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HF1BKM > MEINUNG  03.06.04 15:25l 97 Lines 4269 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 1/10 Probleme m. d. Fernmeldeverwaltung
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Teil 1/10  Probleme mit der Fernmeldeverwaltung

Wie schwer sich die deutsche Verwaltung mit der fach-und sachgerechten
Schaffung von Regelwerken in der Praxis tut, zeigt das veroeffentlichte
Schreiben des Deutschen Amateur und Radio-Clubs (DARC) zum aktuellen Stand
der Amateurfunkverordnung: 

>25.05.2004
>
>erstellt von: Ingobert Dittrich, DK9MD, Holger Thomsen, DB6KH, RTA-
>Mitglieder, DARC-Mitarbeiter / Referenten / Staebe und Christina
>Hildebrandt, DO1JUR verteilt von: Sekretariat Jur. VBB - Frau Stackebrandt
>
>Der Vorstand informiert zum Thema:
>
>Dritter Entwurf einer Amateurfunkverordnung;
>Stellungnahme des RTA an das BMWA sowie Schreiben an Abgeordnete des
>Deutschen Bundestages
>
>Mit beigefuegtem Schreiben an das Bundesministerium fuer Wirtschaft und
>Arbeit hat sich der RTA nochmals zum aktuellen Stand der Amateurfunk-
>verordnung vom 19.04.2004 (Bezug VO-Info 015) geaeussert.
>
>Darueber hinaus wurden die wesentlichen Kritikpunkte noch einmal fuer
>mehrere zustaendige MdBs (im wesentlichen Abgeordnete aus dem
>Wirtschaftsausschuss) zusammengefasst und diesbezueglich um Unterstuetzung
>gebeten.
>
>Anlage:
>
>Bundesministerium fuer
>Wirtschaft und Arbeit
>Referat VII A 5
>Herrn Dr. Tettenborn
>Scharnhorststrasse 34 - 37
>
>10115 Berlin                                                     25.05.2004
>
>Erneute Vorlage des AFuV-Entwurfes mit Stand 19.04.2004;
>Weitere grundsaetzliche Positionen des RTA
>
>Sehr geehrter Herr Dr. Tettenborn,
>
>vielen Dank fuer die erneute Uebersendung des Entwurfes einer neuen
>Amateurfunkverordnung mit Stand vom 19.04.2004. Diesem Verordnungsentwurf
>sowie Ihren Ausfuehrungen im Uebersendungsschreiben entnehmen wir, dass
>viele Eingaben des RTA bereits zufriedenstellend in den Verordnungstext
>aufgenommen worden sind. Auch die vorgesehene Einbindung des RTA in die
>noch ausstehenden Regelungen im Zusammenhang mit der Koordinierung oder der
>Uebernahme von Teilen der Pruefungsdurchfuehrung durch die Verbaende sowie
>weiteren Regelungen unter Einbindung des RTA bei der Erstellung der
>Amtsblattmitteilungen der RegTP, sehen wir daher als sehr positiv an und
>bieten hier unsere konstruktive Mitarbeit.

Wenn denn nur die "Fachbehoerde" RegTP mehr auf derart angebotene
konstruktive Mitarbeit geben wuerde, muesste man deutlich weniger und vor
allen Dingen sinnlosen Ballast in Amtsblattverfuegungen lesen.

>Wiederrum anderen Ausfuehrungen in Ihrem Anschreiben zur Uebersendung der
>AFuV steht der RTA jedoch kontraer gegenueber.
>
>Wir wollen uns wegen der unsererseits bereits mehrfach erfolgten
>Detailkommentierungen sowie dem jetzigen Verfahrensstand der AFuV aber nur
>noch auf ganz grundsaetzliche Anmerkungen beschraenken. Darueber hinaus
>haben wir der einfachen Bearbeitung wegen noch eine Anlage Kommentare
>angefuegt.
>
>Rufzeichenanwendung bei Klubstationen
>
>Unter den Funkamateuren ist es Praxis, das Klubrufzeichen nicht nur von
>einem festen Standort aus zu nutzen, sondern von verschiedenen Stationen
>aus. In der Praxis existiert oftmals keine feste eigentliche Klubstation,
>sondern verschiedene persoenliche Stationen werden als Klubstation genutzt.
>Paragraph 11 Abs. 4 ist daher praxisfremd. Wir verweisen auf unsere
>Stellungnahme vom 16.01.2004.
>
>In Paragraph 14 Abs. 3 koennte ein Satz hinzugenommen werden: "Sie koennen
>ihr persoenliches Rufzeichen anhaengen."
>
>Amateurfunkstellen und Zusatzeinrichtungen
>
>Weitere freiwillig betriebene zusaetzliche Datenquellen, wie z. B.
>Mailboxen, die an fernbediente oder automatisch arbeitende
>Amateurfunkstellen im Sinne des Paragraph 13 angeschlossen werden, sind
>keine notwendigen Zusatzeinrichtungen der Amateurfunkstelle im Sinne des
>Paragraph 2 Nr. 3 AFuG.

Genau das sollte man genau der "Fachbehoerde" aber nicht erst erklaeren
muessen. Da genau das aber hier geschah, wird ersichtlich, dass die
"Fachbehoerde" ernsthafte Probleme mit ihrer urtuemlichen Arbeit hat, weil
ihr offensichtlich wirkliche Fachkraefte mit entsprechender Ausbildung und
praktischer Erfahrung fehlen. Und die Regelungswut der technischen Laien in
der "Fachbehoerde" kennt keine Grenzen. Und in der Folge auch nicht der
regelungstechnische Unsinn, der stets dann entsteht.

weiter im Teil 2/10 Probleme mit der Fernmeldeverwaltung



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