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L66BPH > MEINUNG 17.03.04 16:21l 75 Lines 3808 Bytes #999 (999) @ DL
BID : HE3NB1BKM_0Z
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Subj: Re: HF1BKM DAK-Luegenbarone
Path: NB1BKM
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Hallo Franz,
hallo Interessierte!
Wie sachrichtig festgestellt worden ist, uebt die als "kommissarisch"
eingesetzte Vorsitzende des DAKfCBNF und imaginativ (=nur in der
Einbildung vorhandene) ins Amt bestellte Heike Heiss diese Taetigkeit aus.
Gemaess der DAKfCBNF-Satzung bedarf es zur gerichtlichen und
aussergerichtlichen Vertretung des Vereins bei Verhinderung des
Vorsitzenden zudem einer schriftlichen Vollmacht des - gewaehlten -
Vorsitzenden (vgl. Punkt 7.11 der DAKfCBNF-Satzung).
Die Entscheidung der Mitgliederversammlung, durch Wahl den
stellvertretenden Vorsitzenden schon bestimmt zu haben, leidet jedoch
unter der Rechtstatsache, dass dieser im Vertretungsfalle automatisch
die gleichen Rechte haben koennte wie der Vorsitzende, geht aufgrund der
Satzungsvorgaben in der Bewertung fehl.
Diese erforderliche Vollmacht des vom Amt zurueckgetretenen Vorsitzenden
Michael Lennerz, in welchem dieser jemand anderes als dessen Stellvertreter
bevollmaechtigt haette, liegt nicht vor, so dass nicht nur Heike Hess das
Amt einer Vorsitzenden illegal ausfuellt, sondern dass der DAKfCBNF
momentan (genau fast schon ein halbes Jahr) keine Person besitzt, um den
Verein gerichtlich uns aussergerichtlich zu repraesentieren. Damit ist der
DAKfCBNF nur einseitig handlungsfaehig (gemacht worden).
Folgedessen ist der DAKfCBNF rechtsbezogen nach aussen ueberhaupt nicht
handlungsfaehig!
Die Berufung des Pressesprechers, welche von der illegal im Amt
befindlichen "kommissarischen" Vorsitzenden durchgefuehrt wurde und zu
verantworten ist, duerfte somit auch legalwidrig sein, da eine Befugnis
hierzu auch nicht besteht.
Anders lautende Erklaerungen und Kommentare widersprechen augenscheinlich
der vorhandenen Rechtslage und zeigen nur zu deutlich, dass die sich mit
anderweitig gelagerten Behauptungen aeussernden "Delegierten" sowie
"befuerworteten Goennern" die verbindlichen Satzungsvorgaben des DAKfCBNF
in saemtlichen Ueberlegungen ausser Acht gelassen haben und ueberdies
bereit sind, Satzungsverstoesse aufgrund ihres Nichtwissens und nur mit
einem vermeintlichen "Verhalten zur Verbands-Loyalitaet" legalisieren zu
moegen.
Ein solches Beitreten kann nur die allgemeine Rechtskompetenz derer, die
im DAKfCBNF wirken, in erbaermliche sowie bedauerliche Frage stellen
lassen, was zum Fakt fuehrt, dass sich der DAKfCBNF als "Vertreter
deutscher CB-Funker" selbst total disqualifiziert hat und nur als solchen
eines "Vereins von Plauderer" wahrnehmbar gleichzusetzen ist.
Die untauglichen Versuche des Ehrenvorsitzenden, mittels Ausrichtung
von Tagungen einer "DKE-Kommission 731", welche ueberhaupt nicht den
Stellenwert besitzt, der vorgegeben wird, die verlorene Glaubwuerdigkeit
des DAKfCBNF wieder zu gewinnen oder herzustellen, wird sich auch wieder
darin beweisen, dass sich der DAKfCBNF in eine Sackgasse begibt. Darueber
sollten sich die am 27. Maerz 2004 in Bad Frankenhausen zusammengetrommel-
ten Delegierten klar sein, wenn sie - weiter - dem Ehrenvorsitzenden
blindlings bei dessen sueffisanten Begruendungen folgen, sofern
ihnen noch ueberhaupt etwas am Bestand des DAKfCBNF liegen sollte.
Gerade die - wenigen - "faehigen" Vereinsvertreter der dem DAKfCBNF
angeschlossenen Mitgliedsvereine/-verbaende muessen sich aufgerufen
fuehlen, sich gegen die willkuerlich durchgefuehrte rechtswidrige Praxis
im DAKfCBNF zu wehren, andernfalls sie als Delegierte ihrer Vereinigungen
mit entsprechender Regressforderung gegen sie selbst unter gehen werden.
Schliesslich trifft die Verantwortung aus einer wahrgenommenen Vertretung
ausschliesslich diesen Personenkreis. Dies moechte ich vorsorglich an
dieser Stelle erwaehnt wissen.
Selbstredend stehe ich interessierten Persoenlichkeiten bei aufkommenden
Fragen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Burkhard P. Heid
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