OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

NB1BKM

[Box OBB]

 Login: IN1BKM





  
HF1BKM > MEINUNG  17.04.04 02:40l 180 Lines 9727 Bytes #999 (999) @ DL
BID : HE4NB1BKM_05
Read: L66BPH HF1BKM MZ1AIB BL1AIB DO1MLP TW1KOL PK1BKM ES1MBL OW1BKM RS2BKM
Read: KW1BKM HW1BKM HF1MBL FB1BKM JH1BFA PL1EBE RS1BKM D82MSE MH1TYR JH1TYR
Read: HF2BKM HB1AIB BK1BKM HF3BKM DQA334 ES1FAI RN1NMB DAF999 BL1MBL IN1BKM
Subj: 3/3 CeBeh, deBeh und EIRBaeh
Path: NB1BKM
Sent: 040417/0140z @:NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET [JN57XV] OBCM1.04b47_bn1 LT:
From: HF1BKM @ NB1BKM.#RO.OBB.BAY.DEU.BCMNET (Franz)
To:   MEINUNG @ DL
X-Info: Sent with login password

ERP, EIRP und dB  Teil 3/3

Bezugsantenne ist die Lambda-Halbe-Antenne. Sie erzeugt den Referenz-
antennengewinn von 0 dBd (Null Dezi-Bel ueber Dipol). Wird sie mit
4 Watt Hochfrequenzleistung an ihrem Eingang gespeist, erzeugt sie
4 Watt effektive Strahlungsleistung. Nun gibt aber das "I" bei
EIRP einen anderen Bezug an: naemlich den isotropen Strahler. Da aber
dessen Strahlungsleistung um 2,15 dB kleiner als diejenige
des 1/2-Lambda-Dipols bei gleicher Speiseleistung ist, muss zwangslaeufig
im Umkehrschluss die Strahlungsleistung des 1/2-Lambda-Dipols oder auch der
1/2-Lambda-Antenne bezogen auf den ISOTROPEN STRAHLER um 2,15 dB
GROESSER sein. Daraus folgt also: 0 dBd = 2,15 dBi. Betrachte ich 
folglich den Strahlungspegel bezogen auf den ISOTROPEN Strahler, so
ergibt sich der Pegel von 4 Watt = 36 dBm zuzueglich 2,15 dB = 38,15 dBm.
Denn die 1/2 Lambda-Antenne macht einen Gewinn von 2,15 dBi.
(wir erinnern uns: die Kennzeichnung "i" hinter der dB-Angabe kennzeichnet
die Groesse, worauf sich die Angabe bezieht)
38,15 dBm entspricht aber einer Strahlungsleistung von 6,53 Watt, mit
der der isotrope Strahler strahlen muss, um dasselbe Ergebnis einer
mit 4 Watt gespeisten Lambda-Halbe-Antenne zu erzielen. Daher also:

4 Watt ERP = 6,53 Watt EIRP. 


Da aber die bei CB-Funkern an der Heimstation meistverwendete 5/8tel-Antenne
gegenueber der 1/2-Antenne einen Strahlungsgewinn von 3,5 dB erzielt, liegt
der Strahlungsgewinn bezogen auf den isotropen Strahler um 2,15 dB hoeher
bei 5,65 dBi. 6 dB mehr Strahlungspegel sind die vierfache Strahlungsleistung.
Liefere ich an der Antennenbuchse der 5/8tel Antenne 4 Watt HF an, 
erzielt diese einen Strahlungspegel von 36 dBm + 5,65 dBi = 41,65 dBm.
In die Strahlungsleistung zurueckgerechnet sind das 14,62 Watt EIRP.

Damit duerfte nachvollziehbar dargestellt sein, welche Moeglichkeiten sich
die RegTP zur Abzocke der dummen CB-Funker durch ein paar unscheinbare
Regelungsdetails und zu ihrem eigenen Bestandschutz im Laufe der Zeit
durch kaum noch nachvollziehbare und weit uebertriebene Sicherheitsbegrenzungen
erschaffen hat.

Wuerde man nach den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungsangaben
(die wohl als Verkaufsargument herhalten muessend uebertrieben sind) von
oftmals 7 dB und mehr - und weil inkorrekterweise der Bezug nicht angegeben
ist - bezogen auf den isotropen Strahler annehmen und deshalb 2,15 dB 
abziehen, blieben immer noch 4,85 dBd uebrig. Ich hab aber auch auf
Verpackungen von 1/2-Lambda-Antennen schon Gewinnangaben von 9 dBi gelesen
und herzlich gelacht. Dem technisch nicht vorbelasteten CB-Funker wird
aber das Lachen ganz schnell vergehen, wenn ihn der RegTP-Beamte in
bestimmter Absicht nach der Schachtel seiner Antenne fragt und dann aufgrund
der darauf abgedruckten Gewinnangaben seine Berechnungen anstellt.

