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HF1BKM > MEINUNG 11.12.05 20:24l 127 Lines 7166 Bytes #999 (999) @ DL
BID : BFCNB1BKM_10
Read: HF1BKM HF1MBL HF2BKM DAF999 L66BPH PK1BKM KW1BKM HB1AIB BK1BKM HW1BKM
Read: MH1TYR JH1TYR MZ1AIB HF3BKM DQA334 BL1AIB ES1FAI OW1BKM TW1KOL RS2BKM
Read: RS1BKM RN1NMB BL1MBL IN1BKM
Subj: 1/3 FJA als CB-Funk-Parasit entlarvt
Path: NB1BKM
Sent: 051211/1824z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.05_bn3 LT:999
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To: MEINUNG @ DL
X-Info: Sent with login password
Teil 1/3
Franz Ahne verraet vorsaetzlich elementare Interessen der CB-Funker.
Am 27.Februar 1998 um 15:18 MEZ hatte Franz Ahne damals noch in die von ihm
selbst betriebene Mailbox DBX999 und damit ins PR-Netz die nachfolgende Mail
eingespielt:
>DAF999 > DAKFCB 03.04.00 15:56z 110 Lines 4866 Bytes #999 (0) @ DNX274
>BID : 272800DBX999
>Read: HF1BKM
>Subj: Vfg 306 und EIRP bei CB-Funk
>Path: DBO274<DBO274<DBQ247<DBO387<DBX703<DBX991<DBX260<DBX523<DBX209<DBX999
>Sent: 980227/1418z @:DBX999.#BAY.DL.EU [Eschenau (DAF999) [JN59ON] WinGT-2.01]
>
> de DAF999 @ DBX999.#BAY.DL.EU (Franzi)
> to DAKFCBNF @ DL
>
>
>Als Weihnachten 1997 die Veröffentlichung der Verfügung 306/97 über die
>elektromagnetische Verträglichkeit gegenüber der Umwelt (EMVU - nicht zu
>verwechseln mit EMV, das ist etwas ganz anderes) bekannt wurde, habe ich
>einen sachverständigen Freund darum gebeten, mir mal ein paar Fakten
>mitzuteilen, in wieweit diese Verfügung den CB-Funk - und damit auch
>CB-PR berührt -, weil ja auch so manche CB-PR-Station "rund um die Uhr
>Betrieb macht".
Elektromagnetische Vertraeglichkeit hat ueberhaupt nichts mit der
Betriebsdauer von Anlagen zu tun. Gerade PR-Anlagen koennen im Gegensatz
zu Sprachdurchgaengen bei Quasselstrippen maximal am Stueck eine Sendedauer
von ca. 15 Sekunden bei 1200 Bd AFSK erreichen.
Fuer mich stellt sich an dieser Stelle des Ahne'schen Textes jedoch bereits
die Frage, wieso er hierfuer als Funkamateur einen sachverstaendigen Freund
bemuehen muss? Hat FJA sein AFu-Zeugnis von Werkhausen damals bei ein paar
Glaserl Wein geschenkt bekommen?
Funkamateure - so auch Franz Ahne - sollten doch wohl die elementaren
Kenntnisse ueber Wellenausbreitung und in diesem Zusammenhang
auch ueber Strahlungsleistungen jederzeit verfuegbar haben. Schliesslich
duerfen sie doch anstatt einer Standortbescheinigung eine Selbsterklaerung
(was inhaltlich dasselbe darstellt) abgeben. Aber Franz Ahne ist nach
meinen Erfahrungen nicht der einzige, der damit schon weit ueberfordert ist.
Denn Funkamateur ist noch lange nicht Funkamateur.
Was aber Franz Ahne als CB-Funk-Parasit bestaendig von sich gibt, ist ja nur
noch peinlich. Elementare Dinge nicht selbst wissen, aber ueberall in der
Verwaltung mitschwaetzen und die rechtlichen Interessen der cb-funkenden
Buerger leichtfertig durch die von ihm stets dargebrachte Buecklingshaltung
gegenueber der vom Buerger finanzierten Fernmeldeverwaltung aufs Spiel setzen.
Das hat er bislang stets konstant vollbracht. Dabei hat er mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht mal die Beauftragung seiner
von ihm absichtlich dumm gehaltenen Delegierten.
Franz Ahne draengt sich bei den CB-Funkern stets ungefragt und ohne
Auftrag in einen beachtenswerten Vordergrund. Er - sonst niemand - machte
Vorschlaege, die den Bestandschutz beim CB-Funk verletzen und die CB-Funker,
die das Wissen zur Errechnung von Strahlungsleistungen und zur anschliessenden
Messung in der Praxis zum Betreiben ihres Hobbys nicht haben (muessen) letzt-
endlich durch die getroffenen Verwaltungsentscheidungen kriminalisieren. Damit
arbeitete er stets der sich verselbstaendigten Fernmeldeverwaltung in die
Haende, welche die CB-Funker einer staatlichen Kriminalisierung vollendete.
