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HF1BKM > MEINUNG  25.02.04 03:23l 126 Lines 6028 Bytes #999 (999) @ DL
BID : PE2NB1BKM_0O
Read: HF1BKM L66BPH TW1KOL DO1MLP AS7RO BL1AIB MZ1AIB KW1BKM OW1BKM HW1BKM
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Read: IN1BKM
Subj: 2/2 RegTP-Antennengebuehr?
Path: NB1BKM
Sent: 040225/0223z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.04b47_bn1 LT:
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
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Teil 2/2

Nun noch zwei Extrembeispiele fuer diejenigen der CB-Funker, fuer die
legales Funken unter die Kategorie Fremdwort faellt:

e) CB-Funkgeraet mit 4 Watt, Leistungsverstaerker 14 dB (100 Watt),
   11 m RG213 an einer 5/8tel-Antenne:
   
   36 dBm + 14 dB - 0,4 dB + 3,5 dB + 2,15 dB = 55,25 dBm
   ERP=204 Watt   EIRP=335 Watt
   Sicherheitsabstand aus PSG vom Strahler: 3,65 m

f) CB-Funkgeraet mit 4 Watt, Leistungsverstaerker 24 dB (1000 Watt),
   11 m RG213 an einer 5/8tel-Antenne:

   36 dBm + 24 dB - 0,4 dB + 3,5 dB + 2,15 dB = 65,25 dBm
   ERP=2040 Watt  EIRP=3350 Watt
   Sicherheitsabstand aus PSG vom Strahler: 11,53 m

Wenn CB-Antennen fachmaennisch installiert sind, ist dafuer gesorgt,
dass im Nahfeld zumindest von einer Wellenlaenge keine elektrischen
Hindernisse sind und die Antenne auch mindestens eine Wellenlaenge
ueber Grund montiert ist. Personen koennen sich, wenn sie im Dach-
geschoss wohnen, seltenst ueberhaupt naeher als 5 m vom Antennenstrahler
entfernt aufhalten.

Bei allen Berechnungen wurden die Herzschrittmachergrenzwerte
nicht fuer die Sicherheitsabstandsberechnung herangezogen, weil bei
FM (nur dann haben die (legalen) CB-Geraete die Ausgangsleistung von
4 Watt) im Jahre 2002 durch die CETEKOM Stoerungen der Herzschrittmacher
in diesem Bereich erst bei Feldstaerken von ueber 90 V/m bei FM
ermittelt wurden. Der Personenschutzgrenzwert liegt jedoch viel
tiefer bei nur 27,5 V/m. 

>Bei CB-Funkanlagen, die an einer Richtantenne (Amtsdeutsch: "Antenne
>mit Gewinn in der horizontalen Ebene") betrieben werden, wird die

Hier muss ich schon wieder korrigieren: Ob eine Antenne unter die
Kategorie Richtantenne faellt, ist nicht von ihrer Polarisationsebene
abhaengig. Auch nicht im Amtsdeutsch. Jede Antenne, die gegenueber
der praktischen Bezugsantenne (Antenne mit zwei Lambda-Viertel-
Strahlern) einen Gewinn aufweist, muss zwangslaeufig eine Richtantenne
sein. Denn sie muss die eingespeiste Hochfrequenzenergie in einer
Polarisationsebene buendeln - und damit in dieser Ebene den groesseren
Anteil der HF-Energie senden und empfangen im Vergleich zum 
restlichen von ihr bestrahlten Raum.

>10-Watt-EIRP-Grenze theoretisch dann erreicht, wenn die Antenne bei
>einem erlaubten Antennen-Input von 4 Watt einen Gewinn von (knapp)
>4 dBi aufweist.

Nun, 4 dBi sind 1,85 dBd. 

Diese Grenze ist nicht nur theoretisch, sondern schon auch in der
Praxis dann bereits erreicht. Und bei den Varianten, die die meisten
CB-Funker bei ihren Heimstationen tatsaechlich im Einsatz haben,
(Funkgeraet hat 5 Watt Ausgangsleistung, zur 5/8tel Antenne gehen weniger
als 10 m dickes Antennenkabel (RG8/RG213 oder gar bessere)) ist
diese 10-Watt-EIRP-Grenze mit Sicherheit in mehr als nur der Haelfte
aller heute laufenden CB-Heimstationen UEBERSCHRITTEN.

