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HF1BKM > MEINUNG 13.04.06 05:49l 178 Lines 8366 Bytes #999 (999) @ DL
BID : DG4NB1BKM_04
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Subj: 4/4 Steckdosen-AFUs u. CB-Regulierung
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Teil 4/4
Zitat:
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Wenn die Behoerde daran im Einzelfall Zweifel hat, dann muss sie halt den
Beweis antreten und den tatsaechlichen ERP-Wert ermitteln.
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Zitatende
Sehr richtig bemerkt. Blos haben sich die Messbeamten selbst fuer diese
Taetigkeit oftmals als schlicht zu faul (oder unfaehig) erwiesen und geglaubt,
es wuerde vor Gericht ausreichen: "Wenn wir das so sagen, dann ist das so!"
Derartige Hochnaesigkeiten und aeusserst eigenwillige Rechtsauslegungen kann
kein Richter einer Ueberwachungsbehoerde durchgehen lassen - worauf
insbesondere Burkhard Heid in frueheren Prozessen, die alle fuer die
betroffenen Funker gewonnen worden sind, hingewiesen hat. Und eben kein
Michael Riedel als Fachanwalt.
Zitat:
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Dazu muesste sie aber den realen Gewinn der vor Ort aufgebauten
Antennenanlage messen, und das wird sie mit vertretbaren Mitteln und
hinreichender (ggf. gerichtsverwertbarer) Genauigkeit nicht koennen.
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Zitatende
Hier schlaegt wieder voll das fehlende Praxis- und auch
theoretische Fachwissen eines Steckdosenfunkamateurs durch:
Zur messtechnischen Bestimmung der Strahlungsleistung der vor Ort aufgebauten
Antennenanlage muss der Messbeamte den Antennengewinn nicht kennen.
Er muss lediglich die elektrische (ggf. die magnetische) Feldstaerke mit einer
Normantenne und einem geeichten Messgeraet unter Beruecksichtigung und
Wuerdigung der Einflussquellen von elektrisch leitfaehigen Gebilden auf das
Strahlungsfeld in seiner Fehlerbetrachtung von mehreren unterschiedlichen
Richtungen und Entfernungen, welche mit einem Lasermessgeraet exact bis zum
Antennenstrahler zu ermitteln ist, messen und dokumentieren. Wenn dann
trotz Abzug und fachgerechter Wuerdigung aller Fehlerquellen mehr als 3 dB
ueber der erlaubten Strahlungsleistung festgestellt sind, wird kein Gericht
einem solchen Messbericht anzweifeln. Die gerichtsverwertbare Genauigkeit
ist daher problemlos bewerkstelligbar. Fuer einen Steckdosenfunkamateur sind
solche Messaufgaben natuerlich bereits unueberwindbare technische Huerden, was
ja der Hobbyjournalist und Funkamateur Wolfgang Fricke soeben nachvollziehbar
dargestellt hat.
Zitat:
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Die Leistungsmessung am Antennenausgang des Funkgeraets ist dagegen mit
relativ einfachen Mitteln moeglich, sie ist reproduzierbar (wichtig bei evtl.
Gutachten durch unabhaengige Labore) und der CB-Funker kann sie mit den ihm
zur Verfuegung stehenden Mitteln (mit Einschraenkungen in der Genauigkeit)
auch selbst durchfuehren.
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Zitatende
Genau deswegen wurde von mir und der DFA im der BNetzA am 10.11.05
uebergebenen Vorschlag von der Regulierung der Strahlungsleistung abgeraten.
Mein Vorschlag kam erst aufgrund der Tatsache, dass der BNetzA-Beamte und
Funkamateuer Woditschka aussagte, dass die BNetzA die Strahlungsleistung
aufgrund von Vorgaben regeln muesse. Erst auf diese Aussage hin habe ich
dann klargemacht, dass bei dieser "Waehrungsumrechnung" der korrekte
Umrechnungsfaktor zwingend beruecksichtigt werden muss und deshalb
- Beispiele habe ich bereits einige benannt - wenigstens 100 Watt ERP im
Frequenznutzungsplan zu benennen sind. Und auch diese sind bereits ein
Kompromiss.
Zitat:
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Nach Hornauers Vorschlag (zulaessige aequivalente Strahlungsleistung 100 Watt
ERP) waere der bisherige Wert von 4 Watt Geraeteausgangsleistung in der
Allgemeinzuteilung ueberhaupt nicht mehr vorhanden.
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Zitatende
Wolfgang Fricke hat es richtig erkannt. War aber nicht mein Wunsch, sondern
ein Alternativangebot, wenn denn unbedingt die Strahlungsleistung geregelt
werden muss.
Um bei meinem Waehrungsvergleich zu bleiben: Wenn sich Fricke beim
amtlichen Umrechnungskurs von knapp 1,96 DM/Euro fuer 20 DM nur 1 Euro
aushaendigen laesst, ist das alleine sein Problem. Wenn sowas aber von
Vertretern der Verbaende akzeptiert wird, ist es Betrug am Volk.
Zitat:
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Das koennte z.B. zur Folge haben, dass clevere Hersteller voellig legal
100-Watt-CB-Funk-Brenner auf den Markt werfen (die dann vermutlich auch
betrieben werden) - mit dem augenzwinkernden Hinweis, dass der Betrieb
bestimmungsgemaess natuerlich nur an einer "Null-dBd"-Antennenanlage zulaessig
sei, damit die 100-Watt-ERP-Grenze nicht ueberschritten wird.
