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HF1BKM > MEINUNG 05.06.03 08:21l 303 Lines 13804 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 563NB1BKM0AM
Read: HF1BKM ES1MBL OW1BKM PK1BKM KW1BKM HW1BKM RS1BKM JS1BFA FB1BKM BL1AIB
Read: MZ1AIB BK1BKM RS2BKM JH1BFA DB1MBL L66BPH HF1MBL PL1EBE TW1KOL D82MSE
Read: MH1TYR JH1TYR HF2BKM HB1AIB HF3BKM DQA334 ES1FAI RN1NMB DAF999 BL1MBL
Read: IN1BKM
Subj: Wenn Dummheit zu stinken beginnt ...
Path: NB1BKM
Sent: 030605/0420z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU [Bruckmuehl JN57XV] BCM1.42_cb7
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU (Franz)
To: MEINUNG @ DL
Wenn Dummheit zu stinken beginnt, dann kommt das Nachfolgende dabei
heraus. Dieser Text stammt nicht von Andreas Koch, sondern von Henning
Gajek. Andreas hat ihn nur ins DLNET eingespielt. Unverzeihlich ist
jedoch, wenn man einen solchermassen von naiven und aber leider
langjaehrigen CB-Funkern gequirlten Unsinn lesen muss und ihm nicht
widerspricht. Folglich ist dieser nachfolgend mit meinen Kommentaren
versehene Text ein Paradebeispiel dafuer, welchen Schaden fortlaufend
die Leute des DAKfCBNF durch naive Unwissenheit dem CB-Funker zufuegen.
>DKA763 > CB 31.05.03 19:40l 118 Lines 3790 Bytes #361 (0) @ DL
>BID : V5DDBO76300B
>Subj: Zu den RegTP-Gebühren (Info)
>Path: AT5XBR<KS1BBS<DBO274<DBX214<DBO501<DBO763
>Sent: 030531/1525z @:DBO763.#KA.SW.DLNET.DEU.EU [KA JN48FU] openbcm1.03
>From: DKA763 @ DBO763.#KA.SW.DLNET.DEU.EU (Andreas)
>To: CB @ DL
>Reply-To: DKA763 @ DBX763.#KA.SW.DLNET.DEU.EU
>X-Info: Received from 192.168.25.17 by HTTP-frontend
2>
>Anbei eine Info für viele, die Fragen zu den RegTP-Gebühren haben ...
Meine wichtigste Frage ist: Wofuer werden diese Gebuehren der RegTP
erhoben und aufgrund welcher Gesetzesgrundlage??
Ganz sicher werde ich von keinem DAKler darauf eine nachvollziehbare
Antwort erhalten koennen. Diesen Leuten fehlt schlichtweg der Durchblick
in unserem Rechtssystem.
>--- schnipp -----
>
>Liebe CB-Freunde,
>
>viele von Euch werden in diesen Tagen Post von RegTP bekommen
>und sollten dieses Schreiben AUFMERKSAM lesen, denn RegTP will
>von Euch Geld!
>
>Für CB-Funker die schon vor 2000 angefangen haben zu funken
>und seit dieser Zeit eine CB-Genehmigung besitzen dürfte die Rechung
>in den meisten Fällen 54,20 EUR betragen, die sich wie folgt
>aufgliedern:
>
>Beiträge aus dem TKG (Telekommunikationsgesetz)
Aus dem Telekommunikationsgesetz?? Dieses Gesetz ist fuer den CB-Funk
ueberhaupt nicht anwendbar! Denn beim CB-Funk werden keine gewerblichen
Telekommunikationsdienstleistungen erbracht! Zwischen den einzelnen
Anwendern im CB-Funk besteht keinerlei Nutzungsvertrag. Jeder Anwender
kann seine Anlagen an/abschalten, sooft wie er Lust dazu hat. Dem CB-Funk
fehlt ganz eindeutig die NUTZER-Eigenschaft, von der aber das TKG als
Grundlage fuer eine Gebuehrenerhebung ausgeht.
>Für 2000: 14,32 EUR
>Für 2001: 11,04 EUR
>Für 2002: 12,80 EUR
>
>Summe TKG: 38,16 EUR
>
>Für EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit - Elektronischer
>Umweltschutz :-)
elektronischer Umweltschutz ... tztztztz. Ob der Mann weiss, zu welchem
Zweck das EMVG geschaffen wurde? Ich habe da ernsthafte Zweifel.
>Für 2000: 4,01 EUR
>Für 2001: 4,01 EUR
>Für 2002: 4,01 EUR
>
>Summe EMV: 16,04 EUR
>
>Gesamtsumme 54,20 EUR
Spaetestens jetzt waere es hochinteressant, zu erfahren, wie die exacte
Berechnung aussieht, die diese Betraege als Ergebnis hervorbringt. Das
Basisdatenmaterial hierfuer KANN NUR FALSCH sein.
