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HF1BKM > MEINUNG 19.12.11 17:34l 52 Lines 2989 Bytes #999 (999) @ DL
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AGZ korrigiert in Ausgabe 386/2011 vom 18.12.2011 eigene Aussagen aus Ausgabe
385/12:
>CB-FUNK: KORREKTUR
>
>(rps) In unserer letzten Ausgabe haben wir über die neue Allgemeinzuteilung
>für den CB-Funk berichtet. In unserer Meldung waren leider zwei Fehler
>enthalten, die wir korrigieren möchten: In den allein in Deutschland
>verfügbaren Kanälen 41 bis 80 des so genannten "Nationalen
>Erweiterungsbereiches" darf nur allein FM verwendet werden, AM und SSB sind
>hier verboten – warum auch immer. Und: Die berichtete Trägerleistung von 0,5
>Watt in Amplitudenmodulation galt nur bis 1983. Bis zum 7. Dezember dieses
>Jahres war es ein ganzes Watt, und das passt natürlich zu 4 Watt für das
>modulierte Signal.
>
>Es bleibt das rechtliche Problem, dass aufgrund des seit dem 7. Dezember
>allein verbindlichen Bezugs auf effektive Strahlungsleistungen der CB-Funker
>nie mehr wirklich sicher sein kann, dass er sich innerhalb des legalen
>Genehmigungsrahmens bewegt: Teils fehlen die notwendigen technischen
>Kenntnisse, um dies überhaupt sicherstellen zu können, teils ist die allein
>in Deutschland existente 10-Watt-EIRP-Gefährlichkeitsregelung im
>Personenschutz so unsinnig scharf bemessen, dass nun ein jeder CB-Funker, der
>ein neues Gerät mit der Fähigkeit zu 12 Watt SSB besitzt, bereits den
>Verdacht erweckt, die Bestimmungen der BEMFV verletzen zu können, und zwar
>ohne eine Richtantenne dazu besitzen zu müssen.
>
>Wir halten das Festhalten an dieser Rechtslage, die durchaus gegen EU-Recht
>verstoßen könnte, schlicht für einen politischen Skandal. Oder sollen wir
>sagen für eine Abzocke? Denn nichts anderes wäre der Versuch, jeder harmlosen
>ortsfesten CB-Funkstelle eine kostenpflichtige Standortbescheinigung
>anzudrehen, die ein Vielfaches der eigentlichen Funkstation kosten kann. Die
>AGZ wünscht den CB-Funkverbänden viel Erfolg, diesen Irrsinn abzustellen, was
>auch eine gute Tat für den Amateurfunk wäre. Das Gleiche wünschen wir den
>Herstellern von CB-Funkequipment, denn diese könnten sich nun speziell in
>Deutschland einem gravierenden Absatzproblem ausgesetzt sehen.
Immer noch falsch dargestellt wird aber von Herrn Dr. Schorn der Bezug auf
effektive Strahlungsleistungen. Den gibt es nicht in der Verfügung 77/2011.
Dort ist er korrekt mit äquivalenter Strahlungsleistung dargestellt. Auf die
effektive Strahlungsleistung, womit lediglich der Effektivanteil und damit
Wirkleistungsanteil der Strahlungsleistung gemeint sein kann, könnte man sich
nur dann beziehen, wenn die Wandlungsverluste einer praktisch aufgebauten
Antenne am Aufbauort genau bekannt wären und damit der Antennenwirkungsgrad am
Aufbauort bestimmt werden kann. Über den Antennengewinn (der nur auf den freien
Raum bezogen annähernd genau stimmt) läßt sich keine von der Antenne
abgestrahlte Leistung ausreichend genau ermitteln. Und meßtechnisch ist es
ebenfalls sehr zeitaufwendig.
Aber wenn jemand seine Fehler korrigiert, ist das mit entsprechendem Respekt zu
würdigen.
Franz
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