Dann naemlich wird die Standortbescheinigung faellig, ein Verstoss gegen
die Allgemeingenehmigung festzustellen sein, folglich das verwaltungsgemaesse
Bearbeiten und der messtechnische Aufwand fuer eventuelle Nachmessungen
der tatsaechlichen Feldstaerkeverhaeltnisse in Rechnung gestellt.

Und dann laeppern sich schnell einige tausend Euro zusammen. Nur weil den
Gesetzgeber niemand rechtzeitig daran hinderte, schleichend solchen
regelungstechnischen Unfug rechtsgueltig werden zu lassen.

Denn von der sicherheitstechnischen Seite betrachtet sind gesundheitliche
Beeintraechtigungen selbst dann noch nicht nachweisbar, wenn auf
CB-Funk-Frequenzen im Kilowattbereich laengere Zeit ueber eine
5/8tel Antenne gesendet wird.

>Kannst du mir in "Deutsch" schreiben, was die EMV ist und wie gemessen wird.

EMV bedeutet elektromagnetische Vertraeglichkeit. Dazu hat der Gesetzgeber
im Laufe der letzten Jahre ein komplexes Regelwerk entwickelt. 

Uns CB-Funker betrifft aber die Verordnung zur Begrenzung elektromagnetischer
Felder (BEMFV). Gemessen wird mit Normantennen im CB-Bereich bei 27 MHz 
in erster Linie die elektrische Feldstaerke. Unter 16,9 MHz (betrifft nur
Funkamateure) muss gegebenenfalls die elektrische und die magnetische
Feldstaerke getrennt gemessen werden, weil keiner der beiden Parameter
bestimmte Werte uebersteigen darf. Im CB-Bereich bei 27 MHz kann man aufgrund
der Strahlungseigenschaften im Abstand von Lambda/6,28 = 1,75 m und groesser,
also unmittelbar ab der Grenze, wo das reaktive Nahfeld, in welchem
hauptsaechlich Blindleistungstransport stattfindet, bereits mit ausreichender
Genauigkeit mit Fernfeldformeln rechnen. Im Fernfeld nimmt die
Feldstaerke quadratisch mit der Entfernung ab. Im Nahfeld (bis maximal 4
Lambda bei sehr tiefen Frequenzen), ansonsten ab Lambda/6,28 (f>16,9 MHz)
wird das Funkfeld bereits mit 32,5 dB gedaempft (Nahfelddaempfung). 

In der Praxis - siehe Berichte im Funkmagazin - haben aber RegTP-Beamte
schon desoefteren vor Gericht nachgewiesen, dass ihr Fachwissen keinesfalls
zur Durchfuehrung ihrer Kontrollaufgaben ausreichte. Im August 2003 
kommentierte ich ein Urteil, wo die RegTP-Beamten einen Funker unterstellten,
er haette mit mindestens 30 Watt gesendet, hatten aber den dafuer 
wichtigsten Parameter - naemlich den exacten Abstand zwischen ihrer
Empfangsantenne und der Sendeantenne - ueberhaupt nicht in ihre Betrachtungen
einbezogen und konnten somit auf keinen Fall ueberhaupt eine entsprechende
Pegelberechnung folgerichtig angewandt haben. Denn das Gericht hatte sie nach
dem Abstand nachtraeglich befragt und sie konnten ihn im Nachhinein nur
ungefaehr und fuer ausreichend genaue Nahbereichsfeldberechnungen viel zu
ungenau schaetzen.

Damit haben sie beweiskraeftig ihr mangelhaftes Wissen ueber die ihnen
zugemutete Arbeit dargelegt.

Im Maerz 2004 kommentierte ich ein weiteres Urteil, ueber welches Wolfang
Fricke in seinem Funkmagazin berichtet hatte. Hier drehte es sich bei 
Gericht um die Frage, ob denn die Messgeraete der RegTP eichfaehig waeren.

