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L66BPH > MEINUNG 03.07.04 14:54l 116 Lines 6972 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: 2/2 Urteilskommentar BPH./.AWE
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Teil 2/2 Kommentar zum BPH/AWE-Urteil
5. Auswirkungen
Die schon in zahlreichen Kommentaren verfassten Meinungsbildern, wonach nur
danach bewertet wurde, dass ein Prozess fuer den als "Feind" bezeichneten
Klaeger verlustig gegangen waere, unterstreicht in keinster Weise die
Stichhaltigkeit der Bedeutung. Es wurde mit dieser Entscheidung die bisherige
Rechtsansicht von mir bestaetigt, die ich ueber Jahre hin in meinen
Kommentarbeitraegen verteidigt hatte. Durch die fortlaufenden
Uneinsichtigkeiten von Georg Kovacs, Henning Gajek und anderer aus dem
"Dunstkreis" des DAKfCBNF, die grundsaetzlich nur dann Beleidigungen und
Diffamierungen witterten, wenn sie selbst kritisiert wurden, musste eine
Klaerung zur Rechtssicherheit herbeigefuehrt werden. Auch die von Christian
Kaupert durchgefuehrten Sperrungen im FUNKFORUM zeichnen sich somit im Licht
dieses Urteils als voellig rechtswidrig aus, weil eben keine (wie von diesem
behauptet) Beleidigungen oder Diffamierungen erfolgt waren. Beweiswuerdigend
bleibt, dass lediglich Verbandskritikern die Plattform fuer ihre Aeusserungen
von Ansichten und Meinungen entzogen werden sollte und mit Druckmitteln
gearbeitet wurde, die den Vorhaltungen nicht gerecht entsprachen.
Viel beschaemender ist aufgrund des Urteils die nachtraegliche Feststellung,
dass fortlaufend die CB- und Amateurfunker durch die gegenteiligen
Behauptungen der DAKfCBNF-Getreuen belogen wurden. Was hier als Rechtszustand
durch diese verbreitet wurde, entsprach nie der geltenden Rechtslage. Dies
beweist das neuerliche Urteil ganz eindringlich, wenn dieses auch nicht
direkt Gegenstand des Verfahrens war; sich aber wegen der Deckungsgleichheit
darauf anwenden laesst. Somit bleibt erkennbar, welche Personen durch
"Lug und Trug" falsche (Rechts-)Grundlagen geschaffen sehen wollten, um eine
erhoffte "Zwangsrekrutierung" der DFA in den DAKfCBNF, zumindest aber ein
"Totschweigen" der Kritiker zu erreichen. Das Urteil des Landgerichts Koeln
entlarvt mithin die Kommentatoren, die ueber Jahre hinweg eine Rechtsanwendung
betrieben hatten, welche sich im direkten Gegensatz zur Rechtslage befindet.
6. Anmerkung
Den Schreiberling der Homepage verstehe ich als einen "Nestbeschmutzer", der
in einer Rolle als selbsternannter "Journalist" Vorhaltungen macht, ohne die
Moeglichkeit der Gegenrede dem Betroffenen einzuraeumen und unter Missachtung
der "Pluralitaet der Meinungsvielfalt" seine Berichterstattung fuehrt. Nach
Kenntnisnahme der Homepage-Inhalte erwaehnte ein Sprecher des Deutschen
Presserates gegenueber dem Vorsitzenden der DFA sinngemaess, dass der
Betreiber der Homepage "eines der schwarzen Schafe ist, vor denen wir immer
warnen". Die Bezeichnung "Journalist" unterliege keines Schutzes; jeder koenne
sich so nennen und somit diesen gesamten Berufszweig in Misskredit bringen,
was mit dem Geschreibsel auf der Homepage tatsaechlich geschehen ist.
Die Angaben ueber die Zugriffszahlen zu dieser Homepage erscheinen mir
angesichts dessen, was ich persoenlich von der Wahrheitsgabe und -einhaltung
Eisele`s halte, genau so unrichtig zu sein, wie seine bisherigen Bericht
erstattenden Versuche, aus einem Ehrenvorsitzenden einen "Ehrenmann mit einem
(ungarischen) Doktortitel" und Aufgabentraeger fuer den CB-Funk bei EU und CDU
zu machen und hierdurch eine getaeuschte und gespielte Glaubwuerdigkeit fuer
jenen herzustellen. Wer also ohne gruendliche Pruefung zur Zutrefflichkeit
Aeusserungen von Eisele als "bare Muenze" versteht, duerfte sich einer
spaeteren Enttaeuschung nicht entziehen koennen. Dies wissen zwischenzeitlich
auch Personen zu versichern, die Alexander Eisele kennen gelernt haben und
sich zuvor auch nicht als "Freund" von mir bezeichnet haben. Insbesondere
versicherten mir einige, dass es sich bei der Auseinandersetzung
hoechstmoeglich um einen Komplott gehandelt habe, der mich endgueltig
"erledigen" sollte.