Denn wenn man die dem CB-Funker auferlegten Frequenznutzungsgebuehren von
iher Hoehe her mit denjenigen Frequenznutzungsgebuehren, die die Funkamateure
zu berappen haben vergleicht und dabei die jeweils nutzbare Gesamtbandbreite
fuer Uebertragungen mitberuecksichtigt, dann muss hier irgendwo ein gewaltiger
Nasenfaktor das Mass der Dinge grob verbogen haben.
>Für 3 Jahre (2000, 2001, 2002) sind das 18,06 EUR pro Jahr
>oder 1,50 EUR (ca. 3 DM) im Monat, so günstig gibts kein Handy :-)
Spaetestens jetzt tuts das erste mal richtig weh! :-( Aua!
Diese Birnen-Aepfel-Vergleiche sind fuer Intelligenzbolzen wie den
Henning Gajek doch immer wieder eindeutige Erkennungszeichen. An dieser
Stelle eine andere Frage: Wieso muss ein Handy-Nutzer nach demselben Gesetz
keine EMV-Gebuehren bezahlen? Schliesslich ist der Handybenutzer ja auch
ein Senderbetreiber und nach demselben EMV-Gesetz einer zahlungspflichtigen
Nutzergruppe zuzuordnen. In keiner meiner Funktelefonrechnungen war bisher
jemals ein Betrag nach EMV ausgewiesen.
>Einzig ärgerlich ist, daß diese Kosten jetzt "auf einen Schlag" kommen :-(
Aua! Jetzt tuts schon wieder weh! Fuchbar weh! Da spricht sich dieser
Dampfplauderer im DAKfCBNF doch eindeutig FUER Gebuehren im CB-Funk aus und
wundert sich dann, wenn nach Beschwerden aus den Reihen der Deutschen
Funkallianz das Wirtschaftsministerium nun glaubt, ihre Verordnungen zu diesem
Thema soweit korrigiert zu haben, dass nun zur Kasse gebeten werden kann.
Desweiteren moniert Henning, dass er sich jetzt vier Jahre lang dieses
Geld auf die hohe Kante zinsbringend legen konnte. Und darueber hinaus auch
noch, dass er jetzt deutlich weniger zu blechen hat, als das noch im Jahre
1999 der Fall war. Denn ohne die von der DFA gefuehrten Prozesse duerfte er
naemlich heute fuer die vergangenen vier Jahre jeweils immer noch 54,-- DM
pro Jahr abdruecken. Gut, dass er selber es offensichtlich nicht mehr
merkt und auch gut, dass Dummheit beim Betroffenen keine Schmerzen
verursacht! Andernfalls muesste der gutste Henning naemlich den ganzen
Tag schreien vor Schmerzen!
>Warum hat das so lange gedauert?
Weil die Rechtsverdreher arge Probleme hatten, ihre Verordnungen so
zu formulieren, dass sie heute glauben, sie waeren rechtlich in Ordnung.
Das sind sie aber beileibe immer noch nicht! Nur Henning vermag das
nicht zu erkennen.
>Schuld sind "Prozesshansel", die meinten, die RegTP mit langwierigen
>Prozessen um Sinn und Zweck und Rechtmäßigkeit von Gebühren/Beiträgen
>überpflastern zu müssen, unter anderem auch einige CB-Funker und ihre
>Organisationen, die meinten, daß man die (berechtigte) Forderung nach
>besseren CB-Vorschriften, die endlich einmal jeder versteht, nur durch
>eine Prozesswelle erreichen könne. Das Ergebnis haben wir nun: Jahrelange
>Verzögerung und ärgerliche Nachzahlungen :-(
Diesen Absatz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. AU AU AU AU.
Das tut weh! Soeiner will die CB-Funker gegenueber der Politik vertreten.
Aber keine Sorge. Ich musste leider im Funkforum die Feststellung machen,
dass im gesamten DAKfCBNF nicht ein einziger Deligierter ist, der das
noetige rechtliche und technische Fachwissen mitbringt. Nicht einer! Ueber
10 Jahre lang haetten die DAKler die Moeglichkeit gehabt, ein CB-Funk-Gesetz
auf den Weg zu bringen. Aber ihr Leithammel in Person eines Franz Ahne
lehnte dieses ja ab. Das hat heute zur Folge, dass es den CB-Funk rechtlich
ueberhaupt nicht gibt.
Auch wird im DAKfCBNF der Grundgedanke der Demokratie mit Fuessen getreten.
