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HF1BKM > MEINUNG 03.06.04 15:27l 102 Lines 5543 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 5/10 Probleme m. d. Fernmeldeverwaltung
Path: NB1BKM
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Teil 5/10 Probleme mit der Fernmeldeverwaltung
>Wir halten daher unsere Kritik an den hier fuer den Amateurfunkdienst
>festgelegten Nutzungsbedingungen vollumfaenglich aufrecht.
>
>Nur beispielhaft moechten wir nochmals das faktische Verbot des
>Amateurfunkbetriebes ueber Satelliten im Frequenzbereich 1260 - 1263 MHz
>sowie die Leistungsbeschraenkung auf 5 Watt EIRP hervorheben.
Da waren wohl dieselben Formulierungskuenstler am Werke gewesen, die auch
ihre fachliche Minderqualifikation im Frequenznutzungsplan bei den
CB-Funkern durch die Angabe 4 Watt ERP schon unter Beweis gestellt haben.
>
>Im uebrigen ist der in der Anlage 1 enthaltene Satz "Fuer alle
>Frequenzbereiche zwischen 9 kHz und 3 GHz ist ausserdem die Nebenstimmung 30
>des Frequenznutzungsplanes zu beachten" zu streichen, da die NB 30 eine
>Nutzungsbestimmung des Frequenznutzungsplanes ist, die die Betreiber solcher
>Anlagen verpflichtet, nicht aber Funkamateure.
Woher sollen denn die Regulierer heute noch wissen, was sie gestern und warum
in eines ihrer Regelwerke geschrieben haben? Wo ganz einfach offensichtlich
das fuer derartige Aufgabengebiete noetige Wissen fehlt, muss man das Problem
ansich beheben, indem man an solchen Stellen qualifiziertes Fachpersonal
einsetzt. Ich frage mich nur desoefteren, wofuer die RegTP von Funkern
immer wieder hohe Gebuehren verlangt, wenn sie selbst nur Leute beschaeftigt,
die allenfalls Hilfsarbeiterqualitaeten bezueglich ihres Fachwissens haben.
>Die in Ihrem Anschreiben angegebene Begruendung, dass die Anlage 1 der
>Umsetzung des geltenden Frequenznutzungsplanes fuer den Bereich des
>Amateurfunkdienstes dient und Einschraenkungen gegenueber vorherigen
>Regelungen voruebergehend hingenommen werden muessten, ist nicht
>nachvollziehbar. Zum einen beruht der Frequenznutzungsplan auf einer
>WRC-Version von 1997, zum anderen hat er keinen Gesetzescharakter.
>Regelungen des Amateurfunkrechts sind spezieller und damit hoeherrangiger.
>Es besteht kein Grund dafuer, Regelungen, die im Amateurfunkdienst
>vorgesehen sind oder bisher geduldet waren, in der Amateurfunkverordnung
>nicht aufzunehmen.
>
>Im Gegenteil, wir halten die Vorgehensweise fuer nicht akzeptabel und nicht
>anderes als obrigkeitsstaatlich. Der Verweis auf die
>Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung von 2001 ist rein formal. Es ist
>nicht erkennbar, was sich seit 2001 dahingehend geaendert hat, die
>liberale Handhabung kurzerhand ohne Diskussion auszusetzen. Dies ist
>insofern bedauerlich, dass bis Ende 2003 zahlreiche Nutzungen auf der Basis
>einer liberalen Handhabung bereits zugelassen waren. Diese Nutzungen
>entsprachen bereits beschlossenen Zuweisungen der ITU oder einer
>grosszuegigen Handhabung ausserhalb der im internationalen Zuweisungsplan
>festgelegten Frequenzbereiche.
Durch das neue TKG hat der Gesetzgeber quasi eine Frequenzpolizei geschaffen,
indem er dieser weitreichende Kompetenzen eingeraeumt hat. Ich habe schon
im Vorfeld ein solches Unterfangen kritisiert. Leider jedoch waren die
Antworten auf meine Kritiken genauso duerftig, wie nichtssagend. Folglich
wird die Quittung dafuer bei den naechsten Wahlen auszustellen sein.
Eine logische Konsequenz der jetzigen unqualifizierten Regelungswut durch
RegTP/BMWA wird sein, dass noch staerker als bisher schon die RegTP-Beamten
bezueglich rechtsstaatlichen Entgleisungen auffallen werden. Da die
Ausbildung der RegTP-Beamten bezueglich fachlicher und rechtsstaatlicher
Qualifikationen bisher schon minderwertig war, duerfen sich insbesondere
Funker auf heisse "Taenze" mit diesen bei technischen Problemfaellen
einstellen.
>Anlage 2 Gebuehrenverzeichnis
>
>Die Gebuehrenerhoehung stellt eine Katastrophe fuer den Amateurfunk dar!
>
>Die Gebuehren sollen sich teilweise bis zu mehr als versechsfachen. In jedem
>Fall sollen sie aber fuer saemtliche Gebuehrentatbestaende erheblich
>ansteigen. Die Begruendungen der RegTP zur Kostendeckung sind weder offen
>gelegt noch nachvollziehbar. So ist nicht verstaendlich, warum derzeit nur
>15 % der Kosten gedeckt sein sollen und nach der erheblichen
>Gebuehrenanziehung dann ebenfalls nur 30 %. Eine ordnungsgemaesse
>Kostenkalkulation erscheint hier doch sehr fraglich.
Kalkulation? Die Frequenzgoetter muessen nicht kalkulieren, die bestimmen
einfach. Basta!
Alle wirtschaftlichen Lenkungsmannoever der Politik erreichen entweder
das beabsichtigte Ziel nicht oder sind aber zumindest volkswirtschaftlich
schaedlich. Auch bei der Fernmeldeverwaltung wird viel zu viel Aufwand
getrieben. Der Nutzen ist - auch anhand dieser Zeilen hier ganz klar
ersichtlich - immer fraglich.
>Durch diese Gebuehrenanhebung wird der Zugang zum Amateurfunk, insbesondere
>die Gewinnung neuer Funkamateure von aussen erheblich und unnoetig
>erschwert.
Da steckt Absicht dahinter. Denn die Frequenzen, welche den Amateurfunkern
zugeteilt sind, sollen wohl in absehbarer Zeit gewinnbringender an
zahlungskraeftige Firmen oder andere Institutionen verschachert werden.
Ist doch bei der - meiner Auffassung nach rechtswidrigen - Versteigerung
der UMTS-Frequenzen schon einmal gelungen. Rechtswidrig war diese
Versteigerung meiner Ansicht nach deshalb, weil der Staat fuer seine
Verwaltungsaufgaben nur soviel Geld einnehmen darf, wie die verwaltete
Angelegenheit an tatsaechlichen Verwaltungskosten verursacht. Ich denke,
dass mir niemand ueberzeugend nahebringen kann, dass ausgerechnet die
Verwaltung von ein paar UMTS-Frequenzen ueber 50 Milliarden Euro
verursacht.
weiter im Teil 6/10 Probleme mit der Fernmeldeverwaltung
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