>Eine Standortbescheinigung ist - unabhaengig von der Strahlungsleistung
>der ortsfesten Funkanlage - auch dann erforderlich, wenn die Antenne an
>einem Standort gemeinsam mit anderen Antennen betrieben wird und die
>Gesamtstrahlungsleistung an diesem Antennenstandort 10 Watt EIRP oder
>mehr betraegt.

Konkret heisst das fuer CB-Funker, dass, wenn auf dem gleichen Dach im 
Abstand von meinetwegen 10 Metern (oder weniger) jeder seine eigene
Antenne betreibt, GRUNDSAETZLICH IMMER eine Standortbescheinigung der
RegTP erforderlich ist, obwohl das auch aus der Betrachtung der sich
maximal ergebenden Sicherheitsabstaende selbst bei Brennerfunkern mit
jeweils 100 Watt an der Antenne vollkommener Bloedsinn ist. Denn auch 
dann kann sich auch eine unter dem Dach wohnende Person noch nicht im
"Gefahrenbereich" nach den Personenschutzgrenzwerten aufhalten.

>Eine Standortbescheinigung ist nicht ganz billig. Die Bearbeitung eines
>Antrags kostet derzeit 73 Euro, jede zu bewertende Antenne 92 Euro (im
>Falle einer Funkanlage mit einer Antenne also insgesamt 165 Euro.)

Und im Falle von 2 CB-Antennen auf demselben Dach kostet es dann
denjenigen, der als 2. seine Antenne aufs Dach gestellt hat, 257 Euro.
Fuer nix und wieder nix als sicherheitstechnischen Verwaltungsmurks.

>Wenn ein Betreiber eine Funkanlage, fuer die eigentlich eine Standort-
>bescheinigung erforderlich ist, ohne eine solche Bescheinigung betreibt,
>dann stellt dies keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. Die RegTP
>kann dem Betreiber jedoch die Kosten fuer das "verwaltungsmaessige
>Bearbeiten" (100 bis 2000 Euro) des Falles sowie die (tatsaechlich
>entstandenen) Kosten fuer evtl. erforderliche Messungen in Rechnung
>stellen.

Also im Falle der legalen CB-Funker ist das nichts anderes als die
Genehmigung zum Gelddrucken. 

>- wolf -

Das "Geruecht" von der neuen Antennengebuehr ist also so betrachtet
alles andere, als ein Geruecht. Danke an die massgeblichen Leute des
DAKfCBNF dafuer, dass sie es zugelassen haben, dass sich solche fuer die
CB-Funker nachteiligen Auswirkungen ueberhaupt im Laufe der Jahre
erst entwickeln konnten. Sie haetten besser jemanden fragen sollen,
der sich auskennt, anstatt Franz Ahne blind zu vertrauen. 

Wiedereinmal wird die Deutsche Funk-Allianz versuchen, derlei
mangelhafte Verordnungen - Verwaltungsbomben - durch geduldiges, 
aber zielstrebiges Fordern gegenueber Politik und Verwaltung
zu entschaerfen. Durch mein Schreiben letztes Jahr an den Bundes-
kanzler habe ich damit begonnen. Nun braucht die DFA die 
Unterstuetzung ALLER Funker, um der Politik gerade in Wahljahren
klarzumachen, dass nur soviel Verwaltung gemacht werden darf, wie
unbedingt noetig ist. Die BEMFV muss lediglich praeziser formuliert
werden, um sehr viel unnuetzen Verwaltungsaufwand, der auch keine
hoehere Sicherheit sicherstellen kann, zu vermeiden.

Fuer die CB-Funker, denen gesetzliche Vorschriften sowieso am 
Allerwertesten vorbei gehen, sei nur noch angemerkt, dass, wenn sie
nun beim Senden mit "Brenner" erwischt werden, die finanzielle
"Bandbreite" der RegTP beim Produzieren von Kosten fuer den 
Ertappten wesentlich hoeher ist als frueher. Und das, ohne ueberhaupt
erst ein Gericht bemuehen zu muessen.

73 vom Franz



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