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Zitatende
Hier hat der Schnellspanner der Fa. Langsam gnadenlos zugeschlagen. Es ist
doch die letzten 30 Jahre schon so, dass mit Brennern und illegalen
Funkgeraeten die Funkhaendler deutlich hoehere Stueckzahlen abgesetzt haben,
als mit legalen Geraetschaften. Ich als kleiner Funkhaendler weiss nur zu gut,
wieviele Nachfrager von mir mit einer ausfuehrlichen Belehrung deshalb stets
konsequent abgewiesen worden sind. Dieses Geschaeft haben hald dann andere
Haendler gemacht; wofuer ich jedoch nie meine eigene Glaubwuerdigkeit geopfert
habe und heute mit anderem Gewicht Forderungen stelle als
Steckdosenfunkamateure.
Aber zurueck zur Vermutung im letzten Absatz von Wolfgang Fricke: Es gibt
doch schon mindestens ein Gerichtsurteil - ueber welches Fricke ja sogar
selbst berichtete - wo ein Funker wegen der Verwendung eines
Sendeleistungsverstaerkers zum Ausgleich der Kabeldaempfung eben nicht
verurteilt worden ist. Aus welchem Grund soll denn ein in einem engen
Flusstal wohnender Funker nicht die Kabelverluste einer 300 m -
Antennenleitung durch einen Sende/Empfangsleistungsverstaerker ausgleichen
duerfen, solange er die zulaessige Strahlungsleistung nicht ueberschreitet?
Wenn die BNetzA schon unbedingt die Strahlungsleistung regeln will, dann muss
sie mit diesem Fakt leben. So einfach ist das.
Zitat:
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Aehnliches waere u.U. bei den Funkgeraeten moeglich, z.B. eine Nutzung
bestimmter 100-Watt-Amateurfunkgeraete fuer den CB-Funk (sofern die Geraete den
Anforderungen des FTEG genuegen und der Hersteller eine "bestimmungsgemaesse
Nutzung" im CB-Funk zulaesst).
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Zitatende
Na, ganz so einfach ist das aber nun nicht. Derjenige, welcher dieses
CB-Funkgeraet "in den Verkehr" bringt und damit Zulassungsinhaber ist, muss
sich schon an die Zulassungsbestimmungen (Schnittstellenbeschreibung) halten.
Und in denen steht doch wohl weiterhin nur was von 4 Watt HF-Ausgangsleistung.
Zitat:
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Hier wuerde eine Situation entstehen, die fuer die CB-Funker bei weitem
undurchsichtiger und rechtlich unbefriedigender waere als bei dem von Riedel
gemachten Vorschlag.
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Zitatende
Das nun ja ganz bestimmt nicht. Fuer einen Sachkundigen in Sachen Recht und
damit fuer einen Rechtsanwalt ist es schlichtweg ein Armutszeugnis, wenn er
einen solchen Unsinn oeffentlich von sich gibt.
Im technischen Regulierungsbereich gibt es keine Vermutungen, sondern klar
definierte physikalische Groessen und damit auch klar zu definierende Werte.
Wenn aber Steckdosenfunkamateure in der Anwendung und Umsetzung sowie beim
Verstehen physikalischer Sachzusammenhaenge und damit in direktem
Zusammenhang stehenden Rechtszusammenhaengen so ihre liebe Not haben, muessen
sie hald jemanden fragen, der sich auch auskennt.
In Rechtsfragen gerne auch Burkhard Heid, denn der hat in der Vergangenheit
eigentlich immer die zuvor von ihm dargestellten Rechtsauslegungen durch
Gerichte bestaetigt bekommen. Auch im Prozess Heid gegen Eisele. Und da hat
doch hoffentlich Michael Riedel etwas hinzulernen koennen, obwohl er sich in
die andere Richtung reichlich aber erfolglos abgemueht hatte. Und wie ich
dem Hobbyjournalisten Fricke in mehreren Anlaeufen seiner spoettelnden
Meinungskundgabe dann spaeter bewiesen hatte, hat exact dieser verflixte BPH
ein Jahr zuvor schon in seinem politischen Aschermittwochskommentar, der
noch zu Zeiten der Moderatorentaetigkeit von wiederum Wolfgang Fricke im
Funkforum sogleich nach seiner Aufgabe der Moderatorentaetigkeit und
Uebernahme durch Christian Kaupert wegmoderiert worden ist, schon die
genauen Grundlagen mit einem Beispielurteil oeffentlich bekanntgegeben.
Die Moral von der Geschichte: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Aber wer oft schlampig und oberflaechlich so wie Wolfgang Fricke
recherchiert, unwichtiges Blabla oft in den Vordergrund stellt aber
dafuer wesentliche Dinge uebersieht, kann auch keine bessere Qualitaet in
seinen Kommentaren aufbieten. Meine Kommentierung hier befasste sich schon
wieder mit einem Kommentar dieser Sorte.
Genau solche Steckdosenamateure haben bei den Flschen am "Runden Tisch"
eine ideale Heimat gefunden.
Franz Hornauer
-HF-
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