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HF1BKM > MEINUNG  30.03.04 15:18l 154 Lines 7654 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: RegTP-Dilettantismus kommentiert
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From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
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Eine Bestaetigung auch meiner immer wieder mal schon getaetigten Kritik am
Dilettantismus der Regulierungsbehoerde fuer Post und Telekommunikation
findet sich in dieser Meldung erneut:

>Wolfgang Fricke berichtete in seinem Funkmagazin (http://www.funkmagazin.de)
>am 28.03.2004:
>
>RegTP: Messgeraete nicht geeicht - Prozess verloren
>
>Sind von der RegTP verwendete Peil- und Messgeraete ohne Kalibrierung
>bzw. amtliche Eichung dazu geeignet, einen Verstoss gegen
>Frequenznutzungsbedingungen nachzuweisen und die dazu benutzten Funkgeraete
>zu identifizieren?

Ohne amtliche Eichung durch das Eichamt - !!!nicht durch die RegTP selber!!! -
wuerde ich - wie bisher auch schon von mir praktiziert - grundsaetzlich
jeden RegTP-Messbeamten in die Wueste schicken!

Einen nassen Finger in die Luft halten, um anschliessend zu sagen:
"Boah ey, mindestens 30 Watt!" kann ich selber. Nur mit dem Unterschied,
wenn ich es sage, lachen alle und wenn die RegTP das sagt, kommt das
grosse Weinen! Denn die RegTP hat im Gegensatz zu mir hoheitliche Aufgaben
- nicht wirtschaftliche - wahrzunehmen.

Ganz so einfach, wie sich das die Messbeamten der RegTP desoeftern machen,
stellen sich physikalische Gesetzmaessigkeiten im Hochfrequenzbereich nun
mal in der Praxis nicht dar.

Ich als kleiner Funkhaendler hatte den RegTP-Beamten schon ein paarmal
ihre Grenzen sowohl aus rechtlicher, als auch aus fachlicher Sicht sehr
deutlich aufgezeigt.

Denn weit hoeher einzustufende Rechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und
das Grundprinzip der Gewaltenteilung werden nur zu gerne von den Messbeamten
aus Faulheit unterwandert. Und beim CB-Funk geht es dabei sicherlich aus
rechtlicher Sicht allerhoechstens um Nebensaechlichkeiten, wenn man die
Verstoesse, welche dem CB-Funker von der RegTP zur Last gelegt werden, nach 
Gefahrenklassen fuer Leib und Leben von Dritten eintstuft. 

Gefahr im Verzuge wird hier wohl kaum zu rechtfertigen sein.

Als Empfehlung fuer jeden unbedarften CB-Funker kann ich daher nur 
aussprechen: Lasst bei Vorhaltungen durch RegTP-Beamte diese NIEMALS - auch
wenn sie noch so freundlich sind - IN DIE WOHNUNG ODER AN DAS FUNKGERAET,
WENN NICHT EIN RICHTERLICHE ANORDNUNG VORLIEGT UND AUCH DANN NUR IM BEISEIN
EINES POLIZEIBEAMTEN!

Zieht am besten fachlich versierte Zeugen hinzu!

>Um diese Frage ging es unter anderem bei einem Prozess am 18. Maerz 2004
>vor dem Verwaltungsgericht Koeln. Drei Hobbyfunker hatten gegen die RegTP
>geklagt. Den Funkern war vorgeworfen worden, mit Amateurfunkgeraeten im
>sog. Freenet-Bereich mit zu hoher Sendeleistung und zu grossem Hub gesendet
>zu haben. Die Funker bestritten dies und bezweifelten die Messergebnisse
>der RegTP.

Wollte ich Freenet-Funkern (2m-Bereich, 500 mW Strahlungsleistung) 
nachweisen, dass sie mit hoeherer Strahlungsleistung gearbeitet haben,
muesste ich nicht erst ueberlegen, wie mir der Beweis hierfuer nur 
gelingen kann. Den Beweis haette ich bereits in der Tasche, da wuessten
die unter Beobachtung stehenden noch gar nicht, dass ihnen jemand an den
Fersen klebt.

Mit dem vorstehenden Absatz will ich nur andeuten, wie mangelhaft das
Fachwissen der RegTP-Beamten in Verbindung mit Ueberheblichkeit aufgrund
ihres Aufgabenbereiches nur sein kann. 

Aber unsere Regierung will solchen Dilettanten auch noch Wegerechte,
Durchsuchungsrechte, Rechte als Zeugen und Sachverstaendigen einraeumen.

Es wird allerhoechste Zeit, dass die RegTP einem Ministerium unterstellt 
wird, welches nicht wirtschaftliche Interessen, sondern rein nur hoheitliche
Interessen verfolgt. 

