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HF1BKM > MEINUNG  13.02.04 20:05l 133 Lines 7061 Bytes #999 (999) @ DL
BID : DE2NB1BKM_05
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Subj: BGH-Entscheidung korrekt
Path: NB1BKM
Sent: 040213/1905z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.04b47_bn1 LT:
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To:   MEINUNG @ DL
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Offensichtlich sind die Argumente der sogenannten
"Mobilfunkgegner" nicht schluessig, denn waeren sie es, 
koennte der Bundesgerichtshof nicht zu der im folgenden
wiedergegebenen Entscheidung gekommen sein:
                                                                                 
>BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab

>Der Bundesgerichtshof hatte in zwei parallel gelagerten
>Verfahren (Aktenzeichen V ZR 217/03 und V ZR 218/03) ueber
>die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen
>Voraussetzungen von einem Unternehmen verlangt werden kann,
>den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen wegen der davon
>ausgehenden elektromagnetischen Felder zu unterlassen.
>Nach den Entscheidungen des BGH haben Klaeger gegen
>Mobilfunkanlagen in ihrer Nachbarschaft nur dann Aussicht
>auf Erfolg, wenn sie dem Gericht konkrete Anhaltspunkte fuer
>ein Gesundheitsrisiko durch Elektrosmog vorlegen koennen.

Das bedeutet explizit, dass gesundheitliche Beeintraechtigungen
NACHVOLLZIEHBAR und damit auch in Feldversuchen BEWEISBAR auf
die Einwirkungen elektromagnetischer Felder IN DIESEM, VON DEN
GSM-NETZEN SOWIE DEM UMTS-NETZ VERWENDETEN FREQUENZEN auftreten
muessen, um derlei Klagen erfolgreich fuehren zu koennen.

>Damit wies der BGH am Freitag die Klage der zwei Anwohner
>einer Sendeanlage auf einem Kirchturm im hessischen
>Bruchkoebel ab. 

Und das ist gut so. Vor Jahren hatte ich schon in ausfuehrlicheren
Kommentaren zu diesem Thema mit Freiraumdaempfungsberechnungen
dargelegt, dass ein solcher Nachweis der gesundheitlichen 
Schaedigung, die von GSM-Netz-Basisstationen aufgrund der von dort
emittierten Hochfrequenzstrahlung ausgehen soll, niemals bewiesen
werden wird. Denn ich hatte vorgerechnet, dass die Belastung
einer GSM-Basisstation, die mit MAXIMAL ZULAESSIGER 
Strahlungsleistung sendet (nur bei duenner Besiedelungsdichte 
noetig und sinnvoll) bereits in einem Abstand von NUR 3 METERN
DIREKT IN HAUPTSTRAHLRICHTUNG DER ANTENNE bereits GERINGER ist,
als DIEJENIGE EINES DIREKT AM KOPF BEFINDLICHEN HANDYS, das mit
der KLEINSTMOEGLICHEN Strahlungsleistung (im D-Netz ungefaehr 
3 Milliwatt, im E-Netz 1 Milliwatt) sendet. 

Es duerfte leicht nachvollziehbar sein, dass, je staerker ein
elektromagnetisches Feld auf ein Lebewesen mit seiner typischen
Atom/Molekuel/Zellen/Organanordnung speziell in Frequenzbereichen
einwirken kann, wo an solchen Anordnungen Resonanzen entstehen,
ziemlich schnell - also allerspaetestens nach wenigen Minuten -
aber keinesfalls erst nach Stunden/Tagen/Wochen/Monaten entsprechende
Reaktionen des derart beeinflussten Lebewesens auftreten.

Dazu gehoeren aber ganz sicher nicht solche Reaktionen, welche sich
z.B. die bestrahlte Person nur einbildet. Denn der Gegentest - wenn
naemlich der Testperson die wahre Information fehlt, wann sie
tatsaechlich der Hochfrequenzstrahlung ausgesetzt ist - scheitert
dann stets. Die dem Koerper durch die zu untersuchende Hochfrequenz-
strahlung zugefuehrte Energie ist bei nichtthermischen Effekten 
noch so gering, dass sich durch den Patienten kein Waermeeffekt
fuehlen laesst.