War der DAKfCBNF vor der Zeit eines Ahne Franz als Vorsitzender noch ein
Verband, der fuer die CB-Funker einiges erreichte, so hat er sich heute
zum krassen Gegenteil entwickelt. Stampft diesen Verband ein! Man kann sich
mit solchen "Helden" blos blamieren!
Aber NIE etwas Sinnvolles fuer die CB-Funker erreichen!
>Gegen die aktuellen Bescheide ist Widerspruch möglich, bezahlt werden
>muß aber trotzdem.
Und alle, die auf ihren Ueberweisungstraeger den Vermerk schreiben:
"Zahlung unter Vorbehalt! Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!"
koennen spaeter ihr Geld mit Zins wieder zurueckfordern.
Den DAkfCBNFlern jedoch rate ich, doch bitte jeweils mindestens 200 EURO
der RegTP zu spenden! Dann koennen sie ihr Gewissen so richtig erleichtern.
AU AU AU ....
>Wie auch schon das www.funkmagazin.de (Wolf Fricke) festgestellt hat,
>sollte man sich bei allem "Ärger" sehr gut überlegen, ob man gegen
>diese Bescheide noch "klagen" will, denn die Rechtslage ist inzwischen so
>gut wie wasserdicht und wenn man nicht aufpasst, wirds richtig teuer.
Die Klagen der Deutschen Funkallianz laufen immer noch. Es braucht niemand
selbst zu klagen, sondern sich lediglich auf die DFA-Klagen oder aber
mein Schreiben des CB-Vereines Mangfalltal e.V. vom 23.05.2003 an den
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement beziehen. In diesem Schreiben habe
ich den Wirtschaftsminister auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess
Grundgesetz verwiesen. Ich denke, dass es nicht erst zu einer Klage
vor dem Verfassungsgericht kommen muss, um derlei Dinge zu klaeren.
Denn der RegTP sind nur die zahlenden, weil angemeldeten CB-Funker bekannt.
Alle Funker mit reinen 40FM-Kanalgeraeten - die CEPT-Geraetenutzer -
sind der RegTP unbekannt. Genauso der weitaus groessere Teil der nicht
angemeldeten, aber anmeldungspflichtigen Geraete. Mit anderen Worten:
Der weitaus groesste Teil der CB-Funker ist ueberhaupt nicht erfasst und
koennte nur per akribischer Funkueberwachung festgestellt und mit einem
Riesenaufwand erfasst werden. Und selbst, wenn man alle CEPT-Funker und
auch alle bisherigen Funker, die ihre Geraete anmelden muessten, erfasst
haette, dann ist immer noch nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach
Grundgesetz erfuellt. Denn die anderen europaeischen Laender haben diese
CEPT-Geraete ebenfalls kostenfrei gestellt.
Bleibt also der einzige Ausweg, um dem Grundgesetz zu genuegen:
DER 11m-CB-FUNK MUSS KOSTENFREI ERLAUBT WERDEN! Ohne wenn und aber.
>Im Übrigen sind die Delegierten des DAKfCBNF (Deutscher Arbeitskreis
>für CB- und Notfunk) ohne Ausnahme der Ansicht, daß der CB-Funk ruhig
>was kosten soll, wenn es für diese Gelder auch eine Gegenleistung
>gibt.
Diese Gegenleistung fuer Geld gab es nie und sie wird es auch
nie geben. Die RegTP ist kein Kramerladen, in welchem es fuer Geld
eine Ware zu kaufen gibt. Berichtigungswuerdige Verordnungen, die gegen
darueberstehende Gesetze oder gar das noch hoeher gestellte Grundgesetz
verstossen, werden von den Machern solcher Verordnungen ganz gewiss nicht
freiwillig von Maengeln bereinigt, wenn es um das Geld fuer und damit die
Daseinsberechtigung der RegTP geht. Derlei Dinge werden wohl entweder
vorgesetzte Minister, der Bundeskanzler oder aber Gerichte aufgrund von
Klagen auf die richtigen Bahnen lenken muessen.
Aus diesem Grund kann der nachfolgende Teil nur als dummes Geschwafel
gekennzeichnet werden:
> Umgekehrt wären kaum noch kompetente Ansprechpartner in Politik
>und Verwaltung zu finden und keine Forderungen umsetzbar, wenn der
>CB-Funk komplett gebührenfrei wäre.
Wer sowas schreibt, kann nicht ganz klar im Kopf sein. Und vom Aufbau
unserer parlamentarischen Demokratie hat er keinen blassen Schimmer.
Sowas ist blamabel!