Natuerlich sind diese Messgeraete eichfaehig und muessen demzufolge 
regelmaessig geeicht werden. Eichen darf nur das Eichamt. Beim Eichen werden
die Messgeraete mit den genauesten und gesetzlich definierten
Vergleichsgroessen, den sogenannten "Normalen" verglichen bzw. abgeglichen.
Ueber den gesamten Messbereich wird eine Fehlerkurve erstellt, um dann spaeter
in der Praxis vom jeweils abgelesenen Wert den wahren Wert ermitteln zu
koennen. Gerade dann, wenn fuer Buerger Kosten produziert werden, wenn sie
z.B. Leistungswerte ueberschreiten, kann es nicht angehen, dass 
Standardanforderungen an Messmittel durch die Amtskraefte der RegTP
straeflich vernachlaessigt werden. Genausowenig kann gerade bei Messungen
im Hochfrequenzbereich niemals toleriert werden, wenn die amtlichen
Fachkraefte mangelhaft ausgebildet und zudem in der Praxis unerfahren sind.

>Was man als CB-Funker tun kann, wenn die RegTP vor der Tür steht.

Das hatte ich bereits im CB-PR-Netz bei der Kommentierung des gerade
bezeichneten Urteils vom Maerz 2004 geschrieben:

Grundsaetzlich niemals die RegTP-Beamten ohne richterliche Verfuegung
und ohne die Anwesenheit eines Polizeibeamten und am besten fachlich
versierter Funkkollegen als weitere Zeugen in die Wohnung oder an die
Funkgeraete lassen.

Denn die koennen - ausreichendes Fachwissen vorausgesetzt - saemtliche
Parameter des Funkgeraetes auch von der Strasse mit ihrem Messfahrzeug
ermitteln und damit kontrollieren. Das sind insbesondere die genaue
Sendefrequenz, der Frequenzhub bei FM oder in AM der Modulationsgrad
(die Lautstaerke), die Empfangsleistung an ihrem Messempfaenger und ueber
den genauen Abstand (mit Lasermessgeraeten problemlos exact erfassbar)
zwischen Sendeantenne und Empfangsantenne auch die Strahlungsleistung,
die sie ohne ueberhaupt das Grundstueck oder die Wohnung des Funkers
betreten zu muessen, ermitteln koennen.

Da sie die Antenne ja im Regelfall sehen koennen, ist deren
Gewinn ebenfalls keine voellig unbekannte Groesse und alle anderen
Werte lassen sich rueckrechnen.

Leider neigen gerade technisch unsichere RegTP-Beamte stark zur
"Korinthenkackerei". Ist erstmal ein Verfahren gegen Funker 
eingeleitet, hat der im Regelfall technisch noch weniger versierte
CB-Funker treffsicher die A....-Karte gezogen.

Deshalb muss DRINGENDST dieser Regelungsdschungel auf handhabbare
Praxisregelungen zurechtgestutzt werden. Bezueglich begrenzender
Regelungen muss auch nachvollziehbar und nachweisbar eine klare
Notwendigkeit fuer solche Regelungen bestehen. Aufgrund von
Annahmen und handwerklich fehlerhaft durchgefuehrter Studien und davon
dann abgeleiteten Grenzwerten duerfen keine Schickanepotentiale
des Gesetzgebers erwachsen. Das aber ist beim CB-Funk
bereits passiert.

Die vom DAKfCBNF ausgegebene Parole: "Nur keine schlafenden Hunde
wecken!" kann blos die Wirkung der Arbeitsbeschaffung fuer die
Totengraeber des CB-Funks - die RegTP - entfalten, weshalb Stillhalten das
Allerduemmste ist, was die CB-Funker in der jetzigen Situation
meiner bescheidenen Meinung nach machen koennen.

Wie war das doch gleich noch? Wo ein Willi ist, findet sich auch
sicherlich ein Gebuesch ;-) Denn die huebsche Gitti will Willi's
Willen testen ...

Wenn solche Unsinnswerte schon mal in Regelungswerken stehen, dann ist es
folglich nur eine Frage der Zeit, bis sie ein Beamter auch punktgenau
anwendet.

Ich traue den RegTP-Moechtegern-Frequenzgoettern keinen Millimeter
ueber den Weg, wenn es um die Erschliessung von Goldadern geht, um
die eigene Daseinsberechtigung gegenueber dem Gesetzgeber zu zementieren.

>Ich würde es dann zum nächsten Funkspruch natürlich senden, wenn ich darf.

Selbstverstaendlich. 

Ich hoffe, dass ich einigermassen rueberbringen konnte, was
wie und in welcher Weise fuer den CB-Funker zusammenhaengt.

73 vom Franz/HF1BKM aus Bruckmuehl/Oberbayern an alle Funkfreunde!



Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 14.11.2025 15:44:37lZurueck Nach oben