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HF1BKM > MEINUNG  16.04.07 11:48l 88 Lines 4506 Bytes #999 (999) @ DL
BID : GH4NB1BKM_03
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Subj: DAB962 Irrtum
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Sent: 070416/1048z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.05_bn3 LT:999
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To:   MEINUNG @ DL
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Hallo Maik,

Du schreibst in Deinem Kommentar an Jan Kappler bezüglich der von der BNetzA
erhaltenen Antwort, "daraus konnte ich lesen, das jeder selber für die inhalte
der geschriebnen texte verantwortlich ist, zumindest im cb funk." und vergißt
dabei die andere Hälfte der juristischen Fakten vollkommen. Hierzu gibt es
mittlerweile höchstrichterliche Entscheidungen. 

Du kannst als Mailboxbetreiber genauso wie jemand, der im Internet ein
öffentliches Forum oder einen Blog (mit Kommentiermöglichkeit für Dritte)
betreibt, in STÖRERHAFTUNG genommen werden.

Das bedeutet ganz konkret, daß Du als Betreiber einer CB-Mailbox im
Mailboxnetz für die Vergrößerung des Schadens, den jemand einem Dritten durch
die weitere Verbreitung im Netz (oder auch nur lokal über Deine Mailbox)
zufügst, VERANTWORTLICH bist. Denn Du bist als Betreiber dafür verantwortlich,
daß mit Deinen Anlagen niemand Unsinn treiben kann. Notfalls mußt Du im Falle 
eines Convers-Knotens sicherstellen, daß der rund um die Uhr das ganze Jahr
über überwacht und bei Rechtsverstößen sofort reagiert wird. Nur wenn dies
sichergestellt ist, kann man Dir aus den Verfehlungen Dritter keinen Strick
mehr drehen. Es gilt wieder einmal der altberühmte Satz:

Eigentum verpflichtet!

Deshalb muß ich mal wieder einen wesentlichen Unterschied vom CB-BCMNETz zu
allen anderen Mailboxnetzen herausstellen:

Im CB-BCMNET als dem immer noch weltweit einzigem CB-Mailboxenverbund kann Dir
als Mailboxsysop kein Anonymer ein derariges "Ei" legen - außer Du als Sysop
änderst die Defaulteinstellungen der Mailbox absichtlich entsprechend ab. In
einem solchen Fall darfst Du dann aber ziemlich sicher sein, daß ich als der
Netzkoordinator des CB-BCMNETs dann sehr schnell mir Dir ein persönliches
Aufklärungsgespräch unter Mitteilung der rechtlichen Konsequenzen für Dich im
Falle einer rechtlich bedenklichen Einspielung durch einen Anonymus führen
werde.

Bezüglich Convers hat sich das CB-BCMNET nie in den DL-Convers eingeklinkt,
weil die Verrohung der Sitten immer schon auf unseren Widerstand gestoßen ist.

Da in der Vergangenheit gerade die Regulierungsbeamten von der damaligen Post,
dann BAPT, danach dann RegTP und heute BNetzA sich häufig selber in der Rolle
gleich aller drei Staatsgewalten in einer Person gesehen hatten (und manche
von ihnen wohl heute immer noch sehen), darf von denen nicht immer eine
umfassende und auch korrekte Antwort erwartet werden.

Die BNetzA hat keine gesetzgebende Gewalt und auch nicht diejenige eines
Richters, obwohl sich etliche Beamten nach wie vor trotz vieler verlorener
Gerichtsprozesse immer noch so verhalten, als hätten sie diese.

Die BNetzA hat nur die ausführende Gewalt z.B. auch im Fernmeldewesen inne,
daher wird sie auch im Volksmund als Frequenzpolizei bezeichnet.

Mit der Auskunft an Dich Maik hat sich die BNetzA wieder einmal als BNeppA
erwiesen, weil sie Dir offenbar nur die halbe Wahrheit mitgeteilt hat.
Oder aber, Du hast hier im PR-Netz nur die halbe Wahrheit bzw. Deine
persönliche Falschinterpretation wiedergegeben.

Auch die vom Jürgen in dessen für Deine jetzige Aussage vorausgegangenen,
ursächlichen Kommentierungen bezüglich der Sitten im DL-Convers haben für die
Betreiber der Conversknoten die exact gleichen Rechtsfolgen. 

Deshalb: Reißt Euch am Riemen und glaubt Euch nicht in der trügerischen
Sicherheit der Anonymität verstecken zu können. 

Die Conversknotenbetreiber, von dessen Node rechtswidrige Inhalte kommen, 
stehen auch hier dem in seinen Rechten Verletzten haftend zur Verfügung.

Mehr zu diesem Thema kann auf    http://www.cb-radio.de
beispielsweise unter der Überschrift "Auf Forenbetreiber kommen schwere 
Zeiten zu" nachgelesen werden. Aber auch zu den erst jüngst ergangenen, 
höchstrichterlichen Urteilen gibts zu diesem Thema bei CB-Radio Berichte.

Auf die oft oberflächliche und zuweilen auch falsche Berichterstattung der
"CB-Bildzeitung" - FM-Funkmagazin - würde ich mich hierbei nicht verlassen.

Denn der Betreiber der CB-Bild hat schon mehrfach bewiesen, daß er mit der
korrekten Rechtsauslegung regelmäßig Schwierigkeiten hat. Darüberhinaus
aktiviert der sich in nicht rechtsfähigen Vereinigungen (RTCB und DCBO),
welche illegal Vertretungsrechte wahrnehmen wollen. Beiden Vereinigungen
fehlt bis heute die rechtliche Grundlage für deren Aktivierungen. Das ist
von der CB-Öffentlichkeit nicht zu dulden. Wer ein Mandat wahrnehmen will, 
muß auch die rechtlichen Voraussetzungen hierfür strikt beachten und
erfüllen.

73 vom Franz

-HF-



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