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HF1BKM > MEINUNG  13.04.06 05:48l 176 Lines 9430 Bytes #999 (999) @ DL
BID : DG4NB1BKM_03
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Subj: 3/4 Steckdosen-AFUs u. CB-Regulierung
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Teil 3/4

Messbar ist die Leistung am Antenneneingang. Bei fachgerechtem Aufbau
(Antennenhoehe ueber Grund, keine stark beeinflussenden elektrisch
leitfaehigen Gebilde im Nahfeldbereich, korrekte Anpassung) kann eine
ausreichend genaue Strahlungsleistungsbestimmung ueber den angegebenen
Antennengewinn (die Antenne muss auch wirklich vom Hersteller vermessen
worden sein) rechnerisch ermittelt werden. Sobald jedoch fuer CB-Funker, die
"Arbeitnehmerschliessfaecher" (vielstoeckige Wohnblocks) wie etwa Wolfgang
Fricke (in Hamburg, Ifflandstr. 70) bewohnen, es an die praktische
Verwendung von 5/8tel-Antennen, Richtantennen oder Antennengruppen geht,
ists im Regelfall vorbei mit der Erlaubnis, auch nur eine 5/8tel fuer CB
errichten zu duerfen. Genau solche Leute wie Wolfgang Fricke werfen
mir nur theoretisches Wissen vor? Natuerlich habe ich mit meiner Betrachtung
der Antennengruppe, bestehend aus 4 Stueck 4-Element-Yagis mit je 11 dBi
Antennengewinn eine Extremfallbetrachtung gemacht. Schliesslich gings ja um
die technisch zwingend noetige Dimensionierung bei der Regulierung der ERP,
also um den Bestandsschutz von beliebigen Antennen in der Praxis auch fuer
Funker, die tatsaechlich Antennengruppen (meist aber nur aus 4, 8 oder 16
5/8tel Rundstrahlern) betreiben (ueber unterschiedlich schaltbare
Speisekabellaengen mal als Richtantenne, mal als Rundstrahler) keinesfalls in
den durch die lediglich neu zu regulierende Strahlungsleistung nun neu in
den illegalen Bereich zu ueberfuehren. Aber besagte Steckdosenfunkamateure,
die genau durch duemmliche oeffentlich postulierte Forderungen lediglich ihre
eigene Unfaehigkeit dokumentieren, argumentieren ohne sich grossartig auf den
Inhalt meiner Veroeffentlichungen ueberhaupt zu beziehen, lediglich gegen
meine Person. Eine solche Diskussion langweilt mich hoechstens; ich benenne
die Quacksalber (Fricke) oder den Dampfplauderer (Eisele) bzw. den
gnadenlosen Satzungsvergewaltiger (Ahne) und andere deshalb namentlich, weil
die Oeffentlichkeit vor Personen gewarnt sein muss, die ihre ureigensten
Rechte ohne tatsaechlich vorhandenem Grund durch laienhafte Berichterstattung
unter Weglassung von wichtigen Fakten und wegen der Invordergrundstellung
von Nebensaechlichkeiten die breite Masse der ahnungslosen CB-Funker in eine
gefaehrliche Meinungsbildung draengen. Viele Nachplapperer dokumentieren die
Auswirkungen solcher Dummheiten.

Wieviele praktische Messungen von Feldstaerken hat Fricke oder Eisele denn
schon unter widrigen Umstaenden durchgefuehrt und vorher erstellte
Pegelberechnungen damit auch in der Praxis nachkontrolliert?

Ich habe all das schon vor vielen Jahren im Radarbereich und seit 1979
auch im CB-Bereich schon sehr haeufig getan und damals sogar auf meinem
TI99/4A ein komplexes Berechnungsprogramm (mit Beruecksichtigung der
topographischen Verhaeltnisse und moeglichen Mehrwegeausbreitungen)
geschrieben. Ich denke, Wolfgang Fricke macht es sich ein bisschen arg
einfach mit seiner Beurteilung meiner Person und seinen postulierten
Vermutungen. So wie hier Fricke offenkundig zur Beurteilung meiner Person
irrt, soll laut Riedel auch die BNetzA rechtlich zulaessig irren duerfen?