Gleiches auch Henning Gajek, welcher nach Bekanntgabe des Ergebnisses der
Gerichtsentscheidung gleich am 03.06.2004 in dem von ihm betriebenen
Yahoo-Forum die Ansicht vertreten hatte, ich sei Alexander "in die Falle"
gegangen. Gelegentlich begibt man sich in die Gefahr, in eine Falle zu tapsen,
wenn die Suche nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit den Sprung in die
Falle erforderlich macht. Oder hat bisher einer der "Verbands-Piepmatze" es
fertig gebracht, im Interesse der Sache mich zu verklagen oder sonstwie eine
Rechtsklarheit feststellen zu lassen? Bislang wurde nur ins Blaue hinein als
Meinung getarnt behauptet.
Der Verlust des Prozesses erzeugt nun Rechtssicherheit und bestaetigt in jeder
Weise meine bisher geaeusserte, aber nicht fuer moeglich gehaltene Auffassung
zur Reichweite der Meinungsfreiheit. Nur der Sache CB-Funk feindlich Gesinnte
und verbandspolitische Radfahrer, wie sie nach meiner Einschaetzung
insbesondere beim DAKfCBNF (siehe u.a.: Gajek, Kovacs, Grewel, Knoell, Kaupert)
zu finden sind, erkennen bislang und wohl auch in Zukunft die Tragweite
dieser Gerichtsentscheidung nicht. Aus diesem Grunde kreieren diese
Kommentarbeitraege, die vom Inhalt her eine ausgepraegte Inkompetenz
ersichtlich und die CB-Funker fuerchten lassen muessen, solchen Personen ein
Vertretungsmandat zu uebertragen. Ich fuehle mich jedenfalls durch den Ausgang
des Verfahrens in meinem Rechtsempfinden vollens bestaetigt.
Es ist daher irrelevant, wer aus diesem Verfahren als "Sieger" oder
"Verlierer" hervorgeht. Vielmehr ist aufgezeigt worden, welche Personen ueber
Jahre hinweg CB- und Amateurfunker verunsichert, beschummelt und mit plumpen
Meinungsaeusserungen als vermeintliche Tatsachenbehauptungen umnebelt haben.
Die schon seit langer Zeit erfolgten Sperrungen von Forenbeitraegen
engagierter Funkfreunde, die sich der Sache und nicht der manischen
Selbstbeweihraeuscherung verschrieben haben, duerften damit als rechtswidrig
und als verbotene Zensur angesehen werden. Danke Alex, dass du diese
Moeglichkeit zur Herstellung der Rechtssicherheit eroeffnet hast!
Bei womoeglich unglaeubigen Fragen zu meiner Darstellung wende man sich bitte
an den ehrenwerten "Herrn Neutralisimus" vom www.FUNKMAGAZIN.de, der mit
seinen Formulierungen fuer manchen CB- und Amateurfunker die Angelegenheit
weitaus besser und nachvollziehbarer erklaeren kann, als ich dies mit meiner
"verschraubten" Schreibweise zum Verstaendnis bornierter Verbandsdenker
ueberhaupt koennte. Eventuell noch zu verfassende Kommentarbeitraege von
interessierten Forenteilnehmer, die nunmehr behaupten koennten, ich versuchte
mich nun von dieser Schmach, einen Prozess verloren zu haben, reinzuwaschen,
stoeren mich in Zukunft nicht weiter, da es sich ja auch in diesen Faellen
lediglich um Meinungsaeusserungen handelt, bei welchen eine Irrung vorkommen
darf und sich die Deutlichkeit womoeglicher Dummheit zum realbezogenen
Rechtsverstaendnis beweisen kann.
Mit freundlichen Gruessen
Burkhard P. Heid
(Ehrenpraesident der DFA e.V.)
-nach Veroeffentlichung in Urlaubsabwesenheit-
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