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CB-Radio (http://www.cb-radio.de) berichtet heute:
EU-Kommission stellt Pläne für gemeinsame Nutzung von Frequenzen vor
Geschrieben von Patrick Topolowski
Friday, 5. October 2012
Die Europäische Kommission hat am 03.09.2012 Pläne vorgestellt, wie der
exponentielle Anstieg des Datenverkehrs in Mobilfunk- und Drahtlosnetzen
bewältigt werden kann, nämlich indem eine gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen
bei der drahtlosen (auch breitbandigen) Übertragung ermöglicht wird. Dank neuer
Technologien ist es möglich, dass mehrere Nutzer, z.B. mehrere
Internetanbieter, bestimmte Frequenzen gemeinsam nutzen. Möglich ist aber
beispielsweise auch, die zwischen den Rundfunkfrequenzen verbleibenden Bereiche
für andere Zwecke zu nutzen. Die neuen technischen Möglichkeiten schlagen sich
aber häufig noch nicht in den einzelstaatlichen Frequenzvorschriften nieder, so
dass Mobilfunk- und Breitbandnutzer Gefahr laufen, mit steigender Nachfrage
eine immer schlechtere Dienstqualität zu bekommen. Auch das Entstehen eines
Binnenmarkts für Investitionen in solche Kommunikationstechnik wird dadurch
verhindert.
Ein koordiniertes europäisches Vorgehen zugunsten der gemeinsamen
Frequenznutzung wird die Kapazitäten der Mobilfunknetze steigern, billigere
drahtlose Breitbanddienste ermöglichen und neue Märkte entstehen lassen, z.B.
für Sekundärrechte im Rahmen bestimmter Frequenzzuweisungen.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der
Kommission, sagte hierzu: "Funkfrequenzen sind ökonomischer Sauerstoff, den
alle Personen und Unternehmen brauchen. Wenn uns die Frequenzen ausgehen, dann
werden unsere Mobilfunk- und Breitbandnetze zusammenbrechen. Dazu darf es nicht
kommen. Deshalb müssen wir diese knappe Ressource bestmöglich ausnutzen, indem
wir sie wiederverwenden und einen Binnenmarkt daraus machen. Wir brauchen einen
Frequenzbinnenmarkt, um unsere weltweite industrielle Spitzenposition in der
Mobilfunk- und Datentechnik zurückzuerobern und damit in Europa wieder mehr in
Forschung und Entwicklung investiert wird."
Als ersten Schritt im Zuge des neuen EU-Programms für die Funkfrequenzpolitik
setzt sich die Kommission nun dafür ein, dass
die Regulierer die funktechnische Innovation unterstützen, indem sie die
harmonisierten Binnenmarkt-Frequenzen, für die keine Lizenzen benötigt werden
(sog. lizenzfreie Bänder) überwachen und gegebenenfalls ausweiten, was durch
geeignete Maßnahmen im Rahmen der Funkfrequenzentscheidung (676/2002/EG)
geschehen könnte;
EU-weit abgestimmte Regulierungskonzepte für gemeinsame Nutzungsrechte
gefördert werden, die allen (jetzigen und künftigen) Frequenznutzern geeignete
Anreize und Rechtssicherheit in Bezug auf eine mögliche Mitnutzung der
wertvollen Frequenzen geben.
Hintergrund
Funkfrequenzen sind eine äußerst wertvolle, aber auch immer knapper werdende
Ressource. Sie werden immer häufiger für vielfältige Anwendungen in vielen
verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt und sind die Voraussetzung für
drahtlose Breitbanddienste. Angesichts des exponentiellen Anstiegs der
Nachfrage, wie sie beispielsweise durch mobile Geräte und WiFi-Hotspots, aber
auch durch intelligente Stromnetze und die Automatisierung in der Industrie
vorangetrieben wird, muss Europa diese begrenzte Ressource heute viel
effizienter nutzen als früher.
Branchenkenner prognostizieren, dass der weltweite Mobilfunkdatenverkehr bis
2015 um jährlich 26% zunehmen wird. Es wird dann 7 Mrd. Mobiltelefone,
Tablet-Computer und andere mobile Geräte geben, die eine Verbindung mit dem
Internet herstellen können. Andere frequenzabhängige funktechnische
Innovationen sind drahtlose Sensoren und Fernbedienungen zur Steuerung
intelligenter Systeme (die z.B. das Licht ausschalten, wenn niemand zu Hause
ist, oder die Klimaanlage temperaturabhängig regeln). Allein für das
harmonierte lizenzfreie Frequenzband 863-870 MHz werden jährlich mindestens 40
Mill. solcher Drahtlosgeräte in Europa verkauft.
Dieser wachsenden Nachfrage nach Drahtlosverbindungen steht jedoch nur eine
begrenzte Zahl verfügbarer Funkfrequenzen gegenüber. So gibt es beispielsweise
keine brach liegenden Frequenzbänder mehr, und die Neuzuweisung von Frequenzen
ist mit hohen Kosten verbunden, insbesondere wenn bisherige Nutzer abgeschaltet
werden müssen.
Dank des technischen Fortschritts ist es heute aber möglich, durch eine
gemeinsame Frequenznutzung zusätzliche Frequenzen bereitzustellen, ohne dass
bisherige Lizenzinhaber in ihren Frequenznutzungsrechten beeinträchtigt werden.
So sind viele neue Drahtlostechnologien für eine gemeinsame Frequenznutzung in
Bändern ausgelegt, für die keine Lizenz benötigt wird (lizenzfreie Bänder).
Andere Technologien machen zusätzliche Frequenzen verfügbar, beispielsweise die
zwischen den Fernsehfrequenzen liegenden Bereiche (sog. "weiße Flecken") für
drahtlose Breitbanddienste.
Damit solche Konzepte für die gemeinsame Frequenznutzung den größtmöglichen
Nutzen entfalten können, müssen regulatorische Hindernisse beseitigt und auf
EU-Ebene Anreize geschaffen werden, darunter garantierte Niveaus des Schutzes
vor funktechnischen Störungen. Neue Regulierungskonzepte müssen es insbesondere
erlauben, unterschiedlichen Nutzern (auch den derzeitigen) für eine bestimmte
Frequenz garantierte Nutzungsrechte zur gemeinsamen Nutzung einzuräumen.
Die entsprechend dem Programm für die Funkfrequenzpolitik laufende
Bestandsaufnahme der Frequenznutzung wird wichtige Informationen über die
derzeitige Nutzung liefern und dadurch die Ermittlung von Möglichkeiten einer
vorteilhaften gemeinsamen Nutzung lizenzpflichtiger wie auch lizenzfreier
Frequenzen im Binnenmarkt erleichtern. Sobald solche Möglichkeiten feststehen,
können sie als Vergleichsmaßstab für andere geografische Gebiete oder eine
ähnliche Nutzung in anderen Frequenzbändern ebenfalls in die Bestandsaufnahme
aufgenommen werden.
Die Kommission bemüht sich nun um die Unterstützung des Europäischen Parlaments
und des Rates für die Schaffung dieses vorteilhafteren Regulierungsrahmens in
Europa.
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