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HF1BKM > MEINUNG 03.06.04 15:29l 56 Lines 2614 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 10/10 Probleme m. d. Fernmeldeverwaltung
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Teil 10/10 Probleme mit der Fernmeldeverwaltung
>7. zu Anlage 1
>
>B. Ergaenzende Nutzungsbestimmungen
>
>Um alle aktuellen und auch zukuenftigen Betriebsarten oder Anwendungen
>adaequat zu reglementieren bedarf es weit mehr Detaillierung der Fussnoten,
>die zudem staendig an die geaenderten Gegebenheiten angepasst werden
>muessten.
>
>Besser sollten hier die groben Eckwerte fuer den regulaeren Betrieb gesetzt
>werden. Solange die Anwendungen ausreichenden Abstand (Frequenz und/oder
>Amplitude der Nebenaussendungen) zu den benachbarten Segmenten gemaess
>Bandplan einhalten sollte eine weitere Feinspezifizierung den Funkamateuren
>ueberlassen bleiben.
Das meine ich aber schon auch!
>Nach mehrheitlichem Wunsch sollten Punkte 7 und 8 jeweils lauten:
>
>7 Die maximal zulaessige belegte Bandbreite einer Aussendung betraegt 2 MHz
>und bei Fernsehaussendungen 7 MHz.
>
>8 Die maximal zulaessig belegte Bandbreite einer Aussendung betraegt 2 MHz,
>bei Fernsehaussendungen 18 MHz.
Insgesamt wird die Regelungs(toll)wut der Regulierungsbehoerde deutlich
sichtbar. Anhand des Umfanges der Kritiken des Runden Tisches Amateurfunk
ist auch deutlich erkennbar, dass von Seiten der Regulierer eine
Hochnaessigkeit an den Tag gelegt wird, die ihres Gleichen sucht.
Es wird Zeit, dass denjenigen Politikern, die der RegTP im neuen TKG
weitreichendere Befugnisse, die keinesfalls noetig gewesen waeren,
zugestanden haben, die rote Karte gezeigt wird. Fuer den Buerger wird dadurch
nur dessen Recht noch deutlicher untergraben. Das kann und darf nicht das
Ziel sein. Zu oft wurde in der Vergangenheit schon gerichtsverwertbar
oeffentlich, dass die RegTP in der Ueberwachungspraxis deutlich ueber
verfassungsgemaesse Grundsaetzlichkeiten zu Ungunsten der Buerger gehandelt
hatte. Es kann nicht angehen, dass dieselbe Behoerde einerseits
Vorschriftenersteller, dann in der Folge Ueberwacher derselben, schliesslich
auch noch Anklaeger und auch Zeuge sowie Sachverstaendiger sein darf. Da
koennen wir gleich demokratische Gepflogenheiten an den Nagel haengen und
direkt die Diktatur einfuehren. Durchsuchungs-und Beschlagnahmerechte fuer
die RegTP bedeuten zwangslaeufig eine Unterwanderung weit hoehergestellter
Rechte wie z.B. das der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der ganze Regelungswahn in Deutschland ist ein einziges Armutszeugnis!
Wenn in Deutschland nicht klar geregelt ist, wer wann zum Pissoir darf,
dann koennen scheinbar einige Regulierer nicht ruhig schlafen. Und wehe,
wenn keine Benutzungsanweisung fuer das Kloopapier im kleinen Sitzungssaal
aushaengt, dann geht die Welt unter ...
73 vom Franz
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