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HF1BKM > CB-RADIO 05.06.11 09:09l 55 Lines 2904 Bytes #999 (999) @ DL
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"Schware Liste" im Internet eingerichtet
Geschrieben von Dr. Bruno Hettenbach
Sunday, 5. June 2011
Als Nachschlagewerk von Kommunen, welche mit restriktiven Bauvorschriften gegen
die Aufstellmöglichkeit von Funkantennen auf privatem Gelände vorgehen, soll
die Einrichtung einer "schwarzen Liste" durch den AGZ e.V. dienen.
Für jeglichen Funkbetrieb ist eine Antenne notwendig. Dies ist jedem Funker
bekannt. Doch was dann, wenn die Gemeinde, in der der Funker wohnt, mit dem
Erlass von baurechtlichen Vorschriften dem Funker die Ausübung seines -
rechtlich - genehmigten Hobbys untersagen möchte?
Dieses - willkürliche - Eingreifen einer Kommune in das Selbstbestimmungsrecht
eines seiner Bürger hat die Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunk (AGZ) e.V.
zum Anlass genommen, auf deren Homepages eine "schwarze Liste" zu
veröffentlichen. Betroffene Funker können den von ihrer Gemeinde beschlossenen
und umgesetzten Schildbürgerstreich selbst eintragen und damit ein sogenanntes
Nachschlagewerk über kommunale Unqualifiziertheit der kommunalen Mandatsträger
schaffen.
Bislang hat sich eine solche Veröffentlichung nur für den Bereich des
Amateurfunks finden lassen, obwohl vielerorts durch einschneidende Verbote ein
Funkbetrieb zu untersagen versucht wird. Die betroffenen (A- und CB-)Funker
wurden mit ihren gewichtigen Problemen weitgehend alleine gelassen; nur in den
seltesten Fällen konnten diesen von den bestehenden Verbände und Organisationen
geholfen werden. Für den zivilrechtlichen Zusammenhang wurde von der
CB-Rechtskanzlei in Zusammenarbeit mit der DFA e.V. schon im Jahre 1996 ein so
genannter "Antennenvertrag" erarbeitet und im Internet zur kostenlosen
Verfügung gestellt.
Seit diesem Zeitpunkt wurde das Vertragsdokument rund 10.000 mal abgerufen und
in zahlreichen Fällen konnten damit zivilrechtliche Probleme beseitigt werden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn eine Gemeindeverwaltung dem Wahn verfallen
ist, einem seiner Bürger die Ausübung seines Hobbys untersagen zu wollen und
angblich dadurch andere Bürger vor Smog-Einwirkungen zu schützen. Dies
geschieht in den meisten Fällen durch eine - meist unbegründete - Angst vor
Elektrosmog. Die AGZ e.V. hat sich nunmehr dazu entschieden, mit solchen
unqualifizierten Entscheidungen der jeweiligen Kommune innerhalb einer
"schwarzen Liste" an die Öffentlichkeit zu gehen.
Den Anfang hat Norbert Kühn (DK0AGZ) gemacht, der durch die Ahnungslosigkeit
seines Gemeinderates 97456 Dittelbrunn in seinen Grundrechten einseitig
verletzt wird, indem ihm die Ausübung seines Funkhobbys mit dem Verbot einer
Aufstellung einer Antenne unverhältmässig untersagt wird.
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Soweit die Meldung von CB-Radio (http://www.cb-radio.de)
Im Funk-Mitsprache-Forum ist mehr zu den Vorgängen in Dittelbrunn in der Rubrik
"Amateurfunk" nachzulesen.
73 vom Franz
-HF-
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