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HF1BKM > MEINUNG 01.08.04 11:32l 186 Lines 8497 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Neue Buergerfunkfrequenzen?
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Wolfgang Fricke berichtet in seinem Funkmagazin (http://www.funkmagazin.de):
>RegTP sucht neue Frequenznutzungen für Ex-B-Netz-Frequenzen
Ich bin etwas ueberrascht, dass nach so langer Zeit der Abschaltung der
alten B-Netz-Frequenzen (war wohl schon vor ueber 10 Jahren) immer noch
diese Frequenzspektren im Angebot sind.
>Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sucht neue
>Nutzungen für die Frequenzen des ehemaligen B-Mobilfunknetzes.
>
>Es handelt sich dabei um die Frequenzbereiche
>148,40 bis 149,14 MHz,
>153,00 bis 153,74 MHz,
>157,44 bis 158,34 MHz und
>162,04 bis 162,94 MHz.
Damit waeren durchaus auch fuer die Allgemeinheit sehr interessante
Moeglichkeiten geboten. Deshalb moechte ich auch gleich eine Idee zur
Diskussion vorstellen:
Im Raster von 20 KHz koennte man 20 Kanaele von 148,40 MHz - 148,78 MHz
fuer Packet-Radio-Linkstrecken verwenden. Die Frequenzen 148,80 MHz bis
149,14 MHz koennte man im 10 KHz-Raster fuer Sprachfunk verwenden. Das waeren
35 Kanaele fuer Phonie-QSOs. HF-Eingangsleistung an der Antenne 6 Watt.
Alle Funkgeraete strahlen bei jedem Sendedurchgang automatisch eine
weltweit einmalige Kennung aus. Diese besteht aus Herstellercode/Seriennummer
sowie mit einer auf der Chipkarte hinterlegten Seriennummer (und ggf. anderen
Daten, welche zu Steuerungszwecken des Funkgeraetes bezueglich erlaubter
Parameter dienen) zu einer MD5-Pruefsumme verknuepften Kennung aus. Die
Chipkarte wird mit der Genehmigung von der RegTP ausgegeben. Fehlt die
Chipkarte im Funkgeraet, so wird vom internen Prozessor die
Sendeausgangsleistung auf 10 mW und die Sendedauer auf max. 10 Sekunden
begrenzt. Ist die Genehmigung abgelaufen, koennen vollautomatisch die
Ueberwachungsstationen der RegTP per wiederum ueber MD5-Pruefsumme und
die Geraetedaten/Chipkartendaten korrespondierenden Schaltbefehl diese
Chipkarte ungueltig schalten, was vom Funkgeraet so gewertet wird, als
waere keine Chipkarte eingelegt.
Frequenznutzungs/EMV-Gebuehr 12 Euro pro Jahr und Geraet, zahlbar im Voraus
fuer 5 Jahre.
Durch vollautomatische Ueberwachungsstationen der RegTP werden die
Frequenzen kontrolliert. Messbeamte der RegTP werden von automatischen
Sperren, welche auch bei Parameterueberschreitungen ausgeloest werden,
ebenso vollautomatisch vom Ueberwachungssystem informiert.
Den Frequenzbereich 153,00 - 153,74 MHz koennte man in aehnlicher Weise
ebenfalls der Allgemeinheit zuteilen.
Die Frequenzen 157,44 - 158,34 MHz als Unterband sowie im Oberband
162,04 - 162,94 MHz waeren sinnvoll fuer Relaisbetrieb zu verwenden.
Dieser Frequenzbereich soll jedoch nur eingetragenen Funkvereinen fuer
den Betrieb der Relaisanlagen zugewiesen werden. Innerhalb der Reichweite
ihrer Relais muss jeder Verein in Abstimmung mit seinen Nachbarvereinen
der RegTP ein abgestimmtes Konzept zur Genehmigung vorlegen. Koordinierung
koennen die bundesweit taetigen Verbaende uebernehmen.
Nutzung der Relais nur durch Vereinsmitglieder der auf diesem Frequenzbereich
zugelassenen Vereine. Jedes Funkgeraet strahlt eine digitale Kennung wie
oben beschrieben zur Identifikation aus. Jeder Funkverein, welcher Relais
betreiben will, muss dafuer einen Fachkundigen (Funkelektroniker, Radio/TV
-Techniker oder hoeherwertige Ausbildungen, welche Hochfrequenztechnik
beinhalten) zum Aufbau, sowie der Wartung und Koordination der Relaisanlagen
vorhalten und der RegTP benennen. Es wird keine Unterscheidung nach
gewerblichen oder nichtgewerblichen Nutzern getroffen. Kanalabstand
10 KHz, zulaessig sind PR und/oder Phonie im Ermessen der Relaisbetreiber.
EMV/Frequenznutzungsgebuehren werden aufgrund der durch ein Relais
versorgten Flaeche, innerhalb welcher eine definierte Empfangsfeldstaerke
fuer eine noch gut brauchbare Uebertragungsqualitaet erreicht oder
ueberschritten wird pro angefangene einhundert Quadratkilometer erhoben.
Diese Feldstaerkemessung findet 1,5 m ueber dem Boden im Freien
statt (Handfunkgeraete).
