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HF1BKM > MEINUNG  26.02.04 03:58l 137 Lines 6171 Bytes #999 (999) @ DL
BID : QE2NB1BKM_0W
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Subj: 2/2 RE1:RegTP-Antennengebuehr?
Path: NB1BKM
Sent: 040226/0258z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.04b47_bn1 LT:
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
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Teil 2/2

>Du bemerkst an anderer Stelle, dass durch Verordnungen ein Grossteil
>der CB-Funker "kriminalisiert" werde (ein - aus meiner Sicht - ein
>ziemlich leichtfertig gebrauchtes Schlagwort).

Ich weiss jetzt zwar nicht, durch welche Brille Du derlei Dinge
betrachtest, aber wie nennst Du denn spaeter durch den Gesetzgeber
eingefuehrte Regelungen, die bislang Legales mit akrobatischen
und abenteuerlichen Formulierungen zu schwer kalkulierbaren
finanziellen Risiken fuer die gleichen Funker werden lassen, die
nichts, aber schon ueberhaupt nichts an ihrer gesamten Funkanlage
seit 1994 geaendert haben und weiterhin nur ihrem Hobby in genau
gleicher Weise wie immer schon nachgehen wollen?

Das CB-Funkeraet ist noch dasselbe mit 4 Watt, die Antennenleitung
ist auch noch die selbe und auch die Antenne ist noch die gleiche.

Nur heute duerfen sie das - ohne dass es ihnen ueberhaupt bewusst 
sein muss - was sie noch vor 10 Jahren durften, nicht mehr.

>Zumindest im Falle der aktuellen 10-Watt-EIRP-Regelung ist
>das nicht zutreffend. Waehrend zwischen August 1997 und April 2001
>Verstoesse gegen die 10-Watt-EIRP-Regelung formal als
>Ordnungswidrigkeiten geahndet werden konnten, enthaelt die heutige
>BEMFV keinerlei Bussgeldvorschriften.

Aha, da hat wohl jemand ganz vorsichtig den Rueckwaertsgang eingelegt.
Denn er hat erkannt, dass er am Rande des Abgrundes, vor dem er sich
befindet, durch einen weiteren Schritt vorwaerts nur abstuerzen kann.
So nach dem Motto: "Nur keine schlafenden Hunde wecken!"

Was ist jetzt daran so schwierig, um es nicht verstehen zu koennen?

Oben stellst Du noch fest:

>Damit eruebrigt sich in solchen Faellen auch die Frage nach einer
>Standortbescheinigung.

und in Deinem letzten Absatz stellst Du fest, dass "zumindest im Falle
der aktuellen 10-Watt-EIRP-Regelung" meine Behauptung der
Kriminalisierung der nach wie vor legal funkenden CB-Funker, die 
ueber die 10-Watt-EIRP-Grenze kommen, "nicht zutreffend" sei.

Was macht es denn fuer den CB-Funker fuer einen Unterschied, ob er
aufgrund der Schickanemassnahme des RegTP-Messbeamten alleine schon
ohne Chance, vor Gericht letztlich wegen solcher Murksvorschriften
Recht zu bekommen, generell den Einsatz des Messbeamten und das
verwaltungsmaessige Bearbeiten bezahlen muss oder ob er - weil er 
sich seiner "Schuld" im Regelfall gar nicht bewusst sein kann (er
muss kein technisches Fachwissen besitzen) nur dann zur Kasse gebeten
(=fuer ihn Strafe) werden darf, wenn ihm ein Gericht seine "Schuld"
beweisen muss?

Und welche "Schuld" hat denn der CB-Funker, der nach wie vor nichts
anderes macht, als die letzten 20 Jahre auch schon, denn ueberhaupt?

Nur um einen einfachen Vergleich anzustellen: Macht dasselbe mit
Strahlungsleistungen von mehreren Kilowatt ein Funkamateur, dann 
hat die RegTP - falls der AFU vorschriftsmaessig seine Standort-
bescheinigung erstellt und den "kontrollierbaren Bereich" im
Lageplan gekennzeichnet und das Ganze bei der RegTP glaubhaft
dargestellt hat - keinerlei finanziellen Aerger seitens der
RegTP zu erwarten. Papier ist bekanntlich geduldig.