>Die Bussgeldverfahren gegen die Funker waren schon vorher vom Amtsgericht
>Koeln eingestellt worden. Es ging jetzt nur noch um die Verwaltungsge-
>buehren. Diese hatte die RegTP zunaechst auf 2000 DM pro Person festgelegt
>und spaeter auf 200 DM gesenkt. Gegen die Erhebung dieser Gebuehren hatten
>die Funker geklagt.

Richtig so!

>Die Vertreterin der RegTP vertrat vor Gericht die Auffassung, dass die von
>den RegTP-Mitarbeitern benutzten Messgeraete nicht eichfaehig seien und
>auch nicht einer Eichpflicht unterlaegen.

Wie bitte? Den Zeiger eines Messgeraetes selber "hinbiegen" duerfen, wo man
ihn haben will und dann aufgrund einer solchen Anzeige Buerger schickanieren
duerfen? Gehts noch???

>                                            Sie berief sich dabei auf das
>Ergebnis einer Anfrage an die Eichdirektion Rheinland-Pfalz. Der Vertreter
>der Klaeger, der Koelner Rechtsanwalt Michael Riedel, bemaengelte,
>dass diese Anfrage zu allgemein gehalten war und dass die von der RegTP
>verwendeten Geraete darin nicht genau bezeichnet gewesen seien.

Dilettantismus pur! Loest diese Selbsterhaltungs-moechtegern-Frequenzgott-
spieler-Behoerde auf!

>Der gerichtlich bestellte Sachverstaendige Dr. Ralph Schorn fuehrte dazu
>aus, dass der von der RegTP verwendete Messaufbau ohne weitere Kalibrierung
>bzw. Eichung nicht geeignet sei, elektromagnetische Feldstaerken zu messen.
>Der benutzte Empfaenger messe vielmehr Spannungen an seinem Antenneneingang.

Und aus denen wird ueber einen definierten Widerstand auf Leistungen 
zurueckgerechnet. Weil aber das naehere Umfeld um die Empfangsantenne 
eine entscheidende Rolle spielt (z.B. Addition von reflektierten
Wellen) wie natuerlich auch HF-Anpassungen Antenne-Kabel-Messempfaenger
und der genaue Abstand zum Sender, sind bei solchen Messungen - insbesondere
dann, wenn der Messbeamte weder ueber die fuer die sichere Beurteilung
solcher Fehlerquellen erforderliche, langjaehrige Praxis verfuegt und aber
auch kein dafuer mindestens erforderliches Studium in Hochfrequenztechnik
hat - Fehler in der Groessenordnung von mehreren hundert bis zu einigen
tausend Prozent an der Tagesordnung. Wenn aber die Messfehler in einem
solchen Bereich liegen, duerfte, insbesondere wenn der Messbeamte in
Unkenntnis von hochfrequenztechnischen Fakten diese nicht durch entsprechend
viele Kontrollmessungen an anderen Standorten bis auf akzeptable
Fehlergrenzwerte ausschliesst und diese auch grosszuegig in seiner
Dokumentation wuerdigt, kein gerichtsverwertbarer Fakt und damit Beweis zu
erbringen sein.

>Die Ausfuehrungen des Sachverstaendigen wurden vom technischen Beistand des
>Klaegervertreters, Manfred Dudde, bestaetigt. Manfred Dudde ist Inhaber
>eines akkreditierten EMV-Labors. 

>Aufgrund dieser Unsicherheiten riet das Gericht der RegTP, die Gebuehren-
>bescheide gegen die Funker zurueckzunehmen. Das Gericht bezog sich dabei
>auch auf die Frage, ob die von der RegTP verwendeten Messgeraete neben einer
>durchgefuehrten Kalibrierung auch einer amtlichen Eichung zugaenglich sind
>und ob sie deshalb nur im geeichten Zustand verwendet werden duerfen.

Und wie lautet der gerichtliche Beschluss hierzu?

>Die RegTP nahm daraufhin alle vier Gebuehrenbescheide zurueck und
>verzichtete auf weitere Ausfuehrungen des Sachverstaendigen.

Ach tatsaechlich, haben sie es an dieser Stelle gar schon gemerkt, dass
ihr Dilettantismus kaum noch zu ueberbieten ist?

>Die Kosten des Verfahrens traegt die RegTP.

Das glaube ich nicht. Die Kosten traegt der Steuerzahler, also die
Staatsbuerger, welche die RegTP unterhalten.

Wo bleiben die Disziplinarmassnahmen gegen die Vorgesetzten der Messbeamten,
die fuer die Eichung der Messgeraete, die Ausbildung der Messbeamten und den
Einsatz derselben zustaendig sind? Sie muessten die kompletten Kosten des
gesamten Verfahrens zuzueglich einer deftigen Strafe wegen Unfaehigkeit im Amt
aus ihrer Privatschatoulle zu zahlen haben. Und natuerlich einen
angemessenen Schadensersatz fuer den Aufwand der Klaeger fuer die von 
ihnen im Vorfeld schon zu Unrecht erduldeten Unannehmlichkeiten.

73 vom Franz



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