Sowas waere nach meiner Einschaetzung eine grobe Verletzung der verfassungs-
gemaessen Vorgaben bezueglich des Bestimmtheitsgebotes in Gesetzen!

Auch Funkamateur Mathias Czaja bewohnt ein solches "Arbeitnehmerschliessfach"
in Goettingen. Deswegen aber den gravierenden Fehler machen zu duerfen und die
CB-Funker oeffentlich mit seinem Maerchen der angeblich nur empfangsmaessig
gewinnbringenden Super-Balkonantenne (vier etwa Lambda/4-lange
Antennenstrahler in wenigen Zentimeter Abstand sollen 6 dB Gewinn bringen,
was sie aber wegen der vollstaendigen Ueberlappung ihrer wirksamen
Antennenflaechen in der Praxis beim gezeigten Aufbau gar nicht koennen) zu
begluecken, gestatte ich als Praktiker auch ihm nicht unkommentiert.

Aber auch Wolfgang Fricke bringt in seinem Kommentar im DCBO-Forum vom
06.04.06 ausser viel Polemik lediglich einen weiteren Beweis meiner im
Beitrag "DFA-Flaschen und Schnarcher" ueber ihn schon zum Ausdruck
gebrachten Einschaetzung. Er schreibt:

Zitatanfang:
----------------
Hallo,

es ist schon ruehrend, mitanzusehen, wie ein juristischer Laie wie Burkhard
Heid einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Michael Riedel Nachhilfeunterricht
erteilen will...
-----------------
Zitatende

Bei seiner unangebrachten Polemik bezieht er sich auf die Ausfuehrungen von
Burkhard Heid auf http://www.cb-radio.de , wo BPH meine Kritiken
komprimiert verdeutlicht hatte.

Dazu habe ich festzustellen:

1. Ist Burkhard Heid im Gegensatz zum rechtlich toelpelhaften Auftreten von
Wolfgang Fricke und anderen Schwaetzern, welche rechtlich zwingende Vorgaben
als "Formalkram" ebenfalls ablehnen, keinesfalls der Laie, als den ihn in
herabwuerdigender Weise hier der erkennbar unter sachlicher Argumentationsnot
leidende Wolfgang Fricke darzustellen versucht.

2. Hat Burkhard Heid dem Steckdosenfunkamateur Miachel Riedel und
seines Zeichens Rechtsanwalt nirgendwo Nachhilfeunterricht erteilt. Fricke
soll mal belegen, wo er das denn getan haben soll.

Zitat:
---------
Der von Burkhard bekrittelte Begriff "Vermutung" ist in der Juristerei gang
und gaebe und auch in Gesetzen wie z.B. dem TKG, dem EMVG und dem FTEG
enthalten.
---------
Zitatende

Bitte was? Eine Vermutung als Gesetzesgrundlage? Fricke scheint wohl noch
nie etwas von dem verfassungsgemaessen Bestimmungsgebot, welches von jedem
Gesetz zwingend anzuwenden ist, gehoert zu haben.

Der Gesetzgeber hat in Gesetzen zu bestimmen, nicht zu vermuten!

Ich habe weder im TKG, noch im EMVG und auch nicht im FTEG den Begriff
"Vermutung" im Zusammenhang mit gesetzlichen Regelungen gefunden.

Ist denn unser von eigenen und oft fehlerhaften Rechtsauslegungen geblendeter
Hobbyjournalist in Sachen Funk durch seinen Umgang mit Ahne, Eisele und
anderen eigenmaechtigen Rechtsauslegern von deren Ausduenstungen schon so
eingedampft, dass ihm im Nebel seiner Meinungskundgaben der Durchblick
abhanden gekommen ist? Oder - noch schlimmer - hat er ihn denn jemals
besessen?

