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HF1BKM > MEINUNG 23.12.05 04:13l 188 Lines 9216 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 1/3 Offener Brief an BNetzA
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Teil 1/3
CB-Verein Mangfalltal e.V.
Vorsitzender
Franz Hornauer
Postfach 1268
D-83045 Bruckmuehl
Bundesnetzagentur
Referat 225
Herrn Guido Goeddel
Canisiusstrasse 21
D-55122 Mainz
21.12.2005
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Goeddel,
werte Damen und Herren!
Bezugnehmend auf die Veroeffentlichung auf den Internetseiten der BNetzA und
die dort vorgefundene Eingabe des temporaeren Vorsitzenden des DAKfCBNF
(welcher in den letzten 15 Jahren als Marionettenbediener der
DAKfCBNF-Delegierten sowie dessen Vorstandschaft fungiert hatte) zur
Neugestaltung der Amtsblattverfuegung fuer den CB-Funk weise ich darauf hin,
dass besagter Franz Ahne, welchem im Dezember 2004 unter massivem Protest
gegenueber seiner Person (damals nur Ehrenvorsitzender) zunaechst der
Webmaster des DAKfCBNF, im April 2005 dann die Vorsitzende Heike Hess,
dessen Pressesprecher Henning Gajek, sowie im November 2005 der
Geschaeftsfuehrer Juergen Geisert ebenfalls durch Ruecktritt von seinem Amt
"abhanden" gekommen ist, in seinem Vorschlag keinesfalls eine gebuendelte
Forderung der CB-Funker oder ueberhaupt in deren Interesse vorzutragen
hatte.
Von der DFA-Delegation wurde die "Einspruchsfrist" bezugnehmend auf die
Eingabeaufforderung von Aenderungswuenschen anlaesslich unseres Gespraeches am
10.11.2005 durch eine ausfuehrliche und begruendete Erklaerung in dem zugrunde
gelegten Fristrahmen eingehalten und eine schriftliche Ausfertigung der
Neuformulierung des kuenftigen Amtsblattes wurde Ihnen uebergeben. Diese
haette zumindest auch auf den Internetseiten der BNetzA bei den
bekanntgegebenen Informationen ueber die Einspruchsfuehrer veroeffentlicht
werden muessen.
Es ist festzustellen, dass Franz Ahne weitab von den schuetzenswerten Rechten
der CB-Funker, welche diesen schon seit ueber 15 Jahren zugestanden waren
- die Verwendung beliebiger Antennen - sein eigenes Sueppchen weiterhin zum
rechtlichen Nachteil aller CB-Funker zu kochen versucht.
Daraus entwickelt sich eine ueberwiegende Ablehnung aller CB-Funker gegenueber
seinen ergriffenen Initiativen, die noch nicht einmal von seinem eigenen
Verband mitgetragen werden!
In seinem Schreiben an die BNetzA hatte Franz Ahne darum gebeten, pruefen zu
wollen, ob eine Erhoehung der Strahlungsleistung im CB-Funk von 4 Watt ERP
auf 8 Watt ERP moeglich sei.
Diese Begehr stellt im Zuge der auszumerzenden regulatorischen Irrtuemer der
BNetzA eine faktische Forderung nach fortgesetzter und weiterhin sinnloser
Knebelung und auch Kriminalisierung aller CB-Funker dar.
Im Falle von Franz Ahne ist es sogar Vorsatz, weil er hoechstselbst bereits
im Jahre 1998 im CB-PR-Netz fachlichen Rat zur Strahlungsproblematik
bezueglich den in CB-Funkerkreisen ueblicherweise und ueberwiegend verwendeten
Hochantennen eingeholt und selbst veroeffentlicht hatte. Darin wurde korrekt
dargestellt, dass eigentlich alle CB-Funker mit Hochantenne die
Strahlungsleistungsgrenze von 4 Watt ERP sowieso, aber auch die 10 Watt
EIRP-Grenze fuer die Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung
grundsaetzlich und mit den ueberwiegend verwendeten Lambda5/8tel-Antennen
deutlich ueberschreiten.
Bestandschutz wird eingefordert
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Seit 1983 sind im CB-Funk Funkgeraete mit 4 Watt HF-Ausgangsleistung in
Betrieb.
Ich erinnere daran, dass die DFA-Delegation am 10.11.2005 beim Gespraech in
Ihrem Hause nicht ohne Grund zur Vermeidung der weiteren Kriminalisierung
aller CB-Funker mit Lambda5/8-tel Antennen und insbesondere solcher, welche
Richtantennen im CB-Funk schon seit ueber 15 Jahren rechtmaessig verwenden,
auf mindestens 100 Watt ERP im Frequenznutzungsplan benannt werden muss.
Bis zur erstmaligen Nennung einer Strahlungsleistung im Frequenznutzungsplan
(nach meiner Erinnerung im Jahre 2003), die jedoch was gaenzlich anderes als
die an der Antennenbuchse des Funkgeraetes abgegebene HF-Wirkleistung
darstellt, waren keinerlei Einschraenkungen bei den zu verwendenden Antennen
im CB-Funk existent. Das Recht der freien Antennenwahl beschneiden Sie ohne
vorhandenen tatsaechlichen Grund und ohne nachvollziehbare Notwendigkeit fuer
alle CB-Funker, wenn Sie weiterhin fehlerhaft im Frequenznutzungsplan nur
eine geringere Strahlungsleistung als 100 W ERP benennen!
Zur Begruendung dieses Sachverhaltes muss ich Sie leider mit
technisch-physikalischen Fakten behelligen, welche sich nicht durch
juristische Vorschriften oder verwaltungsmaessige Anweisungen aendern lassen.
