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HF1BKM > MEINUNG  03.06.04 15:25l 96 Lines 4566 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 2/10 Probleme m. d. Fernmeldeverwaltung
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Teil 2/10 Probleme mit der Fernmeldeverwaltung

>Sie muessen daher auch nicht der Allgemeinheit zur Verfuegung gestellt
>werden.

Exact so ist es.

>In dem Paragraph 13 Abs. 4 Satz 1 nunmehr auf Paragraph 2 Nr. 3 des
>Amateurfunkgesetzes Bezug nimmt, traegt unseres Erachtens der
>Verordnungsentwurf diesem Umstand und dem seinerzeitigen Urteil des
>Nuernberger Landgerichtes (Az: 2 O 7159/00) zu diesem Punkte Rechnung. Zur
>Klarstellung empfehlen wir jedoch die erforderlichen Verdeutlichungen in
>der amtlichen Begruendung zum Verordnungstext.
>
>Relaismissbraeuche und Kompetenzen / Aufgaben der RegTP
>
>Der RTA kann Ihre Rechtsauffassung zur Ueberwachungsaufgabe der
>Regulierungsbehoerde nicht nachvollziehen. In Paragraph 10 AFuG ist nicht
>beschrieben, dass sich die Ueberwachungsaufgabe der RegTP ausschliesslich
>auf technisch/regulatorische Aspekte bezieht.
>
>Auf der anderen Seite geht es dem RTA nicht um die generelle Kontrolle der
>Inhalte von Aussendungen des Amateurfunkdienstes. Dagegen machen einige
>Stoerer und Randalierer den Funkbetrieb ueber die Relais teilweise
>unmoeglich.

Genau dann, wenn sowas passiert, muessen getroffene und amtliche Regelwerke
auch zu entsprechenden Konsequenzen fuer die Stoerer fuehren.

Wenn es schon ein Amateurfunkgesetz und eine AFu-Verordnung gibt, dann doch
hoffentlich nicht nur zu dem Zweck, dass Papier bedruckt worden ist.

Wenn Regelungen und damit einhergehend Begrenzungen geschaffen worden sind,
dann muessen die auch ueberwacht werden.

Es gilt:

Errichte keinen Sperren, die Du nicht selbst ueberwachen kannst oder willst!

>Die technischen Moeglichkeiten sind ebenfalls in diesen Faellen
>weitestgehend "ausgereizt". Der RTA fordert daher nochmals, diese
>Missbraeuche, insbesondere auf den Relaisfunkstellen, durch Festlegungen
>in der Amateurfunkverordnung einzudaemmen und der Regulierungsbehoerde die
>Moeglichkeiten an die Hand zu geben, in solchen Extremfaellen ueberwachend
>einzugreifen.

Eine derartige Forderung ist verstaendlich. Zur Massregelung von Stoerern
unter den AFus muss natuerlich die Aufsichtsbehoerde ran. Einerseits fuer 
die Pruefungsabnahme und die Rufzeichenverwaltung ganz nette Suemmchen
einnehmen, darueberhinaus jaehrliche EMV-und Frequenznutzungsgebuehren
kassieren, aber andererseits dann, wenn Randalierer und Stoerer den normalen
Betrieb stark behindern oder gar verhindern, kneifen die Herren Regulierer
und Kontrollierer. Doch wohl nicht deshalb, weil hier eine kniffelige
Arbeit zu verrichten ist?

Wo ist denn hier das Problem? Bussgeldkatalog - fertig. Taetig werden muessen
die Regulierer doch nur aufgrund eingegangener Beschwerden. Wenns bezueglich
Stoerer/Randalierer eine Beschwerde gibt, dann gibts auch mindestens einen
Taeter. Und genau der zahlt den Ermittlungsaufwand und ggf. auch ein Bussgeld.
Damit ist dann auch der Aufwand der Behoerde in solchen Faellen locker
finanziert.

>Der Verordnungsgeber und die zustaendigen Behoerden haben die Pflicht, den
>Funkamateuren die ordnungsgemaesse Ausuebung des Amateurfunks zu
>ermoeglichen.

Nur gibts das leidige Problem, dass die Verantwortlichen innerhalb der
RegTP offensichltich kein Pflichtbewusstsein mehr haben. Diesen Herren muss
daher desoefteren durch den bildlichen "Arschtritt" ihr Arbeitsverhaeltnis
wieder in Erinnerung gerufen werden. Und auch, wer sie finanziert
und damit unterhaelt.

>Dies bedeutet nicht nur Regelungen im Rahmen des Amateurfunkgesetzes und der
>durchfuehrenden Verordnungen zu schaffen, sondern auch den Amateurfunkdienst
>in dieser Form zu erhalten. Wo dies durch massive Stoerungen verhindert
>wird, hat daher die Behoerde einzugreifen.
>
>Der letzte uns uebersandte Entwurfstext vom 22.12.2003 enthielt im
>Paragraph 17 Abs. 10 den Verweis auf Paragraph 2 Ziff. 2 des
>Amateurfunkgesetzes. Wir haben hierzu unsere grundsaetzliche Zustimmung
>gegeben und dies als zufriedenstellende Regelung angesehen.
>
>Dieser Kommentar kann nunmehr nach der vorgenommenen Streichung des
>Verweises auf die allgemeine Definition des Amateurfunkdienstes und seiner
>Inhalte so nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Wir fordern daher nochmals,
>in Paragraph 16 Abs. 8 Satz 2 noch folgendes hinzuzufuegen:
>"...vorsaetzliche Stoerungen, Beleidigungen sowie Verstoesse gegen andere
>Gesetze..."
>Gleichzeitig sollte in Abs. 9 verdeutlicht werden, dass darunter
>missbraeuchliche Benutzungen zu verstehen sind.

Deutsche Sprache - schwere Sprache. Vorsicht! "Missbraeuchliche Benutzung"
ist ein weit dehnbarer Begriff! 

weiter im Teil 3/10 Probleme mit der Fernmeldeverwaltung



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