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HF1BKM > MEINUNG 23.12.05 04:14l 191 Lines 10782 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 3/3 Offener Brief an BNetzA
Path: NB1BKM
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To: MEINUNG @ DL
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Teil 3/3
Es kann auch nicht fortlaufend geduldet sein, dass sich insbesondere
CB-Funker als "Freiwild" fuer die gegenueber Politik die eigene Wichtigkeit
dokumentierenden Faelle seitens der BNetzA fuer Nichts und wieder Nichts an
Relevantem missbrauchen lassen muessen, Haussuchungen unter Verletzung
uebergeordneten Rechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung von
BNetzA-Beamten durchgefuehrt werden, nur weil der Verdacht besteht, dass ein
Funker anstatt eines Freenet-Handfunkgeraetes ein AFu-Geraet (groessere
Strahlungsleistung) verwendet hat. Oder sein CB-Funkgeraet anstatt mit 4
Watt mit 6 Watt Ausgangsleistung sendet. Gefahr ist naemlich in solchen
Faellen nicht im Verzuge. Die Ueberschreitung von zulaessigen
Strahlungsleistungen ist durch ordnungsgemaess durchgefuehrte
Feldstaerkemessungen komplett von ausserhalb der Wohnung durchfuehrbar und
auch dokumentierbar. Fuer diesen Zweck muss daher noch nicht mal das
Privatgrundstueck des Funkers betreten werden.
Herr Goeddel, Ihre Behoerde musste schon massenweise und wird weiterhin vor
Gericht Zurechtweisungen erfahren, wenn die Beamten der BNetzA einerseits
die wesentlichen Gestalter von (Knebelungs)Verordnungen sind, das
uebergeordnete Wirtschaftsministerium diese vorgeschlagenen Regelungen
genauso aufgrund mangelndem eigenen Fachwissens wie auch ebenfalls die
Bundestagsabgeordneten im Plenum einfach nur abnicken.
Wenn - so wie bei der Standortbescheinigungsprozedur - grundgesetzliche
Regelungen kaum mehr beachtet werden und aufgrund der vielen weder
notwendigen, noch sinnvollen Verordnungen erst betroffene Buerger jedesmal
klagen muessen, sind die Erfinder solcher Verordnungen die eigentlichen
Staatsschaedlinge, die zur Verantwortung zu ziehen sind.
Denn die verursachten Kosten - auch bei den fuer die BNetzA regelmaessig in
solchen Konstellationen verlorenen Prozessen - zahlt der Steuerzahler.
Staatliche Kontrollorgane wie die BNetzA haben keine wirtschaftlichen
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Dienstleistungen zu erbringen - Interessenskonflikt!
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Es ist nicht Aufgabe der BNetzA, eine Standortbescheinigung selbst
auszustellen, sondern diese vom Errichter einer Antennenanlage zu
fertigende Standortbescheinigung ist von der BNetzA zu ueberpruefen.
Staatliche Behoerden, die vom Steuerzahler finanziert werden, haben reine
Ueberwachungsaufgaben auszufuellen, nicht jedoch gewerbliche Dienstleistungen
zu erbringen - denn dadurch entstehen Begehrlichkeiten und schlussendlich
Interessenskonflikte stets nur zum Nachteil des Buergers. Die CB-Funker
sind bei der Standortbescheinigungsfrage den Funkamateuren gleichzustellen.
Denn es spielt absolut keine Rolle, wer tatsaechlich die
Standortbescheinigung gefertigt hat, solange die Angaben korrekt sind.
Fachleute, die beruflich Sendeantennenanlagen errichten, muessen
zwangslaeufig auch alle damit einhergehenden Sicherheitsbestimmungen
beherrschen. Zu diesem Personenkreis zaehlen auf alle Faelle alle Elektriker,
Radio/Fernsehmechaniker, Funkelektroniker, sowie Meister in diesen
Berufssparten, Elektrotechniker und Elektroingenieure. Warum duerfen diese
Personenkreise keine Standortbescheinigung fertigen, wenn sie nicht
gleichzeitig Funkamateure sind? Wird hier eine fundierte Berufsausbildung
nachteilig gegenueber einer Amateurfunkpruefung bewertet und damit der
Gleichheitsgrundsatz nach Grundgesetz missachtet?
