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HF1BKM > MEINUNG 28.12.05 18:05l 84 Lines 4332 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Copyright
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From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
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Thorsten Fleck meinte:
>Weiterhin moechte ich auch in dem Zusammenhang daran erinnern, dass das
>Thema Copyright-Verletzung in der Vergangenheit im CB-Sektor schon zu
>den ein oder anderen "Problemchen" gefuehrt hat. Fuer die, die es bereits
>vergessen haben, erinnere ich nur an "cb-packet" oder an das sog.
>"Funk-Mitsprache Forum".
Damit hier kein falscher Tenor entsteht: Im Funk-Mitsprache-Forum gab es
kein Problem einer Copyright-Verletzung. Denn das Copyright wurde nicht
verletzt.
Ich hatte Beitraege aus dem Heise-Newsticker uebernommen und nicht alle
mit eigenen Kommentaren versehen. Dann waeren naemlich alle Beitraege
jederzeit zulaessige sogenannte "Kleinzitate" gewesen.
Ein Herr der CB-Szene, welchem nicht mehr nur die alleinige Aufmerksamkeit
der CB-Funker (in seinem internetten Radio und Forum) und damit die
"Fernsteuerung" im Sinne des Mr. DAKfCBNF wegen der im Funk-Mitsprache-Forum
kontraeren Meinungen zuteil wurde und wird, hatte sich bei Webtropia
(damaliger Serverbetreiber des Funk-Mitsprache-Forums)
wegen eines angeblichen Verstosses gegen das Teledienstegesetz beschwert.
Da das ein kostenloses Forum war, wurde nicht erst nachgefragt, ob ich vom
Heise-Verlag die Erlaubnis zur Uebernahme seiner Onlineartikel habe, sondern
einfach der "Stecker" gezogen. Nachdem nun besagter Herr ja schon die
Erfahrung bei Yahoo vorher sammeln konnte, war es ihm nur recht und billig,
laestige Kritiker auf diese Art und Weise mundtot machen zu wollen.
Nun gibts hald wieder CB-Radio. Die Wirkung duerfte wegen des Bekanntheits-
grades dessen Betreibers schon seit einigen Jahrzehnten noch etwas
effizienter als diejenige des damaligen Funk-Mitsprache-Forums sein.
Der Heise-Verlag - der einzig Betroffene als Rechteinhaber - hatte sich
jedenfalls nicht bei Webtropia beschwert. Logischerweise haette der seine
monetaeren Forderungen direkt beim Forenverantwortlichen - also mir - geltend
gemacht.
Leider hat aber exact dieser Herr und von mir als Dampfplauderer qualifizierte
Funkamateur enorme Wissensdefizite, was nicht nur Urheberrecht und damit im
direkten Zusammenhang das Copyright betrifft.
Bei der DFA (und bei weiteren Kritikern) hat er seine Abmahnung angebracht
- und im Falle der DFA die Kostennote des Rechtsanwaltes der DFA dafuer
erhalten.
Mich hat er ja auch abgemahnt, weil ich mir erlaubt hatte, einen seiner
"Fachartikel" aus dem kaupertschen Zensurforum zu kommentieren. Er sieht
darin einen Copyrightverstoss. Dieser von ihm kritisierte Artikel ist nach
wie vor auf meinen Internetseiten (http://www.funktechnik-hornauer.de)
oeffentlich zugaenglich. Mitsamt seinem Abmahnschreiben. Schliesslich sollen
die Besucher meiner Internetseiten auch erfahren, mit welcher fachlichen
Qualitaet und mit welchem Charakter man es bei solchen Menschen zu tun hat.
Da besagter Maerchenerzaehler mir darin rechtliche Schritte angedroht hatte
und die Angelegenheit aber nun doch schon wieder ueber 4 Monate her ist, bin
ich nun schon einigermassen ungeduldig, weil immer noch keine Klage gegen
mich erhoben worden ist. Auch mein Rechtsanwalt wuerde sicherlich sich sein
Geld auf so einfache Weise verdienen wollen, wo doch der Urheber den Streitwert
seiner von mir berichtigten Veroeffentlichungen (nach der Erfahrung der
DFA) etwas sehr hoch einschaetzt und damit das Anwaltshonorar und die
Gerichtskosten schon einige Euronen mehr ausmachen werden.
Leute, wo wuerden wir denn hinkommen, wenn man oeffentlich vertretene
Verlautbarungen (meistens Meinungen) nicht auch genauso oeffentlich zitieren
und kommentieren duerfte?
Wenn, so wie man in einigen Diskussionsforen nachlesen kann, es Recht waere,
dass man die dort vorgefundenen Meinungsbeitraege in anderen Medien nicht
auch aufgreifen, zitieren und kommentieren duerfte, dann haetten wir
kein Recht auf Meinungsfreiheit mehr.
Denn zum Recht auf Meinungsfreiheit gehoert zwangslaeufig auch, dass diese
Meinung frei (also auch im Bezug auf das verwendete Medium) geaeussert werden
darf. Natuerlich gefaellt deratiges den Zensurmeistern nicht, weshalb sie
sich zu entsprechenden "Rechtsbehelfsbelehrungen" auf ihren Internetseiten
genoetigt sehen. Sinnvoller waere es aber allemale, wenn sie die
zugrundeliegenden Rechtsnormen erlernen und anwenden (koennen) wuerden.
Einen guten Rutsch ins 2006er Jahr wuenscht
Franz Hornauer
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