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HF1BKM > MEINUNG 15.04.06 18:40l 158 Lines 7180 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 2/3 Teil 2 HWH-Herdendrang?
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Teil 2/3
>>Beschluesse der Vorstandschaft wurden vom Vorsitzenden selbst blockiert und
>>durch Dein damaliges Einsetzen nach einem meinerseits gegenueber Dir
>>vorausgegangenen, deutlichen telefonischen Hinweis gerade noch so bei
>>der RegTP nachgereicht. Ohne Deinen internen Hinweis haette Harald Westermann
>>seinen eigenen Vorstandsbeschluss, welcher im Sommer in der Eiffel gefasst
>>worden war, eigenmaechtig - und satzungswidrig ohne weiteren Beschluss -
>>ueber den Haufen geworfen, nur weil im sein Steckdosenfunkamateursfreund
>>wieder mal Unsinn ins Ohr gefluestert hatte.
Bis auf die Polemik (welche ich nicht zur Kenntniss nehme) sachlich richtig.
Welche Polemik glaubst Du hier erkennen zu koennen? Etwa den Ausdruck
Steckdosenfunkamateursfreund? Das ist schon exact so gemeint und keinesfalls
polemisch. Hast Du meine deutliche interne Kritik an seinem "Superantennen-
aufsatz" schon wieder vergessen? Oder zuletzt seinen Verrat aller CB-Funker
mit 5-8tel oder Richtantennen durch das duemmliche Untergraben meines
Kompromissvorschlages, im Frequenznutzungsplan mindestens 100 Watt ERP anstatt
4 Watt ERP zu benennen, wenn den schon unbedingt die STRAHLUNGSLEISTUNG
geregelt werden soll?
Er als Steckdosenfunkamteur kann ja jederzeit solchen Bockmist von sich
geben - ihn selber betriffts ja nicht! Gleifalls stellt er aber wie zuvor
schon Ahne unter Beweis, dass ihm das technische Hintergrundwissen fuer eine
eigene Selbsterklaerung offensichtlich fehlt. Ein paar Zahlen in ein Programm
eingeben kann jeder Laie, ohne ueberhaupt Sachverstand besitzen zu muessen.
>>Kaum ist mal BPH und HF nicht anwesend, schon passiert bei der DFA
>>(Herbsttagung) derselbe Tanz, wie beim DAKfCBNF eigentlich staendig. Auch DU,
>>werter Hans-Werner, hast der satzungswidrigen Ernennung der Brueder
>>Langendoerfer zu Ehrenmitgliedern der DFA, welche nicht eine einzige
>>nennenswerte und damit ehrenswerte Tat fuer die DFA seit deren Bestehen
>>erbracht hatten, zugestimmt. Herdentrieb? Black-Out? Keine Ahnung??
Falsch! Ich habe dem nicht zugestimmt, da ich dazu(!) nicht Stimmberechtigt
bin.
Moment. Du bist doch mit Deinem Verein Vollmitglied in der DFA. Und damit
stimmberechtigt und auch zum Stellen von Antraegen berechtigt.
Nun der Reihe nach: Das DFA-Gesetz (Satzung) regelt in Paragraph 5 die
Ehrenmitgliedschaften:
Zitat DFA-Satzung:
---------
1.) Personen, die sich umn den deutschen und/oder europaeischen CB-Funk
oder um das "Parlament der Funker" besondere Verdienste erworben haben,
koennen auf Vorschlag des Praesidiums durch den Aeltestenrat zum
Ehrenmitglied ernannt werden.
[...]
3.) Die Ernennungen sind widerruflich, wenn die Voraussetzungen, die zur
Verleihung erforderlich sind, dadurch weggefallen sind, indem sich
nachtraeglich feststellen laesst, der Geehrte missbraucht seine Stellung
oder erfuellt nicht mehr die Merkmale, die eine Aufnahme als ordentliches
Mitglied rechtfertigen wuerden.
4.) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
[...]
6. Auf Antrag eines Abgeordneten muss die Entscheidung ueber die Verleihung
der Ehrenmitgliedschaft im Plenum des Parlamentes behandelt und unabhaengig
von der Entscheidung im Aeltestenrat neu debattiert und beschlossen werden.
Dieser Antrag hat fuer die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft aufschiebende
Wirkung, bis das Plenum als endgueltig entschieden hat.
-----------
Zitatende
Desweiteren ist in der DFA-Satzung in Paragraph 8 zum Aeltestenrat bestimmt:
Zitat:
--------
1.) Der Aeltestenrat es CB-Funk-Parlamentes setzt sich aus den gewaehlten
Amtstraegern zusammen, die da sind:
a) Praesident und Beisitzer,
b) Mitglieder der Vorstandschaft,
c) allen Vorsitzenden der ueberregionalen Vereinigungen.