Leider musste ich als Funkhaendler mit fachlich fundierter Ausbildung in
Nachrichtentechnik in meinen nunmehr ueber 30 Jahren der beruflichen
Taetigkeit desoefteren feststellen, dass die Messbeamten, die in der Praxis
CB-Funkanlagen ueberwachen, zwar stets im Besitz der groessten
Amateurfunklizenz waren, aber als Berufsausbildung gerade mal
Funkelektroniker vorzuweisen hatten.
So wurden z.B. Nebensaechlichkeiten (in einem schmalen Frequenzbereich
geringfuegig zu grosser Hub) bei einem CB-Funkgeraet zum kostenpflichtigen
Verwaltungsakt gemacht, jedoch elementare Kenntnisse der Messtechnik waren
bei dem dies bemaengelnden Beamten nicht wirklich vorhanden. Ich musste
erleben, dass am nicht geeichten Messplatz bei einer Umgebungstemperatur von
+ 4 Grad C am gerade im Prueffahrzeug eingeschalteten und genauso kalten
Funkmessplatz eine Kontrollmessung durchgefuehrt wurde und der Messbeamte
damit noch nicht mal das Vorhandensein der elementarsten Kenntnisse der
Messtechnik offenbarte. Zu meiner Ueberpruefung dieser Situation kam es, weil
ich ein Funkgeraet mit Maengelbericht des BAPT bekam, dieses Geraet dann
vorschriftenkonform abgeglichen und eingestellt hatte und nach ca. 3 Wochen
dasselbe Geraet erneut beanstandet worden war, weil wie von Geisterhand das
Potentiometer zur Hubeinstellung wieder in die Position vor meiner
Einstellung zurueckgefunden hatte.
Auf meine Frage hin, wann denn der gerade benutzte Messplatz das letzte mal
geeicht worden sei und wo die Eichsiegel und die Korrekturprotokolle seien,
antwortete der BAPT-Beamte, dass sie ihre Messgeraete selber eichen wuerden
und keine Korrekturprotokolle braeuchten. Auf meine Frage, ob er denn wisse,
was der Unterschied zwischen Eichen und Kalibrieren sei, bekam ich zur
Antwort, dass es da keinen gaebe. Meine Belehrung dieses Beamten fiel dann
etwas ausfuehrlicher aus. Zugetragen hatte sich dieser Vorfall noch zu BAPT-
Zeiten in Traunstein-Haslach.
Herr Goeddel, Sie wollen tatsaechlich immer noch Strahlungsleistungen
regulieren?
Falls ja, kann ich Sie nur dringend ersuchen, dafuer zu sorgen, dass die
zulaessige Strahlungsleistung fuer den CB-Funk sowohl im Frequenznutzungsplan
als auch in allen davon abhaengigen Regelwerken mit mindestens 100 Watt ERP
benannt wird. Da steht Ihnen etliches an Koordinationsgespraechen mit
anderen Entscheidungstraegern bei der BNetzA, dem uebergeordneten
Wirtschaftsministerium und der Politik bevor.
Der Souveraen kann es nicht laenger dulden, von von ihm eingesetzten und
finanzierten Fachgremien am Gaengelband gefuehrt und kriminalisiert zu
werden!
Da seit den Zeiten des FTZ, dann BAPT, danach RegTP und jetzt BNetzA sich
sicherlich ziemlich wenig bezueglich des "Eigenlebens" der verschiedenen
(noch existierenden) Aussenstellen Ihrer Behoerde geaendert hat und man
frueher desoefteren aufgrund der oeffentlichen Berichterstattung sich des
Eindruckes nicht erwehren konnte, dass in Ihrem Hause die rechte Hand nicht
weiss was die linke gerade treibt (eine Aussenstelle entschied die gleiche
Sache positiv, eine andere negativ), wird sich wohl grundsaetzlich auch in
der BNetzA nichts an dem Umstand geaendert haben, dass die wenigen Fachleute
in Ihrem Hause mit wirklich umfassenden und die Strahlungsproblematik
insgesamt ueberblickendem Wissen bei so manch einsamer Entscheidung
"hoeherer" Entscheidungstraeger tatsaechlich auch um ihre Stellungnahme
gebeten werden. Bezueglich der Strahlungsproblematik ist dieser Fakt auch
daran erkennbar, dass im Frequenznutzungsplan ueberhaupt der Unfug mit der
Benennung einer Strahlungsleistung eingeflossen ist. Ist diese
Strahlungsleistung - wie beim CB-Funk-Eintrag geschehen - viel zu niedrig
angegeben, wird damit exact das Gegenteil einer sinnvollen Regulierung zur
oekonomischen und ressourcenschonenden Frequenznutzung erreicht. Denn
Richtantennen werden damit mit einem Handstreich so eben mal ganz nebenbei
verboten. Gerade mit Richtantennen aber lassen sich in stark frequentierten
Frequenzbereichen, die fuer die Allgemeinheit zugeteilt sind, Stoerungen
effizient ausblenden.