Wenn aber durch die Blockade des Basisstationsaufbaues die Funk-
versorgung eines bestimmten Gebietes deutlich schlechter ist, muessen
zwangslaeufig die Handys sehr oft an ihre Sendeleistungsgrenze
(im D-Netz 2 Watt, im E-Netz 1 Watt) gehen und mit bis zu 1000-facher
Leistung der minimal moeglichen strahlen und damit automatisch den
Benutzer unnuetz VIEL staerker BELASTEN. Dabei sind aber in jedem
Falle bereits thermische Effekte messbar - aber immer noch keine
gesundheitlichen Beeintraechtigungen nachweisbar. Denn nach ueber
12 Jahren Betrieb der GSM-Netze und sovielen Nutzern dieser Technik
muessten schon lange signifikante, ausschliesslich auf die Benutzung
der Mobiltelefone zurueckzufuehrende und typische Probleme nicht
nur feststellbar, sondern deutlich aufgefallen sein.

Deshalb ist zwingend logisch, dass durch KLEINERE Feldstaerken im
Abstand von nur 3 Metern VOR einer BASISSTATIONSANTENNE bei dort
MAXIMAL ERLAUBER Sendeleistung, als diese direkt am Kopf bei
MINIMALSTER Sendeleistung des Handys aufgrund der Wirkung der
Nahfelddaempfung, die bei solchen Betrachtungen selbst von 
als Fachleuten angesehenen Funkamateuren meist einfach unterschlagen
wird, NIEMALS NEGATIVERE EFFEKTE auf die Gesundheit haben KANN, als
sie bei der Verwendung von Handys auftreten koennten.

Hinzu kommt, dass der menschliche Koerper alles andere als Ideal-
abmessungen einer Antenne fuer den Empfang von Hochfrequenzenergie
bei 900/1800/2100 MHz (D/E/UMTS) hat und somit ohnehin den 
groessten Teil dieser Hochfrequenzenergie einfach reflektiert. 
Auch in diesem Zusammenhang ist das an den Kopf gehaltene Handy
deutlich kritischer zu bewerten, als eine Ganzkoerperbestrahlung
durch eine Basisstation. Aufgrund des Skineffektes wird darueber-
hinaus in den Hautschichten der groesste Teil der ueberhaupt auf-
genommenen Energie in Waerme umgewandelt und somit zum Koerper-
inneren hin kein magnetisches Feld und damit auch kein elektrisches
Feld mehr ausgebildet. 

>Das Gericht begruendete seinen Spruch mit einer Vorschrift,
>nach der eine Duldungspflicht bestehe, wenn die von der
>Anlage ausgehenden Immissionen zu keiner oder nur zu einer
>unwesentlichen Beeintraechtigung fuehrt. Wissenschaft und
>Forschung ist nach Auffassung des Gerichtes bislang nicht
>der Nachweis gelungen, dass nicht-thermische Effekte
>elektromagnetischer Felder zu gesundheitlichen Schaeden
>fuehren koennen. (tol/c't)

Der letzte Satz ist - der Vollstaendigkeit halber - nicht ganz
korrekt. Im Sachzusammenhang bezogen auf die GSM/UMTS-Netze aber 
zu 100 Prozent zutreffend.

Es sind sehrwohl nichtthermische Effekte von gepolten Wechsel-
stroemen durch den menschlichen Koerper bekannt. Ich spreche
deshalb von gepolten Wechselstroemen, weil sie einen gerichteten
Stromfluss DURCH den Koerper bewirken muessen, um diese 
nichtthermischen Effekte z.B. zur Heilung von Krankheiten aufgrund
der vorausgegangenen, laengeren Einwirkung von Umweltgiften in
Verbindung mit Parasitenbefall durch Abtoetung der Parasiten mittels
Zufuhr von elektrischer Energie auf deren Eigenfrequenzen zu erzielen.
Dieselbe Wirkung kann auch durch diskrete, genau spezifiziere
Einzelfrequenzen und auch nur mit massiv hoeheren Energieeinwirkungen
erzielt werden, als diese im Sprechfunk/GSM-Netzbereich bei den da
ueblichen Strahlungsleistungen erzielbar sind. Genaue Informationen
hierzu finden sich in dem im Juni 1997 erschienenen Buch aus dem
Knaur Verlag, Muenchen, von Dr. Hulda Regehr Clark "Heilung ist
moeglich" mit der ISBN-Nr: 3-426-76152-1.

Bei Hochfrequenz ist dieser Effekt jedoch nur bei ganz spezifischen
Frequenzen moeglich - sie liegen alle weit unterhalb derjenigen der
GSM-Netze und des CB-Bereiches -, da hier immer die Traegerfrequenz
symetrisch um eine Nullinie wechselt und damit auch dann, wenn diese
Traegerfrequenz (wie bei GSM ueblich) schnell hintereinander
(217 Hertz) aus/eingeschaltet wird keinen Gleichstromeffekt DURCH den
Koerper wegen ihrer Pulsung erzielen koennen.

73 vom Franz




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