Aber der CB-Funker, der im sicherheitsmaessig fuer ihn unguenstigsten
legalen Fall mit einer Richtantenne, die meinetwegen 10 dBd 
(=Monster) macht, keine 100 Watt EIRP und damit im CB-Bereich weniger
als 4 m Sicherheitsabstand von seinem Antennenstrahler als 
Schutzabstand aus dem Personenschutzgrenzwert eigentlich immer
als von ihm "kontrollierbaren Bereich" beachten muesste, wird mit
solchen verunglueckten Vorschriften zur Kasse gebeten und damit
schickaniert.

Ist jetzt der beabsichtigte Zweck dieser Vorschriften die
Personensicherheit oder hauptsaechlich der, den dummen CB-Funkern
das Geld durch eindeutig falsch gewaehlte Einsatzschwellen fuer
die Aktivitaet der RegTP aus der Tasche zu ziehen?

Sind denn die grundlegenden Normen unseres Rechtsstaates bei
der Umsetzung dieser Verordnungen alle beachtet worden?
Ich habe da ernsthafte Zweifel.

Kann der CB-Funker was dafuer, wenn die Fachbehoerde RegTP 
hinterfotzige Verordnungen auf den Weg bringt?
Wie wir im Verlauf dieser Diskussion gesehen haben, sind die
vom CB-Funker zu beachtenden Vorschriften hinterfotzig.

Du selbst hast in Deinem Funkmagazin im August 2003 ueber eine
"Fernmessung" der RegTP, ueber die ein Gericht befinden musste, 
berichtet. Das ist eines - von vielen - Beispielen, wie sich die
RegTP als Frequenzgott aufspielt, dabei aber bei den Messbeamten 
selbst noch nicht mal das Mindestfachwissen fuer solche Einsaetze
vorhanden ist, um ihre Arbeit fachlich korrekt auszufuehren.

Ich bin damit keinesfalls einverstanden, wenn fachlich
minderqualifizierte Personen einer Behoerde gesetzlich regelnde
Vorschriften erstellen duerfen, diese auch noch selber 
ueberwachen, die Kosten fuer ihre Aktivitaeten bei Uebertretung
der von ihnen ersonnenen, unqualifizierten Vorschriften
mitbestimmen, Wegerechte und Hausdurchsuchungsrechte zugestanden
haben wollen, um bei ihrer Ueberwachungstaetigkeit auch gleich
noch ohne richterliche Durchsuchungsanordnung und ohne Hinzu-
ziehen eines Polizeibeamten weitaus hoeher gestellte Rechte
des Buerger gar nicht erst beachten zu muessen und dann bei
Gericht als Zeuge und auch als Sachverstaendiger auftreten
duerfen. 

Wozu wohl das Gewaltenteilungsprinzip eine wichtige Grundlage
eines jeden Rechtsstaates ist, brauche ich jetzt aber nicht erst
zu fragen, oder?

Was also in Deutschland geaendert werden muss, um diese fuer
CB-Funker heute ueber ihnen schwebenden Damoklesschwerter
nicht auf sie herniederbrausen zu lassen, muss ich doch 
hoffentlich jetzt nicht ausfuehren?

Folgende Fragen haette ich auch gerne beantwortet:

- Wer ausserhalb der RegTP ueberwacht die regelmaessige EICHUNG
  der dort verwendeten Messgeraete?

- Wer ausserhalb der RegTP kontrolliert JEDEN Messeinsatz, der
  fuer Buerger strafrechtliche oder auch nur finanzielle 
  Konsequenzen hat?

- Warum darf ein Funkamateur nicht anstatt durch die RegTP
  kostenpflichtig fuer den befreundeten CB-Funker kostenfrei
  eine Standortbescheinigung erstellen?

- Warum duerfen Fachkraefte, die beruflich Antennen aufbauen,
  keine Standortbescheinigung erstellen?


Gruss
Franz ;-)



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