Funkantenne vermehrt nicht die Sendeenergie
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Da eine Funkantenne - egal wie sie aufgebaut ist - die ihr zugefuehrte
Hochfrequenzenergie niemals vergroessern kann, kann sie auch in gar keinem
Falle mehr Wirkleistung abstrahlen, als ihr zugefuehrt wird. Nur
Wirkleistung kann eine Waermewirkung erzielen. Athermische Wirkungen von
Hochfrequenzstrahlung konnten bislang nicht gefunden werden.
Antennengewinne resultieren einzig aus der Tatsache, dass eine Antenne
(aehnlich einem Scheinwerfer) die ihr zugefuehrte HF-Leistung im Vergleich
mit einem Kugelstrahler (isotroper Strahler; strahlt in alle Raumrichtungen
gleichmaessig aus) die ihr zugefuehrte HF-Energie in eine bevorzugte Richtung
buendeln kann und dafuer in alle anderen Raumrichtungen entsprechend weniger
Energie abstrahlt.
Die praktische Bezugsantenne ist jedoch nicht der isotrope Strahler, sondern
ein Lambda-Halbe-Dipol (z.B. zwei gespannte Drahtstuecke mit je knapp einer
Viertel-Wellenlaenge mechanischer Laenge), welcher gegenueber dem isotropen
Strahler in seinen beiden Hauptstrahlrichtungen die 1,64-fache
Strahlungsdichte erzeugt.
Strahlungsleistungen (ERP oder EIRP) sind grundsaetzlich nur im Raum existent
und beziehen sich immer auf einen bereits verlustbehafteten Wandler der
Hochfrequenz-Wirkleistung, welche im Sender des Funkgeraetes erzeugt und
diesem Wandler namens Antenne zugefuehrt wird.
Jede Antenne hat jedoch bei der Transformation der ihr zugefuehrten
Hochfrequenzleistung in ein Hochfrequenzfeld erhebliche Wandlungsverluste.
Konkret bedeutet das bei CB-Funkantennen, dass auch nur einen Millimeter vom
Strahler entfernt schon keine 4 Watt Wirkleistung mehr wirksam werden
koennen.
Allgemein kann eine Funkantenne - egal wie hoch deren Antennengewinn ist -
jedoch je nach Antennengewinn (der ja auf eine Referenzantenne bezogen ist)
durchaus die EIRP auch den 10000fachen oder noch hoeheren Zahlenwert der
effektiv zugefuehrten HF-Leistung erreichen. Die Waermewirkung kann jedoch
niemals hoeher als diejenige der einer Antenne zugefuehrten HF-Wirkleistung
werden. Beim CB-Funk werden aber sicherlich kaum Antennenfelder mit einem
groesseren Gesamtgewinn als 14 dBd aufgebaut. Aus diesem Grund wurden
Strahlungsleistungsangaben von 100 Watt ERP als Kompromissloesung im
Frequenznutzungsplan von mir seitens der DFA-Delegation vorgeschlagen.
Weil beim CB-Funk ein Lambda-Halbe-Dipol (oder auch eine Lambda-Halbe
Antenne) bereits eine Strahlerlaenge von ueber 5,2 m hat, ein Direktor einer
Richtantenne (Antennenstab etwas kuerzer als Strahler=Dipol, 0,1*Lambda vor
dem Strahler in Hauptstrahlrichtung angebracht) und ein Reflektor (etwas
laenger als Dipol, 0,15*Lambda hinter dem Dipol in Hauptstrahlrichtung
angebracht) sein muss, erreicht jede Richtantenne im CB-Funk relativ grosse
Abmessungen und wird bei der Mehrzahl der aktiven Heimstations-CB-Funker
alleine deswegen schon nicht verwendet. Es gibt jedoch selbstverstaendlich
Grundstueckseigentuemer, die schon seit vielen Jahren Eigenkonstruktionen von
auch 13-Element-Yagis im Einsatz haben. Dann gibt es andere
Grundstueckseigentuemer, die mehrere handelsuebliche Richtantennen oder
Rundstrahler zu Antennengruppen zusammenschalten. Bei allen diesen
Massnahmen erhoeht sich der Antennengewinn der Gesamtantennenanordnung und
damit die Strahlungsleistung - nicht aber die maximal zur Abstrahlung zur
Verfuegung stehende Wirkleistung. Da die einzelnen Antennen raeumlich zu
diesem Zweck mindestens eine Wellenlaenge (11 m) voneinander entfernt
aufgebaut sein muessen (weil jede einzelne Antenne ihre eigene Wirkflaeche
benoetigt), aber auch vom Erdboden wenigstens eine Wellenlaenge entfernt
(hoch) installiert sein sollen, damit dieser nicht zuviel der abgestrahlten
Energie einfach absorbiert, kann sich bei 4 Watt HF-Speiseleistung des
Gesamtsystemes im CB-Funk durchaus eine Strahlungsleistung von 100 Watt ERP
und darueber ergeben.
Derzeitige Regulierung illegalisiert alle Hochantennen beim CB-Funk
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Alle diese bisher schon weit ueber 15 Jahre zulaessigen Moeglichkeiten haetten
auch bei der erstmaligen Regulierung ueber die Strahlungsleistung
selbstverstaendlich unter der Massgabe des Bestandschutzes erhalten bleiben
Da dies aber mit der Benennung von 4 Watt ERP im
Frequenznutzungsplan nicht geschehen ist, wird fuer jeden Kenner der
Problematik sofort ersichtlich, dass diese Regulierung
hochfrequenztechnische Laien zu Papier brachten. Dieser Mangel ist einzig
innerhalb der BNetzA festzustellen und abzustellen. Einer Fachbehoerde
duerfen solche Pannen nicht passieren!
weiter im Teil 2/3
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