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HF1BKM > MEINUNG  25.02.04 03:22l 177 Lines 8304 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 1/2 RegTP-Antennengebuehr?
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Teil 1/2

Wolfgang Fricke stellte am 23.04.2004 den nachfolgend von mir zitierten
Artikel in seinem FM-Funkmagazin (http://www.funkmagazin.de) ein:

>Nur ein Geruecht: Keine neue RegTP-"Antennengebuehr"...
>
>Zur Zeit sind in der CB-Funk-Szene Geruechte im Umlauf, die besagen,
>dass die RegTP eine Art "Antennengebuehr" in Hoehe von ca. 300 Euro
>fuer Messungen an Hochantennen einfuehren will. Wer nicht bereit sei,
>diese Gebuehr zu zahlen, der muesse seine Antenne abbauen.

Ich hoere ja nun sehr vieles aus der CB-Szene. Aber diese Variante
lese ich hier zum ersten male.

>Wir koennen unsere Leser beruhigen: Eine neue Gebuehrenregelung
>dieser Art gibt es definitiv nicht. Sie koennte von der RegTP auch
>nicht einfach "eingefuehrt" werden, weil eine Gebuehrenregelung nur
>vom uebergeordneten Wirtschaftsministerium in Form einer Rechtsverordnung
>erlassen werden darf, fuer die wiederum eine Gesetzesgrundlage
>erforderlich ist.
>
>Ursache fuer das Geruecht ist wahrscheinlich die sogenannte "10-Watt-EIRP-
>Regelung".

Und genau diese 10-Watt-EIRP-Regelung hat es in sich, wie wir gleich
noch sehen werden. Sie ist naemlich fuer CB-Funker eine Regelung mit
der Wirkung einer Bombe.

>                  Sie besagt, dass fuer ortsfeste Funkanlagen mit einer
>effektiven Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine von der RegTP
>ausgestellte (kostenpflichtige) "Standortbescheinigung" benoetigt wird.
>In einer solchen Standortbescheinigung sind die Mindestabstaende rund um
>die Antenne verzeichnet, die Personen einhalten muessen, damit sie (nach
>Ansicht des Verordnungsgebers) nicht durch elektromagnetische Wellen zu
>Schaden kommen.
>
>Diese Regelung ist im Prinzip schon mehr als zehn Jahre alt. Anfangs gab
>es sie als Amtsblattverfuegung, seit August 2002 existiert sie in Form
>einer Rechtsverordnung, der sogenannten "BEMFV".

Genau diese Verordnung habe ich bezueglich ihrer Einsatzschwelle von nur
10 Watt EIRP ueber den gesamten Frequenzbereich von Gleichstrom bis hinauf
zu 300 GHz in meinem Schreiben an den Bundeskanzler vom Mai 2003 mit der 
an ihn gerichteten Bitte, er moege von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch
machen und diesen Unsinn korrigieren lassen, kritisiert. Ich hatte vor-
geschlagen, weil diese Einsatzschwelle ab 10 W EIRP nur in einem schmalen
Frequenzbereich ueberhaupt und da nur bei Amplitudenmodulation gerecht-
fertigt sein kann (Stoerungen der Herzschrittmacher am ehesten moeglich)
fuer die Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung die Frequenzbereiche
in Tabellenform und der dazu jeweils angegebenen Leistung festlegen zu
lassen.

Nach mehreren Monaten bekam ich dann aus dem Wirtschaftsministerium das,
was man eine dumme Antwort nennt. Damit ist mir bewiesen worden, dass in
der RegTP und im uebergeordneten BMWA Leute sitzen, die man technisch nicht
gerade als Kapazitaeten bezeichnen kann. 

Die BEMFV ist in der jetzigen Form nichts weiter, als eine Arbeitsbe-
schaffungsmassnahme fuer die RegTP, um den Messbeamten mehr kostentrei-
benden, aber bezueglich Sicherheitserfordernissen absolut unsinnigen
Verwaltungsaufwand zuzugestehen. 

>Die BEMFV ist keine spezielle CB-Funk-Regelung. Sie gilt grundsaetzlich
>fuer alle ortsfesten Funkanlagen ab 10 Watt EIRP 
>(Ausnahme: Amateurfunkanlagen).

Die BEMFV (Verordnung zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) gilt
grundsaetzlich fuer JEDE Sendefunkanlage und daher im Gegensatz zur 
Darstellung Wolfgang Frickes AUCH fuer Amateurfunkanlagen.
Nur duerfen sich die Funkamateure die erforderliche "Standortbescheinigung"
selbst erstellen. 

>Fuer Betreiber von CB-Funkanlagen, die nicht an einer Richtantenne
>betrieben werden, ist diese Regelung weitgehend bedeutungslos, weil
>solche Anlagen gemaess der CB-Funk-Allgemeinzuteilung nur eine
>Strahlungsleistung von max. 4 Watt ERP (entspricht ca. 6,5 Watt EIRP)
>aufweisen duerfen.

Der tatsaechliche Sachverhalt stellt sich aber ganz anders dar.

Hierzu muss man einige deutlichere Worte unbedingt anbringen:
Ein Lambda-Viertel-Dipol (hat zwei Lambda-Viertel-lange Schenkel und
wird auch oft als Lambda-Halbe-Antenne bezeichnet) ist grundsaetzlich
immer die reale Bezugsantenne, die den Referenzgewinn von 0 dBd erzielt.