>Übrigens: Wer sich den Entwurf des neuen TKG anschaut
>(www.funkmagazin.de oder www.bmwi.de), wird darin die neue
>Konstruktion finden, daß künftig auch für "allgemein genehmigte
>Funkgeräte" Geld zu bezahlen sein könnte.
Ich hab mir diesen Entwurf angesehen und ihn in meinem Schreiben an
Wolfgang Clement konkret kritisiert.
Was kam vom DAKfCBNF? Richtig: NICHTS!
>Damit würde eine oft bemängelte Ungerechtigkeit ("Warum müssen
>CEPT-Funker müssen nix zahlen?") beseitigt.
Das schon. Aber die naechste Ungerechtigkeit waere damit automatisch
geschaffen. Denn deutsche Gesetze gelten hald mal nur in Deutschland.
Und die europaeischen Nachbarn, die durch Deutschland fahren, muessten
fuer dieselben Geraete trotzdem nichts bezahlen.
>Natürlich kann man jetzt seine Funkgeräte "sofort abmelden", aber die
>Zahlungspflicht für die Vergangenheit bleibt.
Dieser Punkt ist rechtlich schwer durchsetzbar. Man koennte ja auch
begruenden, dass, nachdem ja ab 2000 keine Gebuehren verlangt wurden und auch
auf Anfrage bei der RegTP keine mitgeteilt worden waren, darauf vertrauen,
dass kuenftig der CB-Funk gebuehrenfrei waere. Um eine Rechtfertigung fuer
eine Zahlung darstellen zu koennen, muss der Nutzer VOR der Nutzung darueber
aufgeklaert werden, WIEVIEL er fuer eine Nutzung zahlen muss. Nur dann ist
eine nachtraegliche Berechnung zulaessig. Aber da Henning Gajek ja vom Recht
soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom Walzer tanzen, kommen vorstehende
Saetze immer wieder aus seiner Feder. Er kann hald nichts dafuer ....
>Wichtig: RegTP ist eine Behörde und keine Telefongesellschaft, wo
>schon nach zwei Jahren (oder gar noch früher) Rechnungen verjährt
>sein könnten.
Rechnungen zwischen Vollkaufleuten verjaehren nach zwei Jahren, Forderungen
zwischen Privatpersonen nach vier Jahren. Genauso Forderungen zwischen
Behoerden und Privatpersonen. Daraus folgt konkret, dass die RegTP
ueberhaupt keine Handhabe haette, fuer mehr als vier zurueckliegende Jahre
Geld nachzufordern, sofern sie nicht vorher schon die Forderung gestellt
hat.
>Aber: RegTP gibt es und sie existiert und man kann sie auch anrufen,
>wenn man eine Frage hat. Nicht abwimmeln lassen! Sie sind für CB-Funk
>*zuständig* und sie wollen von uns Geld, also erwarten wir auch
>Gegenleistung oder nicht? So einfach ist das.
Jetzt ist der Mann schon solange Funker und schreibt immer noch so ein
Blech! AUA!
Natuerlich kann ich JEDE Behoerde anrufen. Und Fragen werden meist sogar
kostenlos beantwortet. Schliesslich finanziert der Steuerzahler ja alle
Bundesbehoerden.
Aber zu glauben, die RegTP wuerde jetzt sofort ausruecken, wenn ein
Traegerdruecker bei Hennings Geschwafel dafuer sorgt, dass weiter entfernte
Lauscher davon verschont bleiben, der irrt nach wie vor.
Fuer jede Aktion der RegTP, Stoerer zu identifizieren, verlangt die Behoerde
vom Stoerer Geld, und das nicht zu knapp. Die langen Kaffeepausen muessen
ja schliesslich auch finanziert werden.
>Die Telefonnummer der RegTP steht auf dem Schreiben, ansonsten gibt
>die bundesweite Service-Hotline 01803-232323 (vom Handy mit ca. 50
>Cent/Minute sehr teuer, von zu Hause 9 Cent/Minute)
Aha, und selbst dabei machen sie noch ihren Reibach... :-(
>Und noch was: Wenn ihr schon zahlen müßt, dann funkt auch wieder. Es
>kostet das gleiche Geld! :-)
Das haetten wir alle jetzt nicht gewusst, wenn es uns der gute Henning
nicht extra geschrieben haette. AuWEIA!
>--
>73 & 55 (Gruss)
>Henning Gajek
>stellv. Vorsitzender Arge CB-Funk Südwest e.V.
>e-mail: henning.gajek@argesuedwest.de
>URL : http://www.argesuedwest.de
>---schnapp ---
>
>Eingespielt von dka763
>Andreas, Sysop dbx/o 763
>Koordinator DLNET Bereich SW (Sued-West)
73 vom Franz
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