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HF1BKM > MEINUNG  02.04.06 01:22l 108 Lines 5456 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 2G4NB1BKM_05
Read: L66BPH DAF999 HF1BKM HF3BKM HF1MBL ESE1E DQA334 BL1AIB ES1FAI OW1BKM
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Subj: 5/6 DFA-Flaschen u. Schnarcher
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Sent: 060402/0022z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.05_bn3 LT:999
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Teil 5/6

3. ist die Behauptung, der Vorschlag sei mit dem Vorstand nicht abgestimmt
gewesen (unabhaengig von der Tatsache, dass hochkomplexe Fachthemen, deren
Sachbearbeitung ich wahrnehme, mit fachlichen Nullen auch nicht abstimmbar
sind) schlicht und einfach gelogen. Denn im Auftrage des Vorstandes wurde
doch die schriftliche Ausfertigung eines Vorschlages der neuen
Allgemeinverfuegung fuer den CB-Funk, an welcher ganz zum Schluss auch Mathias
Czaja noch im nagativen Sinne mitgewirkt hatte, ohne mein Wissen gefertigt
und der BNetzA beim Termin 10.11.05 wie auch mir selbst erst uebergeben. Ich
hatte also erst beim Termin bei der BNetzA ueberhaupt die endgueltige Fassung
zur Kenntnis erhalten.

4. ist mein Vorschlag nach dem geschilderten Eindruck von Mathias Czaja wohl
deshalb "uebel angekommen", weil ich den Regulierern mit meiner fachlich
einwandfreien Begruendung schwere Regulierungsfehler nachgewiesen und
damit vorgeworfen habe. Mein Eindruck ob der panisch hilflosen
Gesichtsausdruecke von Herrn Goeddel und Frau Kawohl und deren fachliche
Hilfesuche beim Herrn Funkamateur Woditschka, der frueher im Funkmessdienst
taetig war, sprachen Baende. Aber Mathias Czaja ist wohl auch der Typ des
"muendigen" Buergers, der, um eine Schleimspur zu den vom Steuerzahler
finanzierten Regulierern legen zu koennen, auf seine elementaren Rechte
einfach verzichtet. Das kann er tun, solange es nur ihn ganz alleine
betrifft, aber nicht mehr, wenn auch Rechte Dritter durch seine unueberlegte
Handlung aufgegeben werden muessen.

Wie dumm muss man eigentlich sein, um eine vorher abgestimmte Forderung des
eigenen Verbandes selber zu torpedieren? Die "Groessen" der DFA bringen
selbst das zustande. Mathias Czaja sogar mehrfach hintereinander, weil er
jedesmal zuvor zu faul war, an den laufenden Diskussionen aktiv
teilzunehmen und sich kundig zu machen. Bereits bei der Fruehjahrstagung in
Freden/Leine fiel er mir schon bei einem meiner Antraege in den Ruecken - ohne
jedoch (auch spaeter auf gezielte Nachfrage) nachvollziehbare und wirklich
beachtenswerte Gruende benennen zu koennen.

Zitat:
--------
Zur 10-Watt-EIRP-Grenze und der damit verbundenen "Standortbescheinigung"
meinte Czaja, man muesse sich dazu an den Wirtschaftminister wenden. Bisher
ist nur die Bundesnetzagentur berechtigt, eine solche (kostenpflichtige)
Standortbescheinigung auszustellen (Ausnahme: "Selbsterklaerung" der
Funkamateure). Es solle versucht werden, fuer den CB-Funk ein vereinfachtes
Standortverfahren einzufuehren, das von qualifizierten Personen
(Radio-/Fernsehtechniker, Funkamateure etc.) oder mit Hilfe eines
zertifizierten Computerprogramms durchgefuehrt werden kann.
------------
Zitatende

Aha, eine Teilzustimmung exact zu meinem Vorschlag. Aber erneut ist mein
Vorschlag nicht richtig verstanden worden. Vielleicht hilft mehrfaches
Nachlesen.

Zitat:
----------
Juergen Walter merkte dazu an, dass es nach seinen Informationen bereits
Initiativen von Innungen der Radio- und Fernsehtechniker gibt, die fordern,
aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation Standortbescheinigungen ausstellen
zu duerfen.
-------------
Zitatende

Juergen Walter hat hier ebenfalls lediglich meine Vorschlaege aufgeschnappt.

Es gibt keine Innung der Radio-und Fernsehtechniker, sondern nur eine
Elektroinnung. Und die hat sich zu diesem Thema noch nirgends geaeussert.


Zitat:
---------
Mathias Czaja stellte den Antrag, der Vorstand moege das Forderungsprogramm
der DFA um folgende Punkte erweitern:

1. Heraufsetzung der zulaessigen aequivalenten Strahlungsleistung auf 12 Watt
ERP. Damit solle ein Bestandsschutz fuer die Benutzer von Halbwellenstrahlern
gesichert werden.
-----------------
Zitatende

Und was ist mit dem Bestandschutz fuer 5/8, 6/8, 7/8-Antennen, fuer
Richtantennen, fuer Antennengruppen (aus mehreren Richtantennen oder
Rundstrahlern)? Hat den der Otto-Normal-Heimstations-CB-Funker einfach so
aufzugeben, weil in den technischen Regulierungen anstatt 4 Watt ERP
ansonsten nun 100 Watt ERP mindestens benannt werden muessten und nicht nur 8
oder 12 Watt ERP? Weil eine Behoerde fachlich damit ueberfordert
ist, lediglich die richtige Zahl vor die Bezeichnung ERP zu
schreiben, sollen kuenftig "beliebige Antennen" nur wegen
regelungstechnischer Unfaehigkeit einer Behoerde und der Dummheit von
Funkamateuren und des Unvermoegens von CB-Verbaenden nicht mehr
weiterverwendet oder ueberhaupt verwendet werden duerfen?

Ich wuerde es ja einsehen, wenn auch nur entfernt Sicherheitskritierien
tatsaechlich eine Rolle spielen koennten. Meine nun 38-jaehrige
Berufserfahrung und insbesondere in den letzen Jahrzehnten die sehr
intensive Beschaeftigung mit allen sicherheitsrelevanten Themen im Umgang
mit HF-Strahlung lehren mich, dass bei so geringen Sendeleistungen von nur 4
Watt HF-Wirkleistung am Antenneneingang bei 27 MHz auch mit der besten in
der Praxis aufbaubaren Antenne keine gefaehrlichen Strahlungsdichten erzeugt
werden koennen. Weder fuer Personen, noch fuer z.B. Herzschrittmacher.

Gefaehrlicher sind da allemale mobile CB-Funker, die an einer Mobilantenne
an ihrem Fahrzeug mit maechtigen Sendeleistungsverstaerkern hantieren. In
deren Nahfeld setzen sich Personen ganz anderen Strahlungsdichten aus. Und
selbst da ist im Verlauf von mittlerweile 31 Jahren in Deutschland erlaubtem
CB-Funk noch kein einziger Fall von Gesundheitsschaeden oder deswegen tot
umgefallenen Herzschrittmacherpatienten bekannt geworden.

weiter im Teil 6/6



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