NUR mit einer solchen Antenne - also einer Antenne, deren Strahlerlaenge
derjenigen einer Lambda-Halbe-Antenne entspricht - und mit KUERZEREN
Antennenstrahlern kommt man als CB-Funker NICHT mit der 10-Watt-EIRP-
Regelung in Konflikt. Bei ALLEN LAENGEREN Antennen als Lambda-Halbe
jedoch nahezu immer; insbesondere aber dann, wenn ein nur weniger als
10 Meter langes und daempfungsarmes Antennenkabel zur CB-Antenne fuehrt.

Denn eine echte - und bei den CB-Funkern MEISTENS verwendete -
5/8tel-Lambda-Antenne bringt aufgrund der flacheren Abstrahlung und
damit in vertikaler Richtung buendelnden Wirkung einen echten Antennen-
gewinn von 3,5 dBd. Damit gehoert auch eine 5/8 zu den Richtantennen!
Man achte also genauestens auf die Texte in den Verordnungen und sei
bitte bitte nicht so blauaeugig versucht, bei den Messbeamten der RegTP
stets die aeusserste Toleranzgrenze als grundsaetzlich gegeben anzusehen.

Ich selbst habe hier in meiner langjaehrigen Praxis als kleiner
Funkhaendler ueberwiegend fachliche Defizite bei den Messbeamten erkennen
muessen. Und ich hatte berufsbedingt oefter mit diesen zu tun.

So ganz nebenbei durch die Hintertuere werden durch harmlos klingende
Formulierungen in den Verordnungen - die sicherlich aus den Reihen der
"Fachbehoerde" RegTP geboren sind - ein Grossteil der CB-Funker
kriminalisiert. Denn die allermeisten CB-Funker verwenden an ihrer
Heimstation eine 5/8tel. Weil sie nicht das technische Fachwissen haben
muessen, ist es in der Praxis doch wohl auch so, dass der Grossteil der
CB-Funker mit ner 5/8tel aufm Dach im guten Glauben annimmt, er waere
auf der "sicheren Seite" und UNTER 10 W EIRP. Und das, obwohl das
oft genug eben gerade nicht mehr der Fall ist.

In Wirklichkeit aber ist letztlich nur von der Entscheidung der
Messbeamten der RegTP - die nahezu immer Funkamateure sind - abhaengig,
welches Schickanepotential im Einzelfall fuer den CB-Funker mit 5/8tel
errichtet wird.

Das kann nicht so bleiben!

Die effektive Strahlungsleistung des isotropen Strahlers (EIRP)
- (=unendlich kleiner, kugelfoermiger Strahler = virtueller Strahler)
welcher nur fuer mathematische Vergleichsberechnungen dient und in
der Praxis nicht aufgebaut werden kann - ist um 2,15 dB hoeher als
die effektive Strahlungsleistung der Lamda-Halbe-Antenne.

Einige Beispiele zur Verdeutlichung:

a) CB-Funkgeraet ueber 10 m RG58 (duennes Kabel) an einer Lambda/2-Ant.:

4 Watt Ausgangsleistung am CB-Geraet (viele haben mehr!) entsprechen
einem Pegel von 36 dBm. 10 m RG58 daempfen bei 27 MHz 0,9 dB.
Steckerdaempfungen kann man wegen der grossen Wellenlaenge bei CB im
Verhaeltnis zur Steckerlaenge ganz vernachlaessigen, womit an der
Buchse der Antenne noch ein Pegel von 35,1 dBm eingespeist wird. 
Weil die Lambda/2-Antenne einen Antennengewinn von 0 dBd macht,
ist deren effektive Strahlungsleistung gleich der sie speisenden
Leistung. Damit ist ERP in diesem Falle 3,24 Watt und die 
EIRP=5,31 Watt, weil EIRP=ERP+2,15dB. Personenschutzabstand=0,46 m

b) CB-Funkgeraet ueber 10 m RG58 an einer 5/8tel Antenne:

   Ausgangspegel FuGer - Kabeldaempfung + Antennengewinn + 2,15 dB

   36 dBm - 0,9 dB + 3,5 dB + 2,15 dB = 40,75 dBm

   ERP=7,24 Watt  EIRP=11,89 Watt     Personenschutzabstand=0,69 m

   Hier waere bereits eine Standortbescheinigung der RegTP erforderlich.
   Der Sicherheitsabstand aus dem Personenschutzgrenzwert, der im 
   11m-Band bei 27,5 V/m liegt, errechnet sich zu:
   Wurzel(30*EIRP)/PSG -> (30*11,89)^0,5/27,5 = 0,69 m

c) CB-Funkgeraet mit 4,4 Watt ueber 11 m RG213 an einer 5/8tel-Antenne:
    
   36,4 dBm - 0,4 dB + 3,5 dB + 2,15 dB = 41,65 dBm

   ERP=8,91 Watt  EIRP=14,7 Watt
   Sicherheitsabstand aus PSG vom Strahler: 0,76 m


d) CB-Funkgeraet mit 5 Watt ueber 11 m RG213 an einer 5/8tel-Antenne:

   37,0 dBm - 0,4 dB + 3,5 dB + 2,15 dB = 42,25 dBm

   ERP=10,2 Watt  EIRP=16,8 Watt
   Sicherheitsabstand aus PSG vom Strahler: 0,82 m

Diese vier Rechenbeispiele moegen genuegen, damit jeder CB-Funker selbst 
abschaetzen kann, ab wann er tatsaechlich laut der BEMFV eine kosten-
pflichtige Standortbescheinigung benoetigt.


weiter im Teil 2/2



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