Franz Ahne tat und tut dies weiterhin, womit Vorsatz gegeben ist!
In seiner damaligen PR-Mail schreibt Franz Ahne weiter:
>Der Verlust, der durch die Länge der Antennenleitung entsteht - hier ist
>er ein "Vorteil" - wurde nicht mit einkalkuliert, da er von Betreiber zu
>Betreiber unterschiedlich ist. Er ist abhängig von der Länge und der Art
>des verwendeten Kabeltyps. Vor einiger Zeit wurden ja die Dämpfungswerte
>einzelner Kabelarten im CB-PR bereits eingespielt und jeder bewußte und
>sorgfältige CB-PR-Betreiber hat sie sich im eigenen Computer gespeichert,
>neben seinen seiner Meinung nach für ihn wichtigsten Rubriken, die da
>sind ......................(Aber die kennt jeder ja selber.)
Was haben denn Kabeldaempfungswerte mit verschiedenen Rubriken im CB-PR-Netz
zu tun? Ganz gewiss doch gar nichts. Der CB-Funker muss sich ueberhaupt
keine Gedanken um die Verwendung von bestimmten (Richt)Antennen machen,
solange er daran ein zugelassenes und in den Verkehr gebrachtes Funkgeraet
mit der erlaubten Hochfrequenzausgangsleistung von 4 Watt anschliesst.
Es gibt im CB-Funk keine Konstellation - selbst mit Gruppen von Richtantennen
nicht - die nach den Vorsorgegrenzwerten der 26. BImSchV - einen ueberhaupt
beachtenswerten Sicherheitsabstand (z.B. 10 m) verursachen koennten. Nimmt
man eine Yagiantenne mit 13 dBd Gewinn (das sind Monsterantennen im CB-
Funk) und speist diese am Antenneneingang mit 4 Watt HF-Leistung, so erzeugt
sie eine Strahlungsleistung von 80 Watt ERP in ihrer Hauptstrahlungsrichtung.
Wuerde man 2 solcher Antennen zu einer Antennengruppe zusammenschalten, so
muesste man fuer den Uebertrager zur Aufsplittung der HF-Leistung auf die
zwei Antennen ca. 0,5 dB Daempfung abziehen und fuer das Hinzuschalten der
zweiten Richtantenne mit demselben Gewinn 3 dB hinzuaddieren, sodass man am
Ende fuer das Gesamtgebilde auf 15,5 dBd kaeme. Da die 2. Richtantenne aber
von der ersten in diesem Falle mindestens gut eine Wellenlaenge seitlich
entfernt aufgestellt sein muesste - andernfalls faellt der zusaetzliche Gewinn
niedriger aus - kaeme man jetzt zwar auf eine Gesamtstrahlungsleistung
von 142 Watt ERP, wozu jede Richtantenne die Haelfte beitragen wuerde.
Bei nur einer solchen am Eingang mit 4 Watt gespeisten Antenne und der von
selbiger erzeugten 80 Watt ERP ergibt sich nach dem aktuellen
Feldstaerkegrenzwert von 27,5 V/m fuer den CB-Frequenzbereich
(Herzschrittmacher werden nach den Messungen der CETECOM bei FM in diesem
Frequenzbereich fruehestens bei knapp an die 100 V/m gestoert und sind somit
bei dieser Betrachtung nicht relevant und in AM darf eh nur mit 1 Watt
gesendet werden, wo Stoerungen bei HSM bei etwas niedrigeren Feldstaerken
(als 100 V/m) auftreten koennten.) ab Antennendipol ein Sicherheitsabstand
von 2,28 m. Im Klartext heisst das, dass - weil die Antenne mit grob 6 auf
10 m Abmessungen besitzt - man sich INNERHALB des Antennengebildes aufhalten
muesste, um ueberhaupt in den fiktiven "Sicherheitsbereich", den es zu
kontrollieren gilt, kommen koennte. Zudem muessen im CB-Bereich die
Antennenstaebe mindestens eine Wellenlaenge ueber Grund montiert sein, um
diesen Gewinn erzielen zu koennen. Bei 80 Watt ERP ergibt sich zwar eine
EIRP von 131 Watt, aber eine Standortbescheinigung ist dennoch vollkommen
sinnlos, weil sich mit 2,28 m Sicherheitsabstand vom Dipol keinerlei
beachtenswerte Konsequenzen fuer den CB-Funker ergeben koennen. Lediglich
unnuetzer und kostentreibender Verwaltungsaufwand waere getrieben worden.
Somit ist auch im CB-Funk generell eine Standortbescheinigungspflicht ab
10 Watt EIRP unsinnig und die Forderung muss lauten, diese fuer den CB-Funk
entweder ganz abzuschaffen oder auf 1 KW EIRP zu erhoehen. (bei 1 KW EIRP
ergibt sich im CB-Funk ein Sicherheitsabstand von 6,30 m - ebenfalls in
der Praxis ein Wert, wo der Sinn dieses Verwaltungsaufwandes allerfruehestens
beginnen kann.
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