2.) Dieses Organ wird vom Praesidenten unter Angabe der Tagesordnung ohne
Fristbestimmung einberufen.
3.) Die Sitzungen werden vom Praesidenten geleitet.
4.) Der Aeltestenrat ist zustaendig fuer:
a) die Vorbereitung der Vollversammlung
b) die Verfahrensfragen,
c) die Ernennung von Ehrenmitgliedschaften
d) die Berufungsentscheidung zur Aufnahme
e) die Berufungsentscheidung zum Ausschluss
-------------------
Zitatende
Hans-Werner, Du haettest hier sehrwohl sofort sogar einschreiten muessen und
auch koennen! Wie kommst Du auf so einen Schmarrn, dass Du als Vollmitglied
hierzu kein Mitspracherecht haettest oder nicht stimmberechtigt waerst?
Lies Dir in aller Ruhe mal den Punkt 6 von Paragraph 5 nochmal genau durch!
Deine Aussage zeigt mir aber, dass Harald Westermann ja sogar so arrogant
war und den Aeltestenrat einfach uebergangen hat -> satzungswidriges Handeln.
Anneliese Rockinger haette ueber diesen TOP genauso im Vorfeld ihr OK geben
muessen wie der rechtliche Vertreter des CBV Mangfalltal e.V.
Niemand im Aeltestenrat haette ueberhaupt einer Ehrung der Gebrueder
Langendoerfer zustimmen duerfen - weil nunmal Body-Guards (also quasi
Mitlaeufer) kein Grund sein koennen, der SACHE CB-Funk dienlich sein
zu koennen. Dem CB-Parlament DFA koennen diese Dienste ebenfalls nicht
positiv angelastet werden, da diese Aktionen VOR der Gruendung der DFA
stattgefunden hatten und GAR NICHTS mit den satzungsgemaessen Zielen der
DFA zu tun haben.
Desweiteren:
1. Wurde nicht ordnungsgemaess zur Tagung in Bad Frankenhausen eingeladen.
In dieser Einladung war nicht genau spezifiziert, wer zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden sollte. -> Satzungsverstoss; TOP rechtswidrig durchgefuehrt!
2. Erfuellte gemaess Satzungsbestimmung zum Aeltestenrat auch der von mir
vertretene CB-Verein Mangfalltal e.V. das Mitwirkungsrecht im Aeltestenrat.
Denn der CB-Verein Mangfalltal e.V. hat Mitglieder nicht nur in Oberbayern,
sondern auch in Naumbug/Saale sowie in Kreischa bei Dresden und ist somit
eine ueberregionale Vereinigung. Mein Verein ist satzungswidrig ueberhaupt
nicht in den Aeltestenrat mit einbezogen worden! Hans-Werner, Du darfst Dir
sicher sein: Eine solch klassische Fehlentscheidung haette ich mit
gewichtigen Argumenten schon im Vorfeld beim Aeltestenrat zu verhindern
gewusst.
3. Erfuellte ebenso auch Anneliese Rockinger aus Niederbayern dieses
Mitwirkungsrecht in Aeltestenrat und war ebenso wie ich nicht ordnungsgemaess
in diesen Aeltestenrat berufen worden.
Da ich erst aus der Berichterstattung von Wolfgang Fricke von diesem
satzungswidrigen Handeln erfuhr (Aeltestenrat wurde nicht satzungsgemaess
besetzt und damit ist die gesamte Ehrung satzungswidrig zustandegekommen), ist
der gesamte Vorgang rechtswidrig durchgefuehrt worden und somit beim
Einschalten des Gerichtes zwangslaeufig als nichtig zu bewerten.
>>Hans-Werner, solange Du diesen Affentanz in der DFA noch selber mitmachst,
>>kannst Du es Dir voellig sparen, Andreas Stempfhuber aufklaeren oder
>>korrigieren zu wollen. Denn Andreas hat uneingeschraenkt mit seiner Aussage
>>Recht.
>
>Lieber Franz:
>Du erwartest sachliche Kritik.
>Ich habe, gegenueber Andreas, sachliche Kritik -- nein, stimmt nicht: meine
>persoenliche sachliche Meinung -- zum Thema angebracht.
>
>Ohne auch nur ein einziges beleidigendes Wort geschrieben zu haben.
Muss ich diesen Satz nun so verstehen, dass ich auch nur ein beleidigendes
Wort geschrieben haette? Dann bennenne mir dieses!
weiter im Teil 3/3
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