrscheinlich nur zum Telefonhoerer gegriffen.
Ich hatte am 10.11.05 - um auch weiterhin im CB-Funk Richtantennen
verwenden zu duerfen - beim Gespraech der DFA mit Herrn Goeddel, Frau Kawohl
und Herrn Woditschka vorgeschlagen, entweder beim CB-Funk ueberhaupt keine
Strahlungsleistungsangabe zu machen oder aber dort 100 Watt ERP im
Frequenznutzungsplan zu benennen und hatte diese Zahl durch eine
Beispielrechnung auch begruendet.
Franz Hornauer, CB-Verein Mangfalltal e.V.
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