Ich mach jetzt hier mal keinen Vorschlag zur Gebuehrenhoehe, erwarte aber
Kommentare. ;-)
Die Funkgeraete der Vereinsmitglieder senden im Unterband und empfangen
im Oberband. Alle Relaisbetreiber muessen ihre Relais in der von ihnen
erlaubten Betriebsart auch allen anderen Funkvereinen, welche selbst Relais
betreiben und damit deren Mitgliedern zur kostenfreien Mitbenutzung erlauben,
wenn die anderen Vereine selbst mit ihren Relais (koennen auch mehrere sein)
mindestens 70 Prozent der vom eigenen Verein versorgten Relaisflaeche
erreichen.
>Diese Frequenzbereiche sind derzeit im Frequenznutzungsplan unter den
>Nummern 194004, 196012, 198003 und 198027 für Betriebsfunk bzw. Datenfunk
>mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 6 Watt ERP ausgewiesen.
Ein Lob fuer Wolfgang Fricke: Er hat mit diesem Satz sogleich einer weiteren
"Verarschung" wie letztens von Henning Gajek durch Franz Ahne-Geheimnis-
kraemerei vorgebeugt.
Auch hier gehoert aus dem Frequenznutzungsplan die Bezeichnung "ERP"
durch "an der Antennenbuchse" ersetzt. Effective Radiated Power bedeutet
naemlich die von der Antenne abgestrahlte Strahlungsleistung, welche den
Antennengewinn fuer die Hauptstrahlrichtung beinhaltet. Damit werden
Richtantennen gegenueber Rundstrahlern ohne Notwendigkeit benachteiligt.
Darueber hinaus sind ohnehin die Personenschutzgrenzwerte bereits weit
zur sicheren Seite hin bezueglich ihrer Absolutwerte untertrieben.
Herzschrittmacher - urspruenglich ursaechlich fuer derartig weit
uebertriebenen Begrenzungsregelungen - sind schon lange technisch so
verbessert worden, dass selbst die etwas liberaleren Personenschutzgrenz-
werte zu deutlich hoeheren Absolutwerten der Feldstaerken hin korrigiert
werden koennten. Selbst von den Handynetzgegnern kam bisher zu diesem
Themenkreis ausschliesslich nur nicht nachvollziehbares Geschwaetz.
>Sie werden jedoch für diese Zwecke kaum noch genutzt. Im erstgenannten
>Frequenzbereich liegt außerdem die Jedermann-Funkanwendung "Freenet"
>(149,025 bis 149,50 MHz), deren Frequenzzuteilung am 31.12.2005 ausläuft.
>Die RegTP weist darauf hin, dass die bisherigen Frequenznutzungsbedingungen
>nicht als Festlegung für künftige neue Nutzungen zu verstehen sind.
>
>Interessenten können ihre Vorschläge für neue Nutzungen dieser
>Frequenzbereiche bis zum 22.September 2004 schriftlich per Post oder Fax
>an die RegTP senden. Die Anschrift lautet:
Ich habe hier Vorschlaege exact zu dem Zweck gemacht, damit einer breiten
Oeffentlichkeit eine Diskussionsgrundlage geboten ist. Daher erwarte ich
zu diesem Themenkreis eine rege Beteiligung der Funk-Interessierten, um
daraus dann ein Konzept nicht nur fuer den an die RegTP seitens der DFA
gerichteten Vorschlag zu generieren, sondern auch ueber die ECBF auf
europaeischer Ebene die Weichen entsprechend stellen zu koennen.
Ich weise aber darauf hin, dass im 2-Meter Funkbereich diese Frequenzen
auch rein nationalstaatlich kontrollierbar sind und daher Belegungen
dieser Frequenzbereiche in den Nachbarstaaten zu Deutschland nicht
beruecksichtigt werden muessen, da in diesem Frequenzbereich durch
Schutzzonenregelungen wirksam steuernd durch die RegTP eingegriffen werden
kann.
Aus den zu diesem Themenbereich der DFA zugegangenen Kommentierungen wird
die DFA einen Vorschlag an die
>Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
>Referat 214
>Postfach 8001
>53105 Bonn
>Telefax 0228-146125
richten.
>Zur "Vereinfachung der Auswertung" bittet die RegTP darum, die Vorschläge
>zusätzlich auch per E-Mail an Wolfgang.Becker@regtp.de zu senden.
>Die Vorschläge sollen mindestens folgende Angaben enthalten.:
>
>Art der Frequenznutzung(en);
>
>Einzelfrequenzen, Frequenzteilbereiche oder Frequenzbandbreiten;
>
>Kanal-, Duplex- und Schutzabstände sowie Modulations-, Übertragungs-,
>Zugriffs- und Fehlerschutzverfahren;
>
>erforderliche äquivalente Strahlungsleistung;
>
>vorgesehene(s) Einsatzgebiet(e) (lokal, regional oder bundesweit);
Alle meine Vorschlaege beziehen sich auf bundesweite Verwendung dieser
Frequenzen.
>erwartete Anzahl an Teilnehmern bzw. Frequenznutzern;
>
>zukünftige Entwicklungen.
>
>Alle Vorschläge werden auf der Internet-Homepage der RegTP unter
>www.regtp.de veröffentlicht.
>
>- wolf -
>
>Anmerkung: Der Frequenznutzungsplan kann im Internet unter
>www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzung/
>frequenznutzungsplan.pdf
Anm: Der komplette Link in einer Zeile
>als "Nur-Lese-Version" heruntergeladen werden.
>
>Der Abruf der RegTP-Homepage ist zur Zeit leider gestört.
73 vom Franz
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