Zitat:
--------
Er besagt in dem von Rechtsanwalt Riedel gemachten Vorschlag,
dass die BNetzA grundsaetzlich davon ausgeht ("vermutet"), dass bei einer
Geraeteausgangsleistung von 4 Watt die 4-Watt-ERP-Grenze der Gesamtanlage
nicht ueberschritten wird.
--------
Zitatende

Die BNetzA hat nicht von fuer sie im Einzelfall bequemen Vermutungen,
sondern von physikalischen Fakten auszugehen! An dem definitionsgemaessen
Fakt, dass ein Lambda-Halbe-Dipol als Referenzantenne mit der
Equivalenten-Referenz-Strahlungsleistung, welche in ERP im freien
Raum (Weltall, in alle Raumrichtungen freie Wellenabstrahlung moeglich)
abgestrahlt genausogross ist, wie die dieser Antenne zugefuehrte effektive
HF-Wirkleistung, kann auch die BNetzA nichts nach eigenem Ermessen aendern!

Physik richtet sich nunmal nicht nach verwaltungsmaessigen Vorschriften!

Auf der Erdoberflaeche, wo sich bei derselben Antenne durch die alleinige
Abstrahlungsmoeglichkeit nur mehr in die Halbkugel ueber der Erde und
aufgrund des stark abweichenden Wellenwiderstandes der Erdoberflaeche zum
Wellenwiderstand des freien Raumes eine Totalreflektion (bei
fachgerechtem Antennenaufbau, also einer Mindesthoehe der Antenne ueber
Grund) ergibt und demzufolge diese Haelfte der abgestrahlten Leistung, welche
auf die Erdoberflaeche trifft, wieder in den gleichen Raum nach radiooptischen
Gesetzmaessigkeiten zurueckreflektiert wird, in welchen auch die andere
Haelfte der von der Antenne abgestrahlten Strahlungsleistung schon wirkt,
ergibt sich nach Adam Riese eine Leistungsverdoppelung, was technisch
beschrieben mit 3 dB Antennengewinn verbucht wird.

Da ein Lambda-Halbe-Dipol definitionsgemaess gegenueber dem unendlich kleinen,
virtuellen und in alle Raumrichtungen gleichmaessig abstrahlenden isotropen
Strahler in seinen beiden Hauptabstrahlrichtungen die 1,64-fache
Strahlungsdichte erzeugt, hat der Lambda-Halbe-Dipol im Weltall einen
definitionsgemaessen Antennengewinn von 0 dBd oder 2,15 dBi. Und weil ueber
der Erdoberflaeche beide Referenzantennentypen aufgrund der Totalreflektion
ueber dem Erdboden 3 dB mehr Antennengewinn bewerkstelligen, hat eben der
Lambda-Halbe-Dipol oder die Lambda-Halbe-Antenne (gleiche Stromverteilung
und gleiche Strahlungseigenschaften) ueber dem Erdboden 5,15 dBi
Antennengewinn. Fachgerechter Aufbau vorausgesetzt. Der Erdboden darf sich
in keinem Falle im reaktiven Strahlungsfeld der Antenne befinden und sollte
minimal eine Wellenlaenge vom Antennenstrahler entfernt sein.

Sehr trockener Erdboden ist schlechter leitfaehig und daher wird dieser auch
keine 100%ige Totalreflektion mehr bewerkstelligen. Mit Messungen des
Erdwiderstandes zwischen verschiedenen Punkten wird man aber feststellen,
dass der Erdwiderstand trotzdem fast immer im einstelligen Ohmbereich
(beim Klima in Deutschland) bleibt. Weil aber auch noch z.B. 30 Ohm sehr viel
kleiner als 377 Ohm (Wellenwiderstand des freien Raumes) sind, ist immer
noch eine starke Fehlanpassung gegeben und nahezu Totalreflektion auch dann
noch gegeben. In Dezibel ausgedrueckt macht diese Abweichung keine 0,5 dB
aus.

Aus regelungstechnischer Sicht muss die Behoerde aber zwingend die
Extrembetrachtung des maximal moeglichen Antennengewinnes heranziehen und
auch deshalb die zulaessige Strahlungsleistung nach oben hin runden.

weiter in Teil 4/4



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