Desoefteren musste ich mich schon bei Gespraechen mit Fachbeamten Ihrer
Behoerde mit Antworten zufrieden geben wie: "Da koennen wir auch nichts
machen, das ist uns von oben vorgegeben!" oder "Wir wissen ja, dass diese
Vorgaben ungluecklich bestimmt sind, muessen sie aber trotzdem umsetzen."
oder "Wenn wir jeden auslaendischen Schwarzfunker auf Deutschlands Autobahnen
dingfest machen sollten, kaemen wir zu nichts anderem mehr".
Am Beispiel Franz Ahne als Funkamateur sieht man ja sehr deutlich, dass auch
er aufgrund seines Vorschlages keinen Ueberblick ueber die tatsaechliche
Problematik besitzt. Auffallend ist insgesamt, dass viele Funkamateure
offensichtlich wegen dem bisschen Pruefung den Unterschied zwischen dem
Amateurfunk und dem CB-Funk gross und damit den CB-Funk moeglichst klein
halten wollen. Besonders scheint dies auch die Motivation der Funkamateure
des Funkmessdienstes desoefteren zu sein. Der Reiz der Macht fuehrt zu vielen
Irritationen.
Nachdem es nach ueber 70 Jahren Funktechnik und zahlreicher
Radio/Fernsehsender auch in deren unmittlebarem Umfeld bei
Gesamtstrahlungsleistungen bis in den Megawattbereich hinein keinen
einzigen "Schadensfall" bezueglich Gesundheistsschaeden aufgrund der
Hochfrequenzstrahlung gegeben hat und auch die WHO erst kuerzlich die
ICNIRP-Empfehlungen bestaetigte, gibt es auch bei der Nennung von 100 W ERP
im Frequenznutzungsplan auch aus sicherheitstechnischen Ueberlegungen kein
Risiko.
Im Hinblick auf nach 2006 wieder verstaerkt auftretende Reflektionen an der
Ionosphaere und den damit vorhandenen Empfangspegeln - diesmal auch aus den
neu zu Europa hinzugekommenen Laendern - und der staendig vorhandenen
Industriestoerungen, von Kurzwellenbestrahlungsgeraeten und wetterbedingten
Stoerungen ist die Verwendung von Antennen mit gutem Antennengewinn
erforderlich. Spaetestens in Kathastrophensituationen wie dem Hochwasser im
Jahre 2002 - wenn andere Kommunikationssysteme wie Festnetztelefon und
Mobilfunknetze wegen Strommangel ausfallen - rettet ein attraktiver CB-Funk
nicht nur Menschenleben, sondern auch hohe Sachwerte durch die damit
erfolgte Notkommunikation. Wird der CB-Funk aber kaputtreguliert, haben
auch Schueler und andere an der Technik Interessierte kein freies
Betaetigungsfeld mehr, um sich umfassend ohne staatliche Reglementation ueber
vorher abzulegende Pruefungen und zu erwerbende Lizenzen mit der Funktechnik
befassen zu koennen.
Ich wuensche Ihnen und Ihrer Familie sowie allen Lesern meines offenen
Briefes ein friedliches und harmonisches Weihnachtsfest sowie einen guten
Rutsch ins neue Jahr!
Herr Goeddel, fuer Ihre bisherigen Bemuehungen, alle interessierten Kreise
anzuhoeren und deren Meinungen und Wuensche in kuenftige Regulierungen
einfliessen zu lassen, spreche ich Ihnen meinen besonderen Dank aus! Ich
weiss: "Einem Jeden Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann! Ich
hoffe, dass meine dargebrachte Kritik in Ihrem Hause zu einer sachgerechten
und die Buerger nicht weiter kriminalisierenden Verfuegung fuehrt.
Mit freundlichen Gruessen
(gez. Franz Hornauer)
Franz Hornauer
Vorsitzender CB-Verein Mangfalltal e.V.
Tel: 08062/3660 (Funktechnik Franz Hornauer)
eMail: hf1bkm@funktechnik-hornauer.de
CB-PR: